Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich bin seit August 2014 in der Privatinsolvenz. Mein Verfahren wurde 2016 nach §200 aufgehoben. Der Treuhänder bekommt monatlich ca. 650 Euro von meinem Arbeitgeber (Lohnpfändung). Ich möchte im August die Verkürzung nach 5 Jahren Abtretung (vollständige Bezahlung der Verfahrenskosten) nach §300 stellen. Ich habe seit der Aufhebung des Verfahrens ( §200) eigentlich keinen Kontakt mehr zu meinem Treuhänder.(Gutes Zeichen ???) Da für mich es offensichtlich ist das die Verfahrenskosten bezahlt sein müssten (wegen dem abgeführten Pfändungsanteil), sollte ich trotzdem vorher dem Treuhänder davon in Kenntnis setzen das ich den Antrag auf Verkürzung nach §300 machen möchte? (Bestätigung für die Begleichung der Verfahrenskosten anfordern als Beweis für das Gericht ?) Wird der Treuhänder mich vorher nochmal unter die "Lupe" nehmen und z.b meine Einhaltung der Obliegenheiten überprüfen oder sogar die Kontoauszüge von mir haben wollen zwecks Überprüfung? Also ist es üblich das vor Verfahrensende nochmal der Schuldner "durchleuchtet" wird und geschaut wird oder interessiert es dem Treuhänder jetzt nicht mehr?
Ich bin für Tipps und Erfahrungen Eurerseits sehr dankbar!!
Gruß
Max
Bald soweit.....
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Re: Bald soweit.....
Bitte Deinen Treuhänder - am besten schriftlich - darum, Dir zu bestätigen, dass die Kosten des Verfahrens gedeckt sind. Mit dieser Bestätigung kannst Du bei Gericht die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung beantragen. Dafür solltest Du nicht bis August warten, sondern kannst den Antrag bereits stellen wenn die Bestätigung vorliegt.
Als Text an das Gericht schlage ich vor:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit beantrage ich die Erteilung der Restschuldbefreiung nach 5 Jahren gemäß § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO.
Wie der angelegten Mitteilung des Treuhänders zu entnehmen ist, wurden die Kosten des Verfahrens vollständig berichtigt.
Ich versichere, dass die in diesem Antrag gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Sollten weitere Angaben oder Nachweise erforderlich sein, bitte ich um einen entsprechenden richterlichen Hinweis.
MFG"
Die Bestätigung des Treuhänders beilegen und alles wird schön:)
Bei allem anderen machst Du Dir zuviel nen Kopp;) Aus dem was Du schriebst geht zumindest in keiner Weise hervor, dass etwas bei Dir komisch läuft. Auch gibt es keine außerordentliche Sonderbeschnüffelung anlässlich des Antrags.
Als Text an das Gericht schlage ich vor:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit beantrage ich die Erteilung der Restschuldbefreiung nach 5 Jahren gemäß § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO.
Wie der angelegten Mitteilung des Treuhänders zu entnehmen ist, wurden die Kosten des Verfahrens vollständig berichtigt.
Ich versichere, dass die in diesem Antrag gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Sollten weitere Angaben oder Nachweise erforderlich sein, bitte ich um einen entsprechenden richterlichen Hinweis.
MFG"
Die Bestätigung des Treuhänders beilegen und alles wird schön:)
Bei allem anderen machst Du Dir zuviel nen Kopp;) Aus dem was Du schriebst geht zumindest in keiner Weise hervor, dass etwas bei Dir komisch läuft. Auch gibt es keine außerordentliche Sonderbeschnüffelung anlässlich des Antrags.
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Re: Bald soweit.....
Vielen Dank für Deine Info!
Ja "Du" hast wahrscheinlich Recht. Man macht sich zu sehr einen Kopf ob auch alles wirklich gut geht! Grund für Beanstandungen gibt es bei mir im Verfahren nicht.
Denke mal das "ALLES" gut wird!
Gruß
Max
Ja "Du" hast wahrscheinlich Recht. Man macht sich zu sehr einen Kopf ob auch alles wirklich gut geht! Grund für Beanstandungen gibt es bei mir im Verfahren nicht.
Denke mal das "ALLES" gut wird!
Gruß
Max
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