Fragen zum erben in "letzter Minute"

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Pixeltod
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Registriert: 14. Aug 2022, 18:35

Fragen zum erben in "letzter Minute"

Beitrag von Pixeltod »

Hallo,

ich werde erben, weiß aber nicht wann mir Geld zur Verfügung stehen wird. Jetzt ergeben sich da Fragen für mich:

Das Erbscheinverfahren läuft und wird auch noch dauern, da das Testament umstritten ist.

Meine Wohlverhaltensperiode endet 01/2026. Das wird also so sein, dass ich kurz vor Ablauf noch Erbe werde.

Das Erbe wird evtl. nur aus einer vermieteten Eigentumswohnung bestehen, die ich aber auch nur zu 50% bekomme. Die Wohnung hat einen Wert von ca. 250.000 €, weiteres Vermögen ist nicht vorhanden. Vielleicht noch die bis dahin aufgelaufene Miete, auch wieder zu 50%.

Wie läuft das dann ab, wenn der Erbschein erteilt wurde?

Ich teile das Erbe dem IV mit und dann?

Habe gelesen, ich muss 50% des Erbes zur Verfügung stellen, aber wie soll ich das bei einer vermieteten Wohnung machen, die mir nur zu 50% gehören wird??

Außerdem habe ich ja nur noch 15.000 € Schulden. Ich könnte meine 50% von den Mieteinnahmen abtreten, aber wäre der IV damit zufrieden?

Die RSB könnte ich dann ja vergessen oder? Dann muss ich die restlichen 15.000 € über Jahre hinweg abstottern und die ganze Insolvenz wäre somit sinnlos geworden oder?

Aufklärung tut not :lol:

Gruß
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Fragen zum erben in "letzter Minute"

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Hi Pixeltod,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Fragen zum erben in "letzter Minute"" geschaut?
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 564
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Fragen zum erben in "letzter Minute"

Beitrag von Graf Wadula »

Da sind aber noch viele Unwägbarkeiten. Und in diesem Fall wird jedes Gericht den Fall anders auslegen. Zunächst mal grundsätzlich (ich gehe davon aus, dass Sie in der sogenannten Wohlverhaltensperiode sind):
Gemäß § 295 InsO müssen Sie die Hälfte des Wertes (nicht die Hälfte des Erbes) herausgeben. das ist ein Unterschied. Man guckt also wertmäßig, wie hoch ist Ihr Erbanteil. Und davon die Hälfte muss wertmäßig (in EURO) an die Masse gezahlt werden.
Sie könne also mal eine Vermögensaufstellung machen, die Kosten des Erbfalls (Beerdigungskosten etc.) gegenrechnen. Die Summe dann anscheinend bei Ihnen zu 50%. Und davon dann die Hälfte an die Masse zahlen. Falls noch nichts verwerte ist, könnten Sie versuchen, ein Darlehen aufzunehmen ( Sie haben Grundeigentum, da wäre eine Grundschuldsicherung möglich).
Schaffen Sie das alles nicht bis zum Ablauf der Frist im Januar 2026 kommt es dann darauf an, wie das Gericht das sieht. Es gibt eine Entscheidung des BGH dazu; danach ist die Erteilung der RSB so lange herauszuschieben, wie Sie Anstrengungen unternehmen, den Erbteil zu versilbern und Ihren Obliegenheiten nachzukommen.

Wenn Sie "nur" 15.000 € Schulden haben, dann ist natürlich auch nur diese Summe zu zahlen. Da wäre es ja wirklich möglicherweise der beste Weg, ein Darlehen aufzunehmen und diese Forderungen (inklusive der Kosten des Verfahrens) zu tilgen.
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