Beenden nach 3 Jahren oder Jederzeit durch Vergleich?

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Enterprise
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Beenden nach 3 Jahren oder Jederzeit durch Vergleich?

Beitrag von Enterprise »

Hallo zusammen,

ich lese schon seit einiger Zeit mit, und möchte Euch etwas fragen.

Ich bin jetzt seit 18 Monaten in der Privatinsolvenz. Ich habe in der Privatinsolvenz etwa 16000 Euro Schulden. Pro Monat habe ich Druchschnittlich 50 Euro die vom AG an den IV überwiesen wird.

Ich hatte durch Psychische Probleme auch erst relativ spät wieder arbeiten können, aber ich merke, das ich v on meinem Netto Gehalt so zwischen 300 Euro und 330 Euro zurücklegen kann. Etwa 1900 Euro habe ich bereits ansparen können. ( Vorher war Geld aufgrund eines Umzuges noch ausgegeben worden). Mit dem beenden der Pivatinsolvenz nach 3 Jahren kann es knapp werden, das ich da die Verfahrenskosten mit begleichen kann.

Weitere 2 Jahre möchte ich aber nicht mit der Insolvenz beschäftigt sein. Jeden Monat, den ich eher wieder frei bin, wäre echt eine Erleichterung. Nun habe ich aber auch gelesen, das man durch einen Vergleich während der Wohlverhaltensphase auch vorzeitig aus der PI herrauskommen kann.

Was meint ihr, wenn ich also weiter diese 300 - 330 Euro im Monat zur Seite lege, und dann den Gläubigern 30% der 16000 Euro als Vergleich anbiete, wie sind da die Chancen, das die das annehmen? Habe dann ausgerechnet nach ca. 6 Monaten nach der möglichen 3 Jahresfrist könnte ich dann das notwenige Geld bei 30% mitsamt der Verfahrenskosten zusammen haben. Was würdet ihr von dieser Möglichkeit halten?
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Re: Beenden nach 3 Jahren oder Jederzeit durch Vergleich?

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Hi Enterprise,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Beenden nach 3 Jahren oder Jederzeit durch Vergleich?" geschaut?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Beenden nach 3 Jahren oder Jederzeit durch Vergleich?

Beitrag von imker »

Ich meine, dass ein Vergleich jederzeit möglich, aber selten erfolgreich ist.
Ein Insolvezplan ist eine Sonderform des Vergleiches im eröffneten Verfahren - in der WHPhase geht das nicht - da könnte das klappen.
Wieviele Gläubiger haben denn ihre Forderung angmeldet und wieviele forderungs-Anmeldungen davon sind festgestellt worden??
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