1. ich kenne dazu keine harten und klaren Kriterien, die das Gericht anwenden muss.
2. oft wird der Betrag, wenn man einen Antrag stellt, auf 6 Monate "neue Arbeit-Such-Zeit" verteilt und dann der pfändbare und unpfändbare Teilbetrag ermittelt - sind es 6.000 EUR Abfindung - sollen 1.000 EUR monatlich zur Verfügung stehen und nichts pfändbar -- sind es 12.000 EUR Abfindung sollen 2.000 EUR monatlich zur Verfügung stehen und dann wäre ohne Unterhaltspflichten etwas (500 * 6) pfändbar
3. lesen?? https://www.vzbv.de/urteile/pfaendung-e ... nzulaessig aber da wird eine uralte Entscheidung besprochen - andere Veröffentlichungen schreiben: "Das Gericht wird daher die wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers betrachten und frei entscheiden, ob und in welcher Höhe die Abfindung an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden soll. Wichtig ist hierbei, wann der Arbeitnehmer wahrscheinlich wieder mit festen Einkünften rechnen kann. Die Gerichte orientieren sich meist an den Grenzen des § 850c ZPO und/oder den Sozialhilfebeiträgen."
4. Von der Arbeit freistellen lassen und vertraglich in der Aufhebungsvereinbarung klarstellen, dass mit der Beendigungsvereinbarung keine gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Kündigungsfristen verkürzt werden.
Freistellung statt Abfindung?
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Zwischendurchposter
- Reaktionen: 0
- Beiträge: 9
- Registriert: 5. Okt 2024, 11:28
Re: Freistellung statt Abfindung?
Und dann wäre das Ihrer Ansicht nach rechtlich in trockenen Tücher, ohne dabei meine RSB zu gefährden?
Müsste ich mich in dieser Freistellungszeit mich um eine Stelle bemühen, mit 2,3 Bewerbungen pro Woche, wie in einer Arbeitslosigkeit?
Wenn ich einen Tag nach Ende der 3 Jahre eine neue Stelle hätte, würde es dem Insolvenzverwalter noch was angehen also müsste ich es diesem melden und würde dieser dann den neuen Arbeitgeber anschreiben?
Ich frage, weil ich genau davor Angst habe wegen der Probezeit
0
Re: Freistellung statt Abfindung?
1. Die Freistellungszeit ist insolvenzrechtlich und auch sozialvers.-rechtliche keine Zeit der Areitslosigkeit - es besteht ein Arbeitsvertrag, für den Lohn bezahlt wird.
2. Wo steht, dass man sich auch schon vor ALG 1 mit 2 bis 3 Bewerbungen um was Neues bemühen muss. Kann man machen. Ist sicher auch klug. Und nach der Freistellung bei Krankheit geht das wohl nicht, da nimmt einen keiner, wenn man krank ist und schmeißt einen jeder raus, der erfährt, dass ich mich gesund geschwindelt habe. Bist Du krank, ist kein ALG 1 angesagt, sondern Krankengeld.
3. Nach dem Ende der Wohlverhaltsphase gibt es keine Obliegenheiten oder Pflichten, die noch zu beachten sind.
Und: Ich glaub Dir die Krankheit, weil Dich die Fülle des "was kann alles passieren" sehr lähmt und von Entscheidungen abzuhalten scheint. Das Leben ist nicht ständig sicher....
2. Wo steht, dass man sich auch schon vor ALG 1 mit 2 bis 3 Bewerbungen um was Neues bemühen muss. Kann man machen. Ist sicher auch klug. Und nach der Freistellung bei Krankheit geht das wohl nicht, da nimmt einen keiner, wenn man krank ist und schmeißt einen jeder raus, der erfährt, dass ich mich gesund geschwindelt habe. Bist Du krank, ist kein ALG 1 angesagt, sondern Krankengeld.
3. Nach dem Ende der Wohlverhaltsphase gibt es keine Obliegenheiten oder Pflichten, die noch zu beachten sind.
Und: Ich glaub Dir die Krankheit, weil Dich die Fülle des "was kann alles passieren" sehr lähmt und von Entscheidungen abzuhalten scheint. Das Leben ist nicht ständig sicher....
0