Frage an die Praktiker

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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minnie
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Frage an die Praktiker

Beitrag von minnie »

Hallo,

ich habe eine Frage, da ich diesen Fall bisher noch nicht hatte. Ein Verbraucher möchte das Insolvenzverfahren beantragen. Es bestehen bei über 275 (!!!) Gläubigern diverse Kleinforderungen. Dass alle Gläubiger in die Gläubigerliste gehören ist klar, aber müssen tatsächlich alle angeschrieben werden zwecks Nullplan? Oder reicht es wenn man einen Gläubiger "auswählt" bei dem klar ist, dass der ablehnt? Ich habe ohnehin aufgrund der Masse an Gläugigern ein schlechtes Gefühl --> Stichwort Eingehungsbetrug

MfG und danke schonmal für Antworten
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Re: Frage an die Praktiker

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Hi minnie,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Frage an die Praktiker" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Frage an die Praktiker

Beitrag von caffery »

minnie hat geschrieben: 3. Jun 2020, 14:21 ich habe eine Frage, da ich diesen Fall bisher noch nicht hatte. Ein Verbraucher möchte das Insolvenzverfahren beantragen. Es bestehen bei über 275 (!!!) Gläubigern diverse Kleinforderungen. Dass alle Gläubiger in die Gläubigerliste gehören ist klar, aber müssen tatsächlich alle angeschrieben werden zwecks Nullplan? Oder reicht es wenn man einen Gläubiger "auswählt" bei dem klar ist, dass der ablehnt?
Eigentlich ganz klar: Nein, Du musst alle anschreiben. Nur einen Gläubiger aus 275 rauszupicken geht in jedem Fall überhaupt nicht.
Ich kenne aber Kollegen, die bei Multigläubiger-Nullplan-fällen nur die Hauptgläubiger anschreiben deren Forderungen in Summe mehr als die Hälfte der Gesamtverschuldung ergibt.
In Anlage 2 kreuzt Du dann bei "Allen im Gläubigerverzeichnis benannten Gläubigern ist dieser Plan übersandt worden. " "Nein" an und erklärst den Zusammenhang eben. Etwa "Summenmehrheit zustimmender Gläubiger gem. § 309 Abs. 1 Satz 1 InsO kann nicht mehr erreicht werden, da........... usw. pp.

Es kann aber sein, dass Dein Gericht das nicht mitmacht weil das streng genommen nicht im Sinne des Erfinders ist und es sehr gut sein kann, dass Dein Gericht "kein Bock" auf solche 275 Gläubiger Veranstaltungen hat .... was ich persönlich übrigens auch nachvollziehen kann;)
Ich selber würde solche "verkürzten Nullpläne" aus verschiedenen Gründen auch grundsätzlich nicht machen.
minnie hat geschrieben: 3. Jun 2020, 14:21 Ich habe ohnehin aufgrund der Masse an Gläugigern ein schlechtes Gefühl --> Stichwort Eingehungsbetrug
Falls es Dich interessiert: Ich persönlich würde solche Anträge in der sozialen Insolvenzberatung normalerweise nicht stellen. Es gibt aus meiner Sicht bei so vielen Gläubigern nur zwei mögliche Gründe: Sucht oder/und kriminelle Energie/Absicht.
Wenn Sucht zutrifft, würde ich auf eine Therapie insistieren. Wenn Letzteres zutrifft würde ich zumindest darauf insistieren die Verfolgungsverjährung von Betrug (5 Jahre) auszusitzen ohne neue Schulden zu machen bevor ich einen Antrag in Betracht ziehe.

Auf jeden Fall solltest Du den Schuldner darüber informieren, dass ein Antrag bei einem derart enormen Gläubigerportfolio (besonders wenn es teilweise noch frisch sein sollte) eine Flut von Anzeigen und Anmeldungen nach 302 InsO auslösen kann.
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minnie
Neuankömmling
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Registriert: 3. Jun 2020, 14:12

Re: Frage an die Praktiker

Beitrag von minnie »

Danke für den sehr hilfreichen Input, Caffery.

Hier wurde sich durch sämtliche dubiosen Internetseiten geklickt. Die meisten Forderungen resultieren aus 2007-2011 und sind auch sehr fragwürdigen Charakters. Ich gehe davon aus, dass die Verfolgungsverjährung eingetreten ist. Neue Schulden bestehen zum Glück nicht. Insoweit herrscht Stabilität.
"Mein" Gericht akzeptiert, wenn ab 30 Gläubigern nur die Summengrößten angeschrieben werden. Ansonsten wird bei 275 Gläubigern ja die Auslagenpauschale komplett durch das Porto aufgefressen. Ich bin hier Einzelkämpfer in einer sozialen Schuldner- u. Insolvenzberatung. Aber da ich einen solchen Fall noch nicht hatte, wollte ich einfach mal wissen, wie andere das machen.

Vielen Dank nochmals für deine Antwort.
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