Moin Community!
Ich war im "alten" Forum angemeldet, komme da aber nicht mehr rein. Damals habe ich noch mit der PI gehadert, inzwischen wurde letzten November das Insolvenzverfahren eröffnet und es geht mir gut damit. Endlich (fast) Klarheit!
Mit meinem IV habe ich wohl Glück gehabt, trotzdem ist mir natürlich klar, dass er die Zahlungen in die Masse maximieren will und bei mir ist einiges zu holen... Deswegen gibt es zwei Knackpunkte, in denen ich nicht seiner Meinung bin und würde gerne eure Meinung dazu lesen.
Ich bin privat krankenversichert und habe zwei Kinder, die ebenfalls privat versichert sind (sein müssen). Mein eigener Versicherungsbeitrag ist maximal nur bis zum Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenkasse geschützt, soweit klar. Aber wie sieht es mit den Beiträgen für meine Kinder aus? Der IV meinte, das sei persönliches Pech, die Beiträge muss ich zusätzlich tragen und seien in der Pfändungstabelle durch die Unterhaltspflichten abgedeckt. Ich halte das für eine Benachteiligung gegenüber gesetzlich Versicherten, bei denen die Kinder ja ohne Beitragserhöhung mitversichert sind.
Unterschiedlicher Meinung sind wir auch bei der Selbstbeteiligung, pro Jahr 1300€ bei mir und jeweils 300€ bei Kindern, also maximal ca. 160€ pro Monat. Der IV meint, dass sei für mich eine zumutbare Belastung, also auch persönliches Pech. Auch hier sehe ich eine Benachteiligung gegenüber gesetzlich Versicherten, für die es eine Selbstbeteiligung in dieser Höhe ja nicht gibt. Auf die Selbstbeteiligung kann ich auch nicht verzichten, da die Beiträge sonst unbezahlbar wären. Habe ich "Recht" auf Erstattung von nachgewiesenen Behandlingskosten, die ich wegen der Selbstbeteiligung selbst tragen muss?
Zu beiden Punkten habe ich nichts im Internet gefunden, vielleicht ist ja jemand von euch in einer ähnlichen Lage oder kennt sich aus!
VG, Paddy
Frage zu PKV Beiträgen für die Kinder
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Re: Frage zu PKV Beiträgen für die Kinder
Hi Paddy,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Frage zu PKV Beiträgen für die Kinder" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Frage zu PKV Beiträgen für die Kinder" geschaut?
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Re: Frage zu PKV Beiträgen für die Kinder
Evt ist es möglich, die Notwendigkeit des Leistungsumfanges der PKV dazulegen; geschafft hat das wohl keiner - ich kenne nur die "Nichtberücksichtigung" und den Ausweg, befristet in den Basistarif zu wechseln und die Rückkehr in den alten Tarif mit dem alten Eintrittsaler abzusichern
hier die Entscheidung aus 2011 (?), mit der der IV Dich zu ärgen scheint
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/be ... ung-343053
hier die Entscheidung aus 2011 (?), mit der der IV Dich zu ärgen scheint
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/be ... ung-343053
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Re: Frage zu PKV Beiträgen für die Kinder
Danke für deine Antwort, aber in dem Urteil geht es um einen Rentner der nur sich selbst privat versichert hat. D.h. dieses Urteil passt auf mich alleine. Ich gehe deshalb davon aus, dass nur der Basisbeitrag für mich geschützt ist.
Ich zahle aber zusätzlich gut 300 € PKV-Beiträge für meine Kinder plus Selbstbeteiligung. Und dazu finde ich nichts im Internet, es wäre doch ungerecht, wenn ich das komplett selbst tragen müsste.
Ich zahle aber zusätzlich gut 300 € PKV-Beiträge für meine Kinder plus Selbstbeteiligung. Und dazu finde ich nichts im Internet, es wäre doch ungerecht, wenn ich das komplett selbst tragen müsste.
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Re: Frage zu PKV Beiträgen für die Kinder
ungerecht mag es sein, aber es entspricht wohl der rechtslage. Denn das Urteil wiederholt doch den Gesetztestext, wonach angemessener Versicherungsschutz im Rahmen des 850 e 1 b ZPO den Freibetrag erhöht (ich lese die Entscheidung dazu nicht noch einmal nach - bitte schau selbst noch einmal rein) . Ob der Hinweis, nicht ich, sondern der besondere umfang der Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern erhöht den Freibetrag nach 850 f 1 c ZPO, mehr bringt, weiß hier keiner - ich glaube es nicht.
Wenn Du was ändern willst an der Haltung des IV, muss Du Anträge stellen und die gut begründen können oder gut begründen lassen können.
Das ist schwer hinzukriegen......
Wenn Du was ändern willst an der Haltung des IV, muss Du Anträge stellen und die gut begründen können oder gut begründen lassen können.
Das ist schwer hinzukriegen......
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