Frage zu PKV Beiträgen für die Kinder

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
Paddy
Zwischendurchposter
Reaktionen: 0
Beiträge: 9
Registriert: 4. Mär 2019, 19:21

Frage zu PKV Beiträgen für die Kinder

Beitrag von Paddy »

Moin Community!

Ich war im "alten" Forum angemeldet, komme da aber nicht mehr rein. Damals habe ich noch mit der PI gehadert, inzwischen wurde letzten November das Insolvenzverfahren eröffnet und es geht mir gut damit. Endlich (fast) Klarheit!

Mit meinem IV habe ich wohl Glück gehabt, trotzdem ist mir natürlich klar, dass er die Zahlungen in die Masse maximieren will und bei mir ist einiges zu holen... Deswegen gibt es zwei Knackpunkte, in denen ich nicht seiner Meinung bin und würde gerne eure Meinung dazu lesen.

Ich bin privat krankenversichert und habe zwei Kinder, die ebenfalls privat versichert sind (sein müssen). Mein eigener Versicherungsbeitrag ist maximal nur bis zum Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenkasse geschützt, soweit klar. Aber wie sieht es mit den Beiträgen für meine Kinder aus? Der IV meinte, das sei persönliches Pech, die Beiträge muss ich zusätzlich tragen und seien in der Pfändungstabelle durch die Unterhaltspflichten abgedeckt. Ich halte das für eine Benachteiligung gegenüber gesetzlich Versicherten, bei denen die Kinder ja ohne Beitragserhöhung mitversichert sind.

Unterschiedlicher Meinung sind wir auch bei der Selbstbeteiligung, pro Jahr 1300€ bei mir und jeweils 300€ bei Kindern, also maximal ca. 160€ pro Monat. Der IV meint, dass sei für mich eine zumutbare Belastung, also auch persönliches Pech. Auch hier sehe ich eine Benachteiligung gegenüber gesetzlich Versicherten, für die es eine Selbstbeteiligung in dieser Höhe ja nicht gibt. Auf die Selbstbeteiligung kann ich auch nicht verzichten, da die Beiträge sonst unbezahlbar wären. Habe ich "Recht" auf Erstattung von nachgewiesenen Behandlingskosten, die ich wegen der Selbstbeteiligung selbst tragen muss?

Zu beiden Punkten habe ich nichts im Internet gefunden, vielleicht ist ja jemand von euch in einer ähnlichen Lage oder kennt sich aus!

VG, Paddy
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Frage zu PKV Beiträgen für die Kinder

Werbung

Hi Paddy,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Frage zu PKV Beiträgen für die Kinder" geschaut?
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 84
Beiträge: 1229
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Frage zu PKV Beiträgen für die Kinder

Beitrag von imker »

Evt ist es möglich, die Notwendigkeit des Leistungsumfanges der PKV dazulegen; geschafft hat das wohl keiner - ich kenne nur die "Nichtberücksichtigung" und den Ausweg, befristet in den Basistarif zu wechseln und die Rückkehr in den alten Tarif mit dem alten Eintrittsaler abzusichern

hier die Entscheidung aus 2011 (?), mit der der IV Dich zu ärgen scheint
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/be ... ung-343053
0
Paddy
Zwischendurchposter
Reaktionen: 0
Beiträge: 9
Registriert: 4. Mär 2019, 19:21

Re: Frage zu PKV Beiträgen für die Kinder

Beitrag von Paddy »

Danke für deine Antwort, aber in dem Urteil geht es um einen Rentner der nur sich selbst privat versichert hat. D.h. dieses Urteil passt auf mich alleine. Ich gehe deshalb davon aus, dass nur der Basisbeitrag für mich geschützt ist.

Ich zahle aber zusätzlich gut 300 € PKV-Beiträge für meine Kinder plus Selbstbeteiligung. Und dazu finde ich nichts im Internet, es wäre doch ungerecht, wenn ich das komplett selbst tragen müsste.
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 84
Beiträge: 1229
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Frage zu PKV Beiträgen für die Kinder

Beitrag von imker »

ungerecht mag es sein, aber es entspricht wohl der rechtslage. Denn das Urteil wiederholt doch den Gesetztestext, wonach angemessener Versicherungsschutz im Rahmen des 850 e 1 b ZPO den Freibetrag erhöht (ich lese die Entscheidung dazu nicht noch einmal nach - bitte schau selbst noch einmal rein) . Ob der Hinweis, nicht ich, sondern der besondere umfang der Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern erhöht den Freibetrag nach 850 f 1 c ZPO, mehr bringt, weiß hier keiner - ich glaube es nicht.

Wenn Du was ändern willst an der Haltung des IV, muss Du Anträge stellen und die gut begründen können oder gut begründen lassen können.

Das ist schwer hinzukriegen......
0
Antworten