Bankvollmacht nach Privatinsolvenz

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Hamburgerin
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Bankvollmacht nach Privatinsolvenz

Beitrag von Hamburgerin »

Hallo, Ihr Lieben,

wie Ihr wahrscheinlich schon mitbekommen habt, habe ich im April die Restschuldbefreiung erhalten und freue mich total darüber.

Jetzt habe ich nochmal zwei Fragen, die Ihr mir vielleicht beantworten könnt.

Ich war früher bei der Sparkasse, diese war auch meine Hauptgläubigerin. Als sie damals mitbekommen hat, dass bei mir eine Privatinsolvenz droht, haben sie von einem Tag auf den anderen mein Konto komplett gelöscht und alles einbehalten, was noch da war.

Jetzt bin ich da mit dem Verfahren durch. Mein Vater ist immer noch Kunde bei der Sparkasse und hat mir bereits vor meiner Privatinsolvenz Bankvollmacht erteilt, falls ihm etwas passiert. Jetzt meine Fragen:

1. Ist die Bankvollmacht trotz meiner Insolvenz noch gültig und wird von der Sparkasse anerkannt?

2. Falls nicht, könnte es ein Problem von Seiten der Sparkasse geben, wenn mein Vater mir die Vollmacht nochmal erteilt?

Dankeschön wieder einmal für Eure Hilfe!

Viele Grüße
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Re: Bankvollmacht nach Privatinsolvenz

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Hi Hamburgerin,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Bankvollmacht nach Privatinsolvenz" geschaut?
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Newa
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Re: Bankvollmacht nach Privatinsolvenz

Beitrag von Newa »

Moin, ist die Bankvollmacht eine "Allgemeine Vollmacht" oder Vorsorgevollmacht? Dein Vater sollte am besten eine Bankvollmacht direkt von der Sparkasse ausfüllen, die auch über den Tod hinaus geht. Grundsätzlich dürfte die Vollmacht nicht unter der Insolvenz "leiden". Aber ich habe festgestellt, dass Vorsorgevollmachten etc. von vielen Banken nicht anerkannt werden.
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Hamburgerin
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Re: Bankvollmacht nach Privatinsolvenz

Beitrag von Hamburgerin »

Hallo,

nein, eine Vorsorgevollmacht haben wir zwar auch, aber dies soll eine "richtige" Bankvollmacht werden, die auch bei der Bank hinterlegt ist. Mir ist nur wichtig, dass es da später im Notfall kein "Theater" gibt, weil ich zwar die RSB habe, aber für die Bank habe ich ja quasi immer noch Schulden bei ihr.

Viele Grüße
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Hamburgerin
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Re: Bankvollmacht nach Privatinsolvenz

Beitrag von Hamburgerin »

Wie gesagt, eigentlich dürfte bei der Bank schon eine Vollmacht hinterlegt sein, wir haben auch eine Kopie davon. Und eigentlich wäre es ja mein Vater, der sagten müsste, dass er mir keine Vollmacht erteilen will, weil ich mal in der Insolvenz war (was nicht der Fall ist). Die Bank geht es ja eigentlich gar nichts an, wen er bevollmächtigt. Oder?
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Shopgirl
Guru
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Re: Bankvollmacht nach Privatinsolvenz

Beitrag von Shopgirl »

Die Vollmacht gilt weiterhin, bis sie durch deinen Vater widerrufen wird.
Dein Insolvenzverfahren spielt für die Vollmacht keinerlei Rolle.

Sofern ihr unsicher seid (was ihr aber wirklich nicht müsst), kann dein Vater auch jederzeit bei seiner Bank nachfragen, welche Vollmachten für wen hinterlegt sind.
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Hamburgerin
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Re: Bankvollmacht nach Privatinsolvenz

Beitrag von Hamburgerin »

Dankeschön!
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