Hallo alle zusammen,
ich bin eben auf dieses Forum gestoßen und habe mich danach sofort hier registriert, mit der Hoffnung dass ihr mir hier bei meinem Problem weiterhelfen könnt.
Es kann sein dass der Text etwas länger wird, da ich den Sachverhalt so genau wie möglich schildern möchte.
Also, ich bin zurzeit in der Schuldnerberatung und stehe nun kurz vor der Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens, was auch Ziel dieser Beratung war, da ich momentan nicht in der Lage bin die Schulden abzubezahlen.
Jedoch bin ich jetzt nicht mehr sicher, ob ich die Insolvenz zum gegenwärtigen Zeitpunkt wirklich machen sollte, aufgrund einiger Fragen die mir aufgekommen sind.
Da ich nicht weiß, ob diese so richtig sind bzw. wie es sich wirklich verhält, wende ich mich an euch.
Zum Sachverhalt
Ich bin seit einigen Jahren auf Dauer voll erwerbsgemindert und beziehe aufgrund dessen Grundsicherung .
Keine Erwerbsminderungsrente sondern nur Grundsicherung , da ich zu dem Zeitpunkt in welchem die volle Erwerbsminderung bei mir festgestellt wurde, keinerlei Berufserfahrung hatte, also auch kein Anrecht auf eine Rente. Vielleicht ändert dieses Detail hier den Sachverhalt.
Damals, als die Erwerbsminderung festgestellt wurde, war einfach nicht abzusehen, wann und ob ich wieder wirklich gesund werde.
Aber ich möchte natürlich nicht für immer in dieser Situation verharren. Ich bin 35 Jahre alt, also noch jung, und möchte noch was aus meinem Leben machen. Daher arbeite ich daran, dass es mir immer besser geht und ich eines Tages raus aus der Erwerbsminderung komme.
Nun habe ich seit Juni letzten Jahres einen Minijob und es funktioniert gut und dieser hat mir nochmal mehr einen Pusch gegeben weiter an mir zu arbeiten, um dieses Ziel zu erreichen.
Zu diesem Ziel gehört es auch einen Führerschein zu machen, und eine Ausbildung und/oder das Abitur an einem Weiterbildungskolleg nachzuholen, einfach um mich zu qualifizieren und somit die Möglichkeit auf einen guten Beruf zu haben.
Dafür möchte ich Stück für Stück meine Erwerbsfähigkeit wieder aufbauen und damit die Anzahl der möglichen Stunden, die ich arbeiten darf.
Dies führt uns auch direkt zu den von mir oben angesprochenen Fragen, die mir aufgekommen sind. Kurzum, ich frage mich, ob man während einer laufenden Privatinsolvenz überhaupt eine Ausbildung oder Schule machen darf, da man ja verpflichtet ist einen Beruf aufzunehmen bzw. sich ernsthaft um einen zu bemühen, um den Gläubigern somit, zumindest zum Teil, das Geld, was man ihnen schuldet, zurückzahlen zu können.
Dies ist natürlich mit einer Ausbildung oder einem Schulbesuch nicht möglich, da das Ausbildungsgehalt, oder halt die Höhe des Bafögs bei einem Schulbesuch, immer unter dem Pfändungsfreibetrag liegt.
Damit kommt man dann also seiner Pflicht, die man in der Insolvenz hat, Tilgung der Schulden, nicht nach.
Ist dies richtig? Ist mir ein Schulbesuch oder das Anfangen einer Ausbildung in der Zeit der Insolvenz untersagt, da ich verpflichtet bin eine Arbeit aufzunehmen, bei der ich mehr als die Pfändungsfreigrenze verdiene?
Dann habe ich auch noch eine Frage bezüglich Führerschein und Besitz eines Autos;
In der Wohlverhaltensphase ist es anscheinend erlaubt, Geld zu sparen, solange es von dem Teil gespart wurde, der pfändungsfrei ist. Von diesem Geld darf man dann auch Vermögenswerte anschaffen.
Hier nun meine Frage;
Dürfte man also von dem gesparten Geld einen Führerschein machen? Ein Führerschein ist ja in der Form keine Verschuldung, da man praktisch sofort alle erhaltenen Leistungen bezahlt.
Einmal Gebühr für Anmeldung, Theorie und Übungsmaterial, dann bei der Prüfung die Gebühr für die Prüfung, und die Fahrstunden bezahlt man auch jedes Mal direkt.
Zudem kann man ja jederzeit abbrechen und hat dann keinen weiter laufenden Vertrag etc.
Dürfte man dann auch ein günstiges, gebrauchtes Auto, für sagen wir, max. 2000 Euro kaufen, selbst wenn man es zu diesem Zeitpunkt nicht für die Arbeit braucht? z. B. weil man noch arbeitssuchend ist oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommt?
Ich bin seit diesem Monat in der Lage einen guten Teil meines Geldes, Zuverdienst durch den Minijob + noch einen Teil des Regelsatzes, wegzulegen. Grund dafür ist dass ich vor kurzem angefangen habe abzunehmen. Ich bin leider stark übergewichtig und muss dringend von diesem Gewicht runter. Ich habe eine Methode gefunden die für mich funktioniert und zwar eine Variante des Intervallfastens, 1 Tag essen und 1 Tag nicht essen. Immer im Wechsel. Damit spare ich natürlich Geld und da kam mir dann die Idee dass ich diese Möglichkeit doch nutzen kann um damit endlich Geld für den Führerschein zu sparen.
Ich hatte angepeilt den Führerschein Ende des Jahres zu machen, da ich bis dahin mit meiner Abnehmmethode höchstwahrscheinlich das Geld dafür zusammen habe.
Zudem fühle ich mich immer unsicherer mit dem Zug zu fahren, hab da schon ein paar unschöne Dinge erlebt und es gibt mir immer ein beklemmendes Gefühl mit dem Zug fahren zu müssen. Müsste ich dies jeden Tag, z.B. für eine Arbeit, Ausbildung oder Schule, würde ich das nicht lange durchhalten, ein Führerschein wäre für mich also auch dahingehend sehr wichtig.
Falls dem so ist, dass mir die Aufnahme einer Ausbildung oder ein Schulbesuch in den drei Jahren des Insolvenzverfahrens nicht gestattet ist, dann würde ich mich nämlich gegen die Privatinsolvenz entscheiden. Ich möchte nicht noch drei Jahre warten, bis ich beispielsweise eine Ausbildung beginnen darf, um dann einen guten Beruf zu finden.
Die Obliegenheit sich um Erwerbsarbeit zu kümmern ist in meinem Fall, zumindest aktuell, ja nicht zu erfüllen aufgrund der vollen Erwerbsminderung. Ich gehe halt einem Minjob nach, ein paar Tage die Woche unter drei Stunden, dies ist ja im Rahmen dieser vollen Erwerbsminderung erlaubt.
Eine Ausbildung ist somit aktuell ja eh nicht für mich möglich, dafür müsste ich vermutlich zumindest teilweise erwerbsgemindert sein, also über drei aber unter sechs Stunden täglich, arbeitsfähig sein.
Soweit ich weiß bin ich dann auch weg vom Sozialamt und komme in die sog. Rehaabteilung des Jobcenters. Sobald es soweit ist, kann es aber doch sein dass dann gesagt wird dass ich mir, solange die PI läuft, eine "richtige" Arbeit suchen muss und keine Ausbildung machen darf, wegen meiner Obliegenheiten. Stimmt das?
Und wie sieht das aus mit Schule machen? Nicht Abendschule sondern eine Schule am Tag für den Erwerb des Abiturs? Dürfte ich das auch, anstatt einer Ausbildung, sobald ich wieder erwerbsfähig, zumindest teilweise, bin? Denn ich nehme mir ja damit die Möglichkeit einer Erwerbstätigkeit, welcher ich ja laut meiner Obliegenheiten nachgehen muss wenn nicht durch Krankheit etc. verhindert.
Tut mir leid dass es soviel geworden ist aber ich dachte dass diese Details vielleicht wichtig sind. Falls ihr sagt dass es schwierig wird oder eventuell Probleme machen könnte diese Pläne umzusetzen in der Zeit in der die Inso läuft, denke ich nämlich dass es sinnvoller wäre diese nicht zu eröffnen.
Meine Schulden betragen ca. 7000 Euro, ein Betrag den ich zwar jetzt nicht abbezahlen kann, jedoch hätte ich mit einer Berufsausbildung (oder/und Abitur) mehr Möglichkeiten auf bessere Jobs und wäre somit auch in der Lage die Schulden dann in ein paar Jahren komplett abzubezahlen wodurch ich mir dann die Insolvenz sparen kann.
Was meint ihr?
Vielen Dank dass ihr euch Zeit für mein Anliegen genommen habt und euch das alles durchgelesen habt.
Ich hoffe sehr, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Beste Grüße
Darf man in der PI einen Führerschein und eine Ausbildung machen/eine Schule besuchen?
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Darf man in der PI einen Führerschein und eine Ausbildung machen/eine Schule besuchen?
Hi Rubinrot,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Darf man in der PI einen Führerschein und eine Ausbildung machen/eine Schule besuchen?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Darf man in der PI einen Führerschein und eine Ausbildung machen/eine Schule besuchen?" geschaut?
0
Re: Darf man in der PI einen Führerschein und eine Ausbildung machen/eine Schule besuchen?
Hallo,
ich versuche mich mal an einer Antwort, allerdings alles ohne Gewähr.
Wenn du jetzt weniger Geld hast, als du in der Ausbildung bekommen würdest, sehe ich da keinen Nachteil. Man sollte sein Einkommen nicht mutwillig verringern, sondern durchaus anstreben einer zumutbaren Arbeit nachzugehen. Wenn du bisher keine Ausbildung hast und dich durch die Ausbildung finanziell verbessern wirst, sehe ich also kein Problem darin auch während einer Ausbildung eine PI zu durchlaufen.
Den Führerschein würde ich definit verschieben, bis du in der Wohlverhaltensphase bist. Ab dem Zeitpunkt kannst du dir wieder Geld zur Seite legen und somit den Führerschein bezahlen. Es wird zwar vieles nach- und nach fällig, aber die meisten Fahrschulen wollen nicht direkt nach der Fahrstunde im Auto das Geld bar übergeben bekommen, sondern stellen so alle 10x eine Rechnung aus, die dann beglichen werden muss. Sind die Rechnungen dann nicht beglichen, wird man nicht zur Prüfung angemeldet.
Ob du wegen der 7000 Euro jetzt in die Insolvenz gehen sollst, musst du dir selbst beantworten. Wenn du in (wirklich) absehbarer Zeit mehr verdienst, dann würde ich es lassen, wegen 7000 Euro würde ich persönlich aktuell nicht in Insolvenz gehen. Wenn es aber sein kann, dass du die nächsten drei Jahre dein Einkommen nicht maßgeblich steigern kannst, dann auf jeden Fall die PI. Denn die 7000 Euro werden durch Zinsen, Mahngebühren etc, immer mehr und die heutzutage drei Jahre sind schnell vorbei.
ich versuche mich mal an einer Antwort, allerdings alles ohne Gewähr.
Wenn du jetzt weniger Geld hast, als du in der Ausbildung bekommen würdest, sehe ich da keinen Nachteil. Man sollte sein Einkommen nicht mutwillig verringern, sondern durchaus anstreben einer zumutbaren Arbeit nachzugehen. Wenn du bisher keine Ausbildung hast und dich durch die Ausbildung finanziell verbessern wirst, sehe ich also kein Problem darin auch während einer Ausbildung eine PI zu durchlaufen.
Den Führerschein würde ich definit verschieben, bis du in der Wohlverhaltensphase bist. Ab dem Zeitpunkt kannst du dir wieder Geld zur Seite legen und somit den Führerschein bezahlen. Es wird zwar vieles nach- und nach fällig, aber die meisten Fahrschulen wollen nicht direkt nach der Fahrstunde im Auto das Geld bar übergeben bekommen, sondern stellen so alle 10x eine Rechnung aus, die dann beglichen werden muss. Sind die Rechnungen dann nicht beglichen, wird man nicht zur Prüfung angemeldet.
Ob du wegen der 7000 Euro jetzt in die Insolvenz gehen sollst, musst du dir selbst beantworten. Wenn du in (wirklich) absehbarer Zeit mehr verdienst, dann würde ich es lassen, wegen 7000 Euro würde ich persönlich aktuell nicht in Insolvenz gehen. Wenn es aber sein kann, dass du die nächsten drei Jahre dein Einkommen nicht maßgeblich steigern kannst, dann auf jeden Fall die PI. Denn die 7000 Euro werden durch Zinsen, Mahngebühren etc, immer mehr und die heutzutage drei Jahre sind schnell vorbei.
0
Re: Darf man in der PI einen Führerschein und eine Ausbildung machen/eine Schule besuchen?
Hallo @AdiDana
vielen Dank für deine Antwort.
Ob ich in einer Ausbildung etwas mehr oder weniger habe als jetzt, kann ich natürlich nicht sagen. das variiert ja immer. Aber ich glaube in keiner Ausbildung bekommt man monatlich soviel Lohn dass es über dem Pfändungsfreibetrag kommt. Das wären doch ca. 1400 Euro, richtig?
Spielt es dann überhaupt eine Rolle wenn ich in einer Ausbildung weniger hätte als jetzt, da ja bei mir eh nichts an Geld pfändbar ist?
Ich habe ja oben erklärt warum ein Führerschein für mich wichtig ist, eine Ausbildung oder auch einen Schulbesuch schaffe ich ohne nicht.
Wie ist das denn mit einem Auto? Dürfte ich das in der Wohlverhaltensphase haben, wenn es ein günstiger Gebrauchtwagen ist der sagen wir nicht mehr als 2500 Euro gekostet hat?
Achso, eine Frage noch. Wie verhält sich das wenn ich Schule machen will statt eine Ausbildung? Also eine Schule am Tag, um das Abitur nachholen zu können? Würde ja auch drei Jahre dauern.
Ja, ich habe mich schon bei den Weiterbildungskollegs in meiner Nähe informiert, es ist möglich aufgenommen zu werden auch ohne die eigentlich vorrausgesetzte zweijährige Berufserfahrung, Ausbildung etc. wenn zB. wie in meinem Fall eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt.
Ich will da noch hin für ein ausführliches Beratungsgespräch, um zu erfahren ob ich dann einfach weiter Geld vom Sozialamt beziehen kann oder Bafög auch in meinem Fall zum Tragen kommt.
Aber egal welche der beiden Varianten es letztendlich sein wird, ich werde auch da dann nicht über den Pfändungsfreibetrag kommen.
Wäre Schule daher auch möglich?
Beste Grüße
vielen Dank für deine Antwort.
Ich bin ja gegenwärtig sowieso weit unter der Pfändungsfreigrenze mit meinem Geld vom Amt plus dem Zuverdienst.Wenn du jetzt weniger Geld hast, als du in der Ausbildung bekommen würdest, sehe ich da keinen Nachteil. Man sollte sein Einkommen nicht mutwillig verringern, sondern durchaus anstreben einer zumutbaren Arbeit nachzugehen. Wenn du bisher keine Ausbildung hast und dich durch die Ausbildung finanziell verbessern wirst, sehe ich also kein Problem darin auch während einer Ausbildung eine PI zu durchlaufen.
Ob ich in einer Ausbildung etwas mehr oder weniger habe als jetzt, kann ich natürlich nicht sagen. das variiert ja immer. Aber ich glaube in keiner Ausbildung bekommt man monatlich soviel Lohn dass es über dem Pfändungsfreibetrag kommt. Das wären doch ca. 1400 Euro, richtig?
Spielt es dann überhaupt eine Rolle wenn ich in einer Ausbildung weniger hätte als jetzt, da ja bei mir eh nichts an Geld pfändbar ist?
Wann beginnt denn die Wohlverhaltensphase? Ich bin noch nicht in der Insolvenz, der außergerichtliche Vergleich war aber schon und ich glaube dass ich jetzt kurz vor der Insolvenzeröffnung stehe.Den Führerschein würde ich definit verschieben, bis du in der Wohlverhaltensphase bist. Ab dem Zeitpunkt kannst du dir wieder Geld zur Seite legen und somit den Führerschein bezahlen.
Ich habe ja oben erklärt warum ein Führerschein für mich wichtig ist, eine Ausbildung oder auch einen Schulbesuch schaffe ich ohne nicht.
Das heißt, dass ein Führerschein also nicht gegen meine Obligenheiten verstößt, weil man darf sich ja nicht neu verschulden?Es wird zwar vieles nach- und nach fällig, aber die meisten Fahrschulen wollen nicht direkt nach der Fahrstunde im Auto das Geld bar übergeben bekommen, sondern stellen so alle 10x eine Rechnung aus, die dann beglichen werden muss. Sind die Rechnungen dann nicht beglichen, wird man nicht zur Prüfung angemeldet.
Also ich kann ganz klar sagen dass ich innerhalb der nächsten drei Jahre nicht wirklich mehr Geld als jetzt haben werde, da eine Ausbildung, oder auch Schule, ja auch ungefähr solange dauern. Erst danach käme ich ja im besten Falle zu einem Job in dem ich mehr verdienen würde und dann selbst die Schulden abbezahlen könnte.Ob du wegen der 7000 Euro jetzt in die Insolvenz gehen sollst, musst du dir selbst beantworten. Wenn du in (wirklich) absehbarer Zeit mehr verdienst, dann würde ich es lassen, wegen 7000 Euro würde ich persönlich aktuell nicht in Insolvenz gehen. Wenn es aber sein kann, dass du die nächsten drei Jahre dein Einkommen nicht maßgeblich steigern kannst, dann auf jeden Fall die PI. Denn die 7000 Euro werden durch Zinsen, Mahngebühren etc, immer mehr und die heutzutage drei Jahre sind schnell vorbei.
Wie ist das denn mit einem Auto? Dürfte ich das in der Wohlverhaltensphase haben, wenn es ein günstiger Gebrauchtwagen ist der sagen wir nicht mehr als 2500 Euro gekostet hat?
Achso, eine Frage noch. Wie verhält sich das wenn ich Schule machen will statt eine Ausbildung? Also eine Schule am Tag, um das Abitur nachholen zu können? Würde ja auch drei Jahre dauern.
Ja, ich habe mich schon bei den Weiterbildungskollegs in meiner Nähe informiert, es ist möglich aufgenommen zu werden auch ohne die eigentlich vorrausgesetzte zweijährige Berufserfahrung, Ausbildung etc. wenn zB. wie in meinem Fall eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt.
Ich will da noch hin für ein ausführliches Beratungsgespräch, um zu erfahren ob ich dann einfach weiter Geld vom Sozialamt beziehen kann oder Bafög auch in meinem Fall zum Tragen kommt.
Aber egal welche der beiden Varianten es letztendlich sein wird, ich werde auch da dann nicht über den Pfändungsfreibetrag kommen.
Wäre Schule daher auch möglich?
Beste Grüße
0