Hallo liebe Forumsgemeinde,
die Verkürzung der Laufzeit der Abtretung auf 5 Jahre nach der Neuen Reform sagt ja aus, das die Verfahrenskosten innerhalb der Zeit bezahlt sein müssen. Muss der Treuhänder demnach schon unbedingt die Verfahrenskosten beglichen haben (tatsächliche Zahlung an Gerichtskasse usw.)?
Oder reicht es demnach aus, das die Verfahrenskosten durch die eingenommene Masse bezahlbar sind (noch nicht vollzogene Zahlung bzw. spätere Begleichung durch den Treuhänder) ?
Mit freundlichen Grüßen
Max
Gerichtskosten etc....
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Re: Gerichtskosten etc....
Es reicht aus, wenn der Treuhänder eine ausreichende Masse auf dem Konto hat, um die Verfahrenskosten zu berichtigen. Sie haben ja gar kein Einfluss darauf, wann der TH dann tatsächlich die Gerichtskosten begleicht. Wenn Sie den Antrag stellen, dürfte das Gericht die Gerichtskostenrechnung erstellen.max2019 hat geschrieben: ↑30. Mär 2019, 17:44 Hallo liebe Forumsgemeinde,
die Verkürzung der Laufzeit der Abtretung auf 5 Jahre nach der Neuen Reform sagt ja aus, das die Verfahrenskosten innerhalb der Zeit bezahlt sein müssen. Muss der Treuhänder demnach schon unbedingt die Verfahrenskosten beglichen haben (tatsächliche Zahlung an Gerichtskasse usw.)?
Oder reicht es demnach aus, das die Verfahrenskosten durch die eingenommene Masse bezahlbar sind (noch nicht vollzogene Zahlung bzw. spätere Begleichung durch den Treuhänder) ?
Mit freundlichen Grüßen
Max
Wobei, wenn Sie bereits in der Wohlverhaltensperiode sind, dürften bereits alle Gerichtskosten abgerechnet sein, denn in dieser Phase entstehen keine Gerichtskosten mehr.
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Re: Gerichtskosten etc....
Vielen Dank für Ihre klare und deutliche Antwort!Graf Wadula hat geschrieben: ↑31. Mär 2019, 16:40Es reicht aus, wenn der Treuhänder eine ausreichende Masse auf dem Konto hat, um die Verfahrenskosten zu berichtigen. Sie haben ja gar kein Einfluss darauf, wann der TH dann tatsächlich die Gerichtskosten begleicht. Wenn Sie den Antrag stellen, dürfte das Gericht die Gerichtskostenrechnung erstellen.max2019 hat geschrieben: ↑30. Mär 2019, 17:44 Hallo liebe Forumsgemeinde,
die Verkürzung der Laufzeit der Abtretung auf 5 Jahre nach der Neuen Reform sagt ja aus, das die Verfahrenskosten innerhalb der Zeit bezahlt sein müssen. Muss der Treuhänder demnach schon unbedingt die Verfahrenskosten beglichen haben (tatsächliche Zahlung an Gerichtskasse usw.)?
Oder reicht es demnach aus, das die Verfahrenskosten durch die eingenommene Masse bezahlbar sind (noch nicht vollzogene Zahlung bzw. spätere Begleichung durch den Treuhänder) ?
Mit freundlichen Grüßen
Max
Wobei, wenn Sie bereits in der Wohlverhaltensperiode sind, dürften bereits alle Gerichtskosten abgerechnet sein, denn in dieser Phase entstehen keine Gerichtskosten mehr.
Gruss
Max
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