Hallo zusammen!
Ich habe heute ein Schreiben erhalten, in dem mir Ausgleichszahlungen für die Abrechnungsmonate September - und Oktober 2013 in Aussicht gestellt werden.
Ausgleichszahlungen in soweit, dass eben die Differenz zwischen ALG 1 und dem tatsächlich erzielbarem Lohn ausgeglichen werden könnte.
Zunächst fallen beide Monate in die PI und auch in das eigentliche Verfahren. Wann und ob jetzt eine Zahlung erfolgt ist nicht sicher zu stellen, es könnte sein, dass die Zahlung erst nach der möglichen RSB erfolgt, in der WVP oder gar nicht.
Ich habe jetzt absolut keine Ahnung wie ich mit der Angelegenheit umzugehen habe bzw. muss.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Gruß Arreis
Ausgleichszahlungen
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Ausgleichszahlungen
Ich habe noch mal genauer gelesen. September stimmt nicht, da war ich noch in der Firma beschäftigt.
Es geht um den Zeitraum zwischen 3.10.2013 und dem 31.01.2014, ich hatte eine Kündigung zum 31.01.2014 erhalten und wurde zum 3.10.2013 freigestellt.
Es soll jetzt ein Ausgleich gezahlt werden zwischen dem was ich bis zum 31.01.2014 verdient habe und dem, was ich bis zu dem Zeitpunkt in dem Unternehmen verdient hätte.
Da es sich um Lohnleistungen handelt, müssen diese ja eigentlich der Masse zugeführt werden, die Frage hierbei ist folgende.
Muss die gesamte ausgezahlte Summen abgeführt werden oder nur die Summe, die dem pfändbaren Teil der entsprechenden Monate entspricht?
Dem Schreiben ist klar zu entnehmen, dass es sich um eine eventuelle Ausschüttung handelt. Wenn es innerhalb der PI zu einer Ausschüttung kommen sollte, werde ich dem TH dies unverzüglich mitteilen, mal sehen, was er davon dann anfordern wird.
Was ist aber, wenn die Mitteilung einer Zahlung als auch die Eigentliche Zahlung nach der PI zustande kommt?
Es geht um den Zeitraum zwischen 3.10.2013 und dem 31.01.2014, ich hatte eine Kündigung zum 31.01.2014 erhalten und wurde zum 3.10.2013 freigestellt.
Es soll jetzt ein Ausgleich gezahlt werden zwischen dem was ich bis zum 31.01.2014 verdient habe und dem, was ich bis zu dem Zeitpunkt in dem Unternehmen verdient hätte.
Da es sich um Lohnleistungen handelt, müssen diese ja eigentlich der Masse zugeführt werden, die Frage hierbei ist folgende.
Muss die gesamte ausgezahlte Summen abgeführt werden oder nur die Summe, die dem pfändbaren Teil der entsprechenden Monate entspricht?
Dem Schreiben ist klar zu entnehmen, dass es sich um eine eventuelle Ausschüttung handelt. Wenn es innerhalb der PI zu einer Ausschüttung kommen sollte, werde ich dem TH dies unverzüglich mitteilen, mal sehen, was er davon dann anfordern wird.
Was ist aber, wenn die Mitteilung einer Zahlung als auch die Eigentliche Zahlung nach der PI zustande kommt?
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Ausgleichszahlungen
Ist die Zahlung jetzt "vom Himmel gefallen" oder war dir bereits Ende 2013, Anfang 2014 (also noch während des eröffneten Insolvenzverfahrens wenn ichs richtig verstanden habe) bekannt, dass ein Zahlungsanspruch gegen deinen (Ex-)Arbeitsgeber im Raum stehen würde?
Wenn dem so ist, sollte nämlich deine erste Frage sein, ob du deinem damaligen Insolvenzverwalter diesen Umstand nicht hätttest mitteilein müssen/sollen - was ich mal bejahen würde.
Ich gehe mal davon aus, dass dein jetziger Treuhänder (wenn ichs richtig verstanden habe), dich ziemlich zügig mit der oben genannten Frage behelligen wird, sobald du ihm den Sacherhalt schilderst.
Die Zahlung hätte vermutlich zumindest teilweise in die Masse gehört und jeder Verwalter der davon Kenntnis gehabt hätte, hätte zumindest dafür die Nachtragsverteilung angordnet.
Wenn dem so ist, sollte nämlich deine erste Frage sein, ob du deinem damaligen Insolvenzverwalter diesen Umstand nicht hätttest mitteilein müssen/sollen - was ich mal bejahen würde.
Ich gehe mal davon aus, dass dein jetziger Treuhänder (wenn ichs richtig verstanden habe), dich ziemlich zügig mit der oben genannten Frage behelligen wird, sobald du ihm den Sacherhalt schilderst.
Die Zahlung hätte vermutlich zumindest teilweise in die Masse gehört und jeder Verwalter der davon Kenntnis gehabt hätte, hätte zumindest dafür die Nachtragsverteilung angordnet.
0
Re: Ausgleichszahlungen
Ja, die Aussicht auf eine Zahlung ist, wie Du sagst, "vom Himmel gefallen". Ich habe alle Unterlagen die ich habe durchgesehen und eine mögliche Differenzlohnberechnung wird nirgends erwähnt.
Ich habe seinerzeit meinem IV/TH mitgeteilt, dass mein Arbeitgeber in Insolvenz gegangen ist, ich zum 31.01.2014 gekündigt und zum 3.10.2013 freigestellt wurde.
Ich habe seinerzeit meinem IV/TH mitgeteilt, dass mein Arbeitgeber in Insolvenz gegangen ist, ich zum 31.01.2014 gekündigt und zum 3.10.2013 freigestellt wurde.
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Ausgleichszahlungen
Na dann ist doch alles gut.
Teile es ihm einfach mit und schau was er sagt. Ich bin da ehrlich gesagt überfragt da ich so eine Konstellation mit insolventem Arbeitgeber und so einem Zeitablauf auch noch nicht hatte.
Teile es ihm einfach mit und schau was er sagt. Ich bin da ehrlich gesagt überfragt da ich so eine Konstellation mit insolventem Arbeitgeber und so einem Zeitablauf auch noch nicht hatte.
0
Re: Ausgleichszahlungen
Wie wäre es eigentlich, wenn die Forderungen aus einer Zeit vor der eigenen PI stammen würden?
Ich gehe davon aus, dass in einem solchen Fall erhaltene Gelder, die im eigentlichen Verfahren fließen abgeführt werden müssen, aber wie sieht es in der WVP aus?
Ich gehe davon aus, dass in einem solchen Fall erhaltene Gelder, die im eigentlichen Verfahren fließen abgeführt werden müssen, aber wie sieht es in der WVP aus?
0