Ganz viele Fragen ( Gläubiger bevorzugen, nicht alle Gläubiger angeben, Steuer)

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Mona01
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Ganz viele Fragen ( Gläubiger bevorzugen, nicht alle Gläubiger angeben, Steuer)

Beitrag von Mona01 »

Sehr geehrtes Forum,

erstmal danke das es dieses Forum gibt.

Meine Privatinsolvenz ging jetzt los und ich habe sehr viele Fragen.
Ich habe mich schon sehr viel im Internet belesen doch viele wichtige Fragen bleiben offen.
Kurz zu mir: ich habe wegen Krankheit mein Arbeit verloren und so häuften sich die Schulden , weil immer mehr nicht bezahlt werden konnte.
Immer mehr aufgenommen um andere Rechnungen zu bezahlen, man kennt es.

Ich werde diese Fragen mit zahlen markieren, so dass es einfacher ist zu antworten.

1. Komische Frage aber : muss man alle Schulden die man hat zur Insolvenz anmelden?
Grund der Frage: Ich habe ca. ein Jahr vor Insolvenz Eröffnung eine Abendschule Online angefangen und schon mehr als 1600€ dort bezahlt.
Es sind noch ein paar hundert Euro offen , diese zahle ich an ein Inkasso in Raten ab , diese Schulden habe ich nicht angegeben .
Was man dazu anmerken muss, dass ich ja dadurch viel bessere Jobchancen habe, was wiederum ein höheres Gehalt mit sich bringt und so mehr Geld in die Insolvenz fließen kann, also mehr Schulden gezahlt werden kann.

Allgemeine Frage zum Thema Gläubiger bevorzugen: WENN es Schulden sind die man nicht zur Insolvenzmasse angemeldet hat, und man diese zahlt, zählt das doch nicht als Gläubiger bevorzugen , weil es ja keine eingetragenen Gläubiger sind , richtig oder falsch?!
Ich weiß das ich alle Gläubiger die ich angeben habe , nichts zahlen darf, aber wenn es Schulden sind die ich nicht angeben habe, sind es doch keine Gläubiger.

2.
Eine Forderung von einer Bank das zu einem Inkasso ging, sind Schulden die als Gläubiger eingetragen sind.
Nun ist etwas ganz dummes passiert.
Mein Mann hat im Herbst Konzertkarten gekauft, leider wurde auch diese Forderung ans Inkasso geschickt ( und nein wir haben die Konzertkarten nicht genutzt sondern mit dem Veranstalter vereinbart das sie gesperrt werden, trotzdem müssen sie gezahlt werden):

Leider ist das Inkasso das gleiche, wie das , wo die Schulden sind:

also:
-Summe von der BANK von diesem Inkasso - angemeldet als Insolvenzgläubiger (darf nichts gezahlt werden-klar)
-Schulden vom Konzert beim gleichen Inkasso will mein Mann selbst zahlen - leider gleiches INKASSO aber nicht angemeldet- soll auch nicht nachgemeldet werden ( darf gezahlt werden?!)

wie verhält es sich da?
Darf mein Mann diese Schulde die auf meinen Namen laufen von seinem Konto bezahlen?
Oder könnte das Inkasso einen Versagungsgrund stellen? Sollten sie nicht aber froh sein diese Schulden zu bekommen? Sind ja auch nicht eingetragene Schulden!

3. Steuererklärung:
Mein Insolvenzverwalter fordert die Steuererklärung der letzten 4 Jahre.
die letzten zwei Jahre hatte ich aber gar nicht abgebeben , soll ich nun aber.
Was ist, wenn Ich da steuern nachzahlen muss, zählt das dann zur Insolvenzmasse?
Was ist wenn Guthaben entsteht, geht das automatisch in die Masse?
Soll ich meine Kontodaten bei der Steuererklärung angeben oder die von dem Insolvenzverwalter?

Ich danke schonmal fürs lesen.

Ganz liebe Grüße
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Re: Ganz viele Fragen ( Gläubiger bevorzugen, nicht alle Gläubiger angeben, Steuer)

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Hi Mona01,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Ganz viele Fragen ( Gläubiger bevorzugen, nicht alle Gläubiger angeben, Steuer)" geschaut?
0
SchuldenMeister
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Re: Ganz viele Fragen ( Gläubiger bevorzugen, nicht alle Gläubiger angeben, Steuer)

Beitrag von SchuldenMeister »

zu 1.
Heißt, Du machst derzeit noch die Abendschule und zahlst die laufenden Raten? Es sind keine Raten offen und der Betrag ist nicht insgesamt fällig gestellt worden, d.h. zur vollständigen Zahlung aufgefordert worden?

Wenn dem so ist, dann ist das keine insolvenzrechtliche Forderung, die auch nicht zur Tabelle angemeldet werden kann und Du führst den Vertrag fort.


zu 2. Hat Dein Mann die Karten auf Deinen oder seinen Namen gekauft?
Das ist hier die entscheidende Frage.

zu 3. Nachzahlungen hast Du von Deinem pfändungfreien Einkommen zu leisten. Guthabenbeträge gehen an die Masse. Der Insolvenzverwalter sollte nur auffordern, insofern auch mit einer Erstattung gerechnet werden kann.
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Mona01
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Re: Ganz viele Fragen ( Gläubiger bevorzugen, nicht alle Gläubiger angeben, Steuer)

Beitrag von Mona01 »

SchuldenMeister hat geschrieben: 27. Jan 2025, 11:12 zu 1.
Heißt, Du machst derzeit noch die Abendschule und zahlst die laufenden Raten? Es sind keine Raten offen und der Betrag ist nicht insgesamt fällig gestellt worden, d.h. zur vollständigen Zahlung aufgefordert worden?

Wenn dem so ist, dann ist das keine insolvenzrechtliche Forderung, die auch nicht zur Tabelle angemeldet werden kann und Du führst den Vertrag fort.


zu 2. Hat Dein Mann die Karten auf Deinen oder seinen Namen gekauft?
Das ist hier die entscheidende Frage.

zu 3. Nachzahlungen hast Du von Deinem pfändungfreien Einkommen zu leisten. Guthabenbeträge gehen an die Masse. Der Insolvenzverwalter sollte nur auffordern, insofern auch mit einer Erstattung gerechnet werden kann.

1.ja genau so!

2. Auf meinen Namen ...deswegen ja die Angst.

3.danke für die Info!
0
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Re: Ganz viele Fragen ( Gläubiger bevorzugen, nicht alle Gläubiger angeben, Steuer)

Beitrag von Shopgirl »

zu 2:

Das hätte in den Insolvenzantrag gemusst und sollte schleunigst nachgemeldet werden.
0
Mona01
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Re: Ganz viele Fragen ( Gläubiger bevorzugen, nicht alle Gläubiger angeben, Steuer)

Beitrag von Mona01 »

Shopgirl hat geschrieben: 27. Jan 2025, 16:03 zu 2:

Das hätte in den Insolvenzantrag gemusst und sollte schleunigst nachgemeldet werden.
Danke Shopgirl.

Deswegen meine Anfangsfrage , ob man überhaupt verpflichtet ist, alle offenen Schulden mit in die Insolvenz zu Nehmen.

Nur es gibt noch ein Problem.

Also die Summe der Konzertkarten usw. Ist Ca. 280 Euro.

Nun hatte mein Mann, weil er dachte es sei schlimmer dass man neue Schulden macht am Anfang bzw. Kurz vor der Insolvenz - letzte Woche 120 Euro von seinem Konto an das inkasso überwiesen.

Er wollte diese Woche den Rest überweisen, um mir die Amgst zu nehmen.
Ich meckerte mit ihm und sagte, ich frage lieber erstmal im Forum.

Ist das jetzt schon ein Versagungsgrund?

Ich habe so bammel!!!
0
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Re: Ganz viele Fragen ( Gläubiger bevorzugen, nicht alle Gläubiger angeben, Steuer)

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

SchuldenMeister hat geschrieben: 27. Jan 2025, 11:12 zu 1.
Heißt, Du machst derzeit noch die Abendschule und zahlst die laufenden Raten? Es sind keine Raten offen und der Betrag ist nicht insgesamt fällig gestellt worden, d.h. zur vollständigen Zahlung aufgefordert worden?

Wenn dem so ist, dann ist das keine insolvenzrechtliche Forderung, die auch nicht zur Tabelle angemeldet werden kann und Du führst den Vertrag fort.
Sie zahlt bereits an eine Inkassofirma. Also ist die Zahlung in der Vergangenheit gecrasht. Also muss auch diese Forderung gemeldet werden.
0
Shopgirl
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Re: Ganz viele Fragen ( Gläubiger bevorzugen, nicht alle Gläubiger angeben, Steuer)

Beitrag von Shopgirl »

Du bist grundsätzlich verpflichtet alle Schulden im Verfahren anzugeben.

Melde die Forderung nach und erklär dem IV, was passiert ist. Vielleicht lässt du dabei weg, dass du die Forderung nicht angeben wolltest. Du kannst sie ja auch einfach vergessen haben. Im besten Fall holt sich der IV einfach die Zahlung an das Inkasso zurück und fertig.

Das gleiche Spiel mit den Kosten für diese Abendschule.

Wie glaubwürdig da am Ende die Erklärung ist und ob der IV das alles so schluckt... keine Ahnung.

Wer hat dich denn ins Verfahren begleitet? War das eine Schuldnerberatung?
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Mona01
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Re: Ganz viele Fragen ( Gläubiger bevorzugen, nicht alle Gläubiger angeben, Steuer)

Beitrag von Mona01 »

Shopgirl hat geschrieben: 28. Jan 2025, 00:10 Du bist grundsätzlich verpflichtet alle Schulden im Verfahren anzugeben.

Melde die Forderung nach und erklär dem IV, was passiert ist. Vielleicht lässt du dabei weg, dass du die Forderung nicht angeben wolltest. Du kannst sie ja auch einfach vergessen haben. Im besten Fall holt sich der IV einfach die Zahlung an das Inkasso zurück und fertig.

Das gleiche Spiel mit den Kosten für diese Abendschule.

Wie glaubwürdig da am Ende die Erklärung ist und ob der IV das alles so schluckt... keine Ahnung.

Wer hat dich denn ins Verfahren begleitet? War das eine Schuldnerberatung?
Es war eine Schuldnerberatung...doch das alles war nicht so wie ich es mir gewünscht hätte.
Die Frau war ständig krank..ständig wurden Termine verschoben.
Dann wurde mehrfach nicht alle angeschrieben ( Gläubiger) und nicht alles mit rein genommen.
Auf Nachfrage nur immer häppchenweise.


Genau das gleiche jetzt mit dem Insoverwalter.
Ich habe schon so oft Emails geschrieben mit Fragen aber auch wegen Kontofreigabe usw.

Mein Insoverwalter ist jemand mit dem ich nicht sprechen kann..Für mich ist seine Sekretärin zuständig, was ja auch okay ist.
Jedoch ist diese Frau so gut wie nie erreichbar.
Vom 20 Anrufen haben zwei geklappt.
Von 15 Emails wurden drei beantwortet.
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Mona01
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Re: Ganz viele Fragen ( Gläubiger bevorzugen, nicht alle Gläubiger angeben, Steuer)

Beitrag von Mona01 »

Also ich möchte nochmal eingehen auf die zwei Punkte 
1. Abendschule
2.Konzertkarten

Aber am meisten beschäftigt mich folgende Frage:

Was ist schlimmer:

Eine Forderung kurz bzw. bei Insolvenzeröffnung gekauft bzw. bestellt zu haben ( Konzertkarten) ...auch wenn es mein Mann war ,  was ja schwer zu beweisen ist. Obwohl man ja wusste man ist Zahlungsunfähig.

Oder...

Diese Forderung einfach zu bezahlen und nicht anzumelden.

Das beschäftigt mich so sehr!

Ich weiss, es ist beides absolut nicht gut!!!

Jetzt nochmal zu 1. Abendschule..


Ich hatte Kosten von insgesamt ca. 1900 Euro.

1600 habe ich gezahlt..monatlich einen gewissen Betrag.
Dann ging das mit den Zahlungsproblemen los und die Abendschule hat gekündigt und es ans Inkasso übergeben.

Es waren eigentlich nur noch die Prüfungen zu machen, dann hätte ich den Abschluss geschafft.

In Absprache mit der Online Abendschule und dem Inkasso habe ich eine Ratenzahlung an das Inkasso vereinbart, mit dem Sinn und der Zusage , dass wenn die Raten auf 0 sind , darf ich die Prüfungen absolvieren.

Wäre das jetzt zur Insomasse Hinzugefügt, wäre das ganze Geld und die ganze Arbeit, fleißig, lernen umsonst gewesen.
( selbst schuld...ich weiss)


Und zu 2.

Ja das habe ich oben schon geschrieben..

Wenn mein Mann die offenen 160 noch überweist...Absoluter Versagungsgrund?!

Ach...ich bin echt verzweifelt.

Danke sehr das ihr mit hilft!
1000 dank!
Ihr helft mir mehr , als meine Schuldnerberatung oder mein Insoverwalter es tun!!!
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Ganz viele Fragen ( Gläubiger bevorzugen, nicht alle Gläubiger angeben, Steuer)

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Also der Insoverwalter hilft dir sowieso nicht, das ist auch nicht seine Aufgabe. Also niemals vertrauensvoll an den Insoverwalter denken. Er ist nur dazu da das ganze Verfahren rechtlich zu begleiten.

Es geht auch nicht darum wer den Bestellvorgang durchgeführt hat bei den Konzertkarten, sondern an wen den die Rechnung ging. Also der Rechnungsempfänger. Ich gehe mal davon aus da du das bist. Es ist auf jeden Fall besser die Rechnung nicht zu bezahlen, um nicht in Schwierigkeiten wegen Gläubigerbevorzugung zu kommen. Das Gleiche gilt für die Onlineschule. Ich kann verstehen, das du das Geld und den Abschluss nicht verlieren möchtest. Es ist ein großes Risiko, wenn diese Forderung weiterhin beglichen wird. Wenn man das auf Kontoauszügen sieht, dann ist "Holland in Not", wie man so schön sagt.

Bist du nur in der Insolvenz oder ihr gemeinsam?
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