Finanzielle Änderungen während des Insolvenzantrages

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derburtono
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Registriert: 25. Jan 2024, 20:01

Finanzielle Änderungen während des Insolvenzantrages

Beitrag von derburtono »

Guten Abend an Alle !

Da meine Beraterin noch im Urlaub ist und ich nicht auf die Schnelle es so "regeln" kann, würde ich euch bitten mir zu helfen. Und zwar ist es so, dass ich im Moment noch Bürgergeld erhalte. Der letzte Schritt zu meiner Privatinsolvenz ist gewesen, dass ich und meine Beraterin die Gläubiger sortiert haben, angeschrieben haben wegen den aktuellen Kosten usw. und ich Ihr meinen Bürgergeldbescheid sowie einen "Haushaltsplan" ausgefüllt habe.
Nun geht Sie in die Außergerichtliche Einigung und meine vor Ihrem Urlaub, dass dies jetzt ca. 2 Monate dauern sollte.

Nun schreibe ich natürlich die ganze Zeit Bewerbungen und es sieht stark danach aus, dass da etwas klappen könnte.
Bei dem Bürgergeld meinte die Beraterin macht Sie einen 0 Plan weil eh nichts zu holen ist. Die Gesamtschulden liegen bei etwa 29000€ (falls das wichtig sein sollte).

Wenn ich jetzt aber z.B. in einer oder zwei Wochen eine Arbeit antretet, dann ist ja die Verhandlungsbasis eine ganz neue ? Also mein Einkommen, sowie der Haushaltsplan ändern sich dann ja. Ich werde nicht viel verdienen und wäre vielleicht bei 100 bis 200€ über den Freigrenze.

Geht dann das alles von vorne los und meine Bearbeiterin hat die doppelte Arbeit oder spielt das dann keine Rolle mehr ?

Kurz bevor wir den Termin für die letzten Schritte vor den Vergleichen hatten, habe ich schon mal einen Haufen Vorstellungsgespräche gehabt und da meinte meine Beraterin, dass wir dann mit dem Termin warten weil es keinen Sinn machen würde, dass wir alles ausfüllen und es dann kurze Zeit später alles anders aussieht...

Das soll mich natürlich alles nicht davon abhalten Arbeit zu suchen, aber ich möchte halt auch jetzt keine Probleme machen.

Danke euch !

Schönen Abend noch,
derburtono
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Registriert: 26. Jan 2020

Re: Finanzielle Änderungen während des Insolvenzantrages

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Hi derburtono,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Finanzielle Änderungen während des Insolvenzantrages" geschaut?
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robo
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Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Finanzielle Änderungen während des Insolvenzantrages

Beitrag von robo »

Wie viele Gläubiger hast Du denn ?
Und wärst Du bereit, aus Deinem nicht-pfändbaren Einkommen zB das doppelte an die Gläubiger zu zahlen (also 2x 100-200€), um das Insolvenzverfahren zu vermeiden ?

Es wird sich wohl kein Gläubiger auf einen Vergleich einlassen, der ihm nicht deutlich mehr einbringt als ein Inso-Verfahren, deswegen meine Frage.

Vielleicht hat es sich ja mit Deinem neuen Job geklärt, bis Deine Beraterin wieder da ist.
Dann könnt ihr zusammen überlegen, ob es Sinn macht, den Gläubigern ein neues Angebot zu machen (wenn Du dann genug verdienst). Aber vielleicht bleibt es ja dann auch bei dem Inso-Weg, wenn Du den Gläubigern nicht genug anbieten kannst.

Es ist ja ne einfache Rechnung:
Wenn bei Deinem neuen Job tatsächlich 200,-€ pfändbar sind,
dann zahlst Du während der Inso 36 x 200 = 7.200,- €,
davon gehen dann die Verfahrenskosten ab
(allein der Insolvenzverwalter bekommt ja von den 7.200 schon mal 2.880,-€,
dann noch die Gerichtskosten ...)
also werden wohl so ca. 4.000,- auf die Gläubiger verteilt.

Wenn es nur ein Gläubiger ist und Du bietest ihm dann 36 x 200 direkt an,
dann bekäme der Gläubiger deutlich mehr Geld (aber immer noch keine 29.000 .... !!)
und für Dich bliebe es das gleiche. Nur ohne Inso.

Kommt also auf den / die Gläubiger an.
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Shopgirl
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Re: Finanzielle Änderungen während des Insolvenzantrages

Beitrag von Shopgirl »

Hier geht es wohl weniger darum, ob die Gläubiger annehmen, sondern mehr darum, ob die Angaben im außergerichtlichen Einigungsversuch korrekt sind. Da werden die Praktiker hier mehr zu sagen können, aber ich würde stark annehmen, dass man nicht 0 Euro pfändbares Einkommen angeben kann, wenn eben doch Geldmittel vorhanden sind.
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Bernd111
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Re: Finanzielle Änderungen während des Insolvenzantrages

Beitrag von Bernd111 »

Bei einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan kann natürlich immer nur von der aktuellen Situation ausgegangen werden. Der Plan wird mit einem Datum versehen und gilt für den Erstellungsmonat. Ferner wird auf Deinem Plan, wie bei mir, stehen, dass nach 850 c ZPO Anpassungen erfolgen werden, sobald sich Dein Einkommen ändert.

Von daher ändert sich nichts an Deinem Weg, den du gerade eingeschlagen hast (bzw. brauchst du Dir keinerlei Sorgen machen :-) )
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derburtono
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Re: Finanzielle Änderungen während des Insolvenzantrages

Beitrag von derburtono »

Danke euch !
Also wenn der Einigungsversuch noch läuft gebe ich an, dass sich was geändert hat, damit die mit den aktuellen Daten arbeiten können. Wenn das aber ohne Änderung gelaufen ist, dann gebe ich ja eh dem Verwalter immer die aktuellen Daten an.
Eigentlich ja alles logisch und verständlich.. Nur dieser Druck bloß keinen Fehler zu machen :lol:
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Bernd111
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Re: Finanzielle Änderungen während des Insolvenzantrages

Beitrag von Bernd111 »

Mal ganz nebenbei: Ich habe noch keine Statistik zum Thema "Anzahl der Akzeptanz von außergerichtlichen Schuldenbereinigungspläne" gefunden.
In meinem Fall war dieser Plan die komplette Makulatur. Ich bot seinerzeit 500 Euro monatlich für drei Jahre an und meine Schuldnerberatung machte daraus, ohne mein Wissen, knappe 322 Euro für drei Jahre. Also seinerzeit den pfändbaren Teil meines Einkommens. Wäre ich Gläubiger, hätte ich ein solches Angebot von einem Schuldner in meinem Alter auch nicht angenommen...völlig utopisch, dass ein Gehalt (und damit der pfändbare Teil) in meiner Branche über drei Jahre nicht steigt.
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imker
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Re: Finanzielle Änderungen während des Insolvenzantrages

Beitrag von imker »

1. Im außergerichtlichen Plan wird der stand angegeben, der bei Versand zutreffend ist. Also Bürgergeld-Betrag angeben.
2. Im späteren Insolvenzantrag wird in der anlage 4 und 5 das dann aktuelle Einkommen angegeben und ein Kreuz bei der Frage gemacht, ob sich der außergerichtliche Plan vom gerichltlichen Plan unterscheidet.
3. Das Thema macht nur dann praktischen sinn, wenn ein gerichtlicher Plan angestrebt wird und die Bestätigung wahrscheinlich ist.
4. Ich kann Dir bei einer Neueinstellung nur von einem gerichtichen Plan abraten, weil Du Dich mit etwas Pech zu Zahlungen verpflichtest, die nicht zu schaffen sind. Und wenn Du das "jeweils pfändbare Erwerbseinkommen" anbietest, ist eine mehrheitliche Zustimmung der Gläubiger unwahrscheinlich.
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Itak65
Wissender
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Registriert: 16. Dez 2022, 08:24

Re: Finanzielle Änderungen während des Insolvenzantrages

Beitrag von Itak65 »

Wäre das ein befristeter oder unbefristeter arbeitsvertrag? Ich kann mir gut vorstellen das das vielleicht auch eine Rolle spielt.
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AktiverRentner
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Re: Finanzielle Änderungen während des Insolvenzantrages

Beitrag von AktiverRentner »

Selbst ein unbefristeter Vertrag hat normalerweise noch eine Probezeit von bis zu 6 Monaten, d.h. : einen Vertrag gibt es jetzt noch gar nicht, selbst wenn er dann kommt, folgt erst der Arbeitsbeginn, dann die Zahlung ev. erst 6 Wochen nach Arbeitsbeginn, dazu die Probezeit und wir sind 9 Monate weiter. In dem Zeitraum kanns dann auch noch Nachwuchs geben und wie sieht es dann aus?
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