Gerichtskosten etc....

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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max2019
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Gerichtskosten etc....

Beitrag von max2019 »

Hallo liebe Forumsgemeinde,

die Verkürzung der Laufzeit der Abtretung auf 5 Jahre nach der Neuen Reform sagt ja aus, das die Verfahrenskosten innerhalb der Zeit bezahlt sein müssen. Muss der Treuhänder demnach schon unbedingt die Verfahrenskosten beglichen haben (tatsächliche Zahlung an Gerichtskasse usw.)?
Oder reicht es demnach aus, das die Verfahrenskosten durch die eingenommene Masse bezahlbar sind (noch nicht vollzogene Zahlung bzw. spätere Begleichung durch den Treuhänder) ?

Mit freundlichen Grüßen
Max
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Re: Gerichtskosten etc....

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Hi max2019,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gerichtskosten etc...." geschaut?
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 525
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Gerichtskosten etc....

Beitrag von Graf Wadula »

max2019 hat geschrieben: 30. Mär 2019, 17:44 Hallo liebe Forumsgemeinde,

die Verkürzung der Laufzeit der Abtretung auf 5 Jahre nach der Neuen Reform sagt ja aus, das die Verfahrenskosten innerhalb der Zeit bezahlt sein müssen. Muss der Treuhänder demnach schon unbedingt die Verfahrenskosten beglichen haben (tatsächliche Zahlung an Gerichtskasse usw.)?
Oder reicht es demnach aus, das die Verfahrenskosten durch die eingenommene Masse bezahlbar sind (noch nicht vollzogene Zahlung bzw. spätere Begleichung durch den Treuhänder) ?

Mit freundlichen Grüßen
Max
Es reicht aus, wenn der Treuhänder eine ausreichende Masse auf dem Konto hat, um die Verfahrenskosten zu berichtigen. Sie haben ja gar kein Einfluss darauf, wann der TH dann tatsächlich die Gerichtskosten begleicht. Wenn Sie den Antrag stellen, dürfte das Gericht die Gerichtskostenrechnung erstellen.
Wobei, wenn Sie bereits in der Wohlverhaltensperiode sind, dürften bereits alle Gerichtskosten abgerechnet sein, denn in dieser Phase entstehen keine Gerichtskosten mehr.
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max2019
Mitglied
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Registriert: 23. Feb 2019, 10:09

Re: Gerichtskosten etc....

Beitrag von max2019 »

Graf Wadula hat geschrieben: 31. Mär 2019, 16:40
max2019 hat geschrieben: 30. Mär 2019, 17:44 Hallo liebe Forumsgemeinde,

die Verkürzung der Laufzeit der Abtretung auf 5 Jahre nach der Neuen Reform sagt ja aus, das die Verfahrenskosten innerhalb der Zeit bezahlt sein müssen. Muss der Treuhänder demnach schon unbedingt die Verfahrenskosten beglichen haben (tatsächliche Zahlung an Gerichtskasse usw.)?
Oder reicht es demnach aus, das die Verfahrenskosten durch die eingenommene Masse bezahlbar sind (noch nicht vollzogene Zahlung bzw. spätere Begleichung durch den Treuhänder) ?

Mit freundlichen Grüßen
Max
Es reicht aus, wenn der Treuhänder eine ausreichende Masse auf dem Konto hat, um die Verfahrenskosten zu berichtigen. Sie haben ja gar kein Einfluss darauf, wann der TH dann tatsächlich die Gerichtskosten begleicht. Wenn Sie den Antrag stellen, dürfte das Gericht die Gerichtskostenrechnung erstellen.
Wobei, wenn Sie bereits in der Wohlverhaltensperiode sind, dürften bereits alle Gerichtskosten abgerechnet sein, denn in dieser Phase entstehen keine Gerichtskosten mehr.
Vielen Dank für Ihre klare und deutliche Antwort! :)
Gruss
Max
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