Dauer der Privatinsolvenz und Zeitpunkt der letzten Gehaltspfändung

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Graf Wadula
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Re: Dauer der Privatinsolvenz und Zeitpunkt der letzten Gehaltspfändung

Beitrag von Graf Wadula »

Ihre Obliegenheiten (§ 295 InsO, u.a. Mitteilung des Arbeitgebers) gelten nur für den Zeitraum der Abtretungsfrist. Wenn Ihr verfahren also Ende Dezember eröffnet wurde, sind die 3 Jahre vorbei und Sie müssen den AG nicht mehr melden.
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halas
Mitglied
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Re: Dauer der Privatinsolvenz und Zeitpunkt der letzten Gehaltspfändung

Beitrag von halas »

Graf Wadula hat geschrieben: 29. Jul 2024, 09:04 Ihre Obliegenheiten (§ 295 InsO, u.a. Mitteilung des Arbeitgebers) gelten nur für den Zeitraum der Abtretungsfrist. Wenn Ihr verfahren also Ende Dezember eröffnet wurde, sind die 3 Jahre vorbei und Sie müssen den AG nicht mehr melden.
Da bin ich beruhigt. Danke für diesen mit einer Quelle belegten Beitrag.
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