ich werde erben, weiß aber nicht wann mir Geld zur Verfügung stehen wird. Jetzt ergeben sich da Fragen für mich:
Das Erbscheinverfahren läuft und wird auch noch dauern, da das Testament umstritten ist.
Meine Wohlverhaltensperiode endet 01/2026. Das wird also so sein, dass ich kurz vor Ablauf noch Erbe werde.
Das Erbe wird evtl. nur aus einer vermieteten Eigentumswohnung bestehen, die ich aber auch nur zu 50% bekomme. Die Wohnung hat einen Wert von ca. 250.000 €, weiteres Vermögen ist nicht vorhanden. Vielleicht noch die bis dahin aufgelaufene Miete, auch wieder zu 50%.
Wie läuft das dann ab, wenn der Erbschein erteilt wurde?
Ich teile das Erbe dem IV mit und dann?
Habe gelesen, ich muss 50% des Erbes zur Verfügung stellen, aber wie soll ich das bei einer vermieteten Wohnung machen, die mir nur zu 50% gehören wird??
Außerdem habe ich ja nur noch 15.000 € Schulden. Ich könnte meine 50% von den Mieteinnahmen abtreten, aber wäre der IV damit zufrieden?
Die RSB könnte ich dann ja vergessen oder? Dann muss ich die restlichen 15.000 € über Jahre hinweg abstottern und die ganze Insolvenz wäre somit sinnlos geworden oder?
Aufklärung tut not

Gruß