Fehlende Angabe im Insolvenzantrag

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Cat012
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Fehlende Angabe im Insolvenzantrag

Beitrag von Cat012 »

Liebes Forum,

Ich hoffe, ihr könnt mir Infos, Ideen oder wenigstens etwas Lebensmut geben.

Ich bin seit Ende 2019 in der Privatinsolvenz (Schuldsumme über 300.000€ durch Firmenpleite, Auslöser war Kündigung eines Kredits durch Bank).

Es gibt zwei Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung, einer durch die Bank, der andere durch einen leider rachsüchtig gewordenen Ex-Gesellschafter, dem aber niemand etwas getan hat (was hier aber auch keine Rolle spielt).

Konkret geht es darum, dass die Mitarbeiterin meines Anwalts in der Vermögensübersicht keine Angabe bei Girokonto/Guthaben gemacht hat, obwohl ich den aktuellen Saldo telefonisch mitgeteilt hatte und sie auch von dem Konto wusste. Der Antrag wurde abgeschickt - und ich habe ihn nicht noch mal kontrolliert. Das bereue ich zutiefst, aber ich habe mich eben auf die „alten Hasen“ in der Kanzlei verlassen, schließlich hat die Beratung ja auch eine Stange Geld gekostet. Dass es diese Leerstelle im Antrag gibt, habe ich erst im August 22 erfahren. Ich habe Angst, dass es als grob fahrlässig gewertet wird, dass ich mir den Antrag nicht noch mal schicken habe lassen.

Mein Richter hatte wenige Tage nach meiner Antragstellung in einem Schreiben an die Kanzlei um erneute Auskunft zu meinem Vermögen gebeten. Das Formular wurde dann wieder von der Mitarbeiterin ohne Angabe von Konto und Guthaben ausgefüllt (sie hat einfach nur Striche gemacht) - eigenmächtig und ohne Rücksprache mit mir. Dass es dieses zweite Formular gab, habe ich erst vor zwei Wochen in einer Anhörung vom Richter selbst erfahren.

Der Richter hat nun meine Insolvenzverwalter um schriftliche Stellungnahme gebeten. Ich habe stets alle Zahlen und Informationen bei den Verwaltern offengelegt: Alle betreffenden Kontoauszüge, eine Auflistung meiner Konten inkl. Saldo (unter 2.000€) liegen ihnen vor. In den Terminen vor Ort habe ich auch mündlich entsprechende Angaben gemacht und nie etwas verheimlicht. Ich gehe daher davon aus, dass dies auch so in der Stellungnahme formuliert wird - sicher kann ich aber nicht sein, denn wer weiß, ob die sich an alles erinnern …

Ich habe eine riesige Angst, das die Restschuldbefreiung nun daran scheitert. Der Richter meinte, er müsste sich die Sache anschauen, die Stellungnahme der Verwalter abwarten und dann entscheiden.

Kennt ihr ähnliche Fälle? Habt Ihr Ratschläge, was ich zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch tun kann? Ich bin ausgebrannt, weil sich das alles schon so lange zieht und ich parallel noch gesundheitliche Themen in der engen Familie habe, die mich belasten.
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Re: Fehlende Angabe im Insolvenzantrag

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Hi Cat012,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Fehlende Angabe im Insolvenzantrag" geschaut?
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tidus82
Admin
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Re: Fehlende Angabe im Insolvenzantrag

Beitrag von tidus82 »

Ich habe mir gerade auch die Texte des §290 InsO angesehen und - so leid es mir tut - stehen die Aussichten, das abwehren zu können in keinem guten Stern.
Das Einzige, was mir einfällt wäre, dass du mit dir die Akten von deinem Anwalt einholst, dort schaust ob dort irgendeine Notiz über die Höhe des Kontostandes gemacht wurde und das als Entlastung vorbringen könntest.
Dennoch obliegt es natürlich dir, den Antrag zu kontrollieren, selbst wenn da ein Vermerk wäre - was also wieder auf eine grobe Fahrlässigkeit hindeutet, was zu einer Versagung führen wird.
Oh man, vielleicht hat ja jemand anderes ne Idee, aber ich glaube das Ding ist leider durch. :/
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INTI
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Re: Fehlende Angabe im Insolvenzantrag

Beitrag von INTI »

Befindest Du Dich im laufenden Verfahren oder schon in der WVP?

Ein etwaiges Fehlverhalten eines Verfahrensbevollmächtigten oder einer eingeschalteten Hilfsperson muss sich der Schuldner nicht zurechnen lassen.
(Uhlenbruck/Sternal, 15. Aufl. 2019, InsO § 290 Rn. 28)
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INTI
praktischer Schuldnerberater
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Re: Fehlende Angabe im Insolvenzantrag

Beitrag von INTI »

Den Schuldner kann indes ein eigenes Fehlverhalten treffen, wenn zB das Vermögensverzeichnis durch einen Dritten ausfüllen lässt und vor Unterzeichnung die Angaben nicht überprüft. Insoweit handelt der Schuldner bei dem ungeprüften Unterschreiben eines von dritter Seite ausgefüllten oder noch auszufüllenden Formulars zumindest grob fahrlässig oder sogar bedingt vorsätzlich
(Uhlenbruck/Sternal, 15. Aufl. 2019, InsO § 290 Rn. 28)
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Cat012
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Re: Fehlende Angabe im Insolvenzantrag

Beitrag von Cat012 »

Ich bin noch im laufenden Verfahren.
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tidus82
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Re: Fehlende Angabe im Insolvenzantrag

Beitrag von tidus82 »

Was mich dabei wundert, @INTI:
nach §305 Abs. 3 schreibt das Gericht den Schuldner (bzw. dessen Bevollmächtigten) an und bat - wie der TE schreibt - um Neuabgabe der Vermögensauskunft. Das hat ja dann der Bevollmächtigte (hier der Anwalt) unterschrieben - kann man das dem Schuldner nach deinem Zitat oben auch zur Last legen?
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Cat012
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Re: Fehlende Angabe im Insolvenzantrag

Beitrag von Cat012 »

Ich würde mich gern auf das Schlimmste vorbereiten, stehe aber auch noch unter Schock und weiß nicht wer mich beraten kann. Habt Ihr da einen Tipp? Schuldnerberatung? Mein Anwalt kommt da nicht mehr in Frage …
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tidus82
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Re: Fehlende Angabe im Insolvenzantrag

Beitrag von tidus82 »

Hast du denn schon eine Anhörung bekommen? Also ganz offiziell mit Brief und so? Und falls ja, hast du ganz offiziell darauf geantwortet oder noch nicht?
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tidus82
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Re: Fehlende Angabe im Insolvenzantrag

Beitrag von tidus82 »

Vergiss, du wüsstest ja gar nichts von den Versagensanträgen, wenn du es nicht bekommen hättest
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tidus82
Admin
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Re: Fehlende Angabe im Insolvenzantrag

Beitrag von tidus82 »

Tja, wenn ich da einen Erfolg sehen würde, dann würde ich einen Anwalt einschalten.. ich persönlich sehe aber keine Aussicht auf Erfolg :/
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