durch die aktuelle Diskussion kam jetzt die Frage auf, ob ein IV von sich aus eine Forderung "ablehnen" kann, die vom Gläubiger angemeldet und vorab vom Schuldner akzeptiert wurde?
Konkret geht's darum, dass mehrere rechtlich teilweise verjährte Einzelforderungen (regelmässig "nur etwas" Geld, in Summe aber richtig viel) vom Schuldner anerkannt werden (sollen), um sie komplett mit in's Verfahren nehmen zu können.
Geht das, oder muss der Schuldner eine Verjährung einwenden?
Gibt es sonst auch eine Möglichkeit, verjährungshemmend die Forderung anzuerkennen?
Oder denke ich wieder zu weit, und die Forderungen sind sowieso nicht von einer Verjährung "bedroht", wenn man regelmässig über die Rückzahlung verhandelt hat (wenngleich nur mit Wischi-Waschi-Ergebnis, "ja, irgendwann mal, wenn ich Geld habe... Jaaa, mache ich..." - zählt das schon als Verhandlung?
Mag ungewöhnlich sein, dass ein Schuldner eine Forderung (resp. viiiele kleine, jeden Monat eine) unbedingt in einem anstehenden Verfahren haben will, ist aber so
