Auf welcher Sachlage sind bereits Versagensgründe beschlossen worden?

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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TomH
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Auf welcher Sachlage sind bereits Versagensgründe beschlossen worden?

Beitrag von TomH »

Als - seit etwa 2 Wochen - aufmerksamer Leser, kann ich nur zwischen den Zeilen erfahren, weswegen ein Versagungsgrund zur Restschuldbefreiung vorgehalten wurde.

Mich als Laien interessiert daher vielmehr jegliche Einzelschicksale und worauf sie genau beruhen.

Womöglich könnte man das kurz abgefasst in eigentlicher Begründung vorbringen, um sozusagen eine Übersicht zu schaffen, woran es im Einzelfall lag.
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Re: Auf welcher Sachlage sind bereits Versagensgründe beschlossen worden?

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Hi TomH,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Auf welcher Sachlage sind bereits Versagensgründe beschlossen worden?" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Auf welcher Sachlage sind bereits Versagensgründe beschlossen worden?

Beitrag von caffery »

Der mit gewaltigem Abstand häufigste Grund warum Verfahren scheitern:

Insolvenzverwalter/Treuhänder beantragen die Kostenstundung aufzuheben weil sich Insolaner nicht an die Regeln gehalten oder nicht gemeldet haben. Darauf folgt dann die Aufhebung der Kostenstundung seitens des Gerichts - dann noch eine Zahlungsaufforderung die nun nicht mehr gestundeten Kosten zu begleichen - wann das nicht geschieht ist das Verfahren gem. § 298 InsO für die Tonne.
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Knibbels79
Mitglied
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Registriert: 16. Jan 2025, 14:17

Re: Auf welcher Sachlage sind bereits Versagensgründe beschlossen worden?

Beitrag von Knibbels79 »

Wenn das Verfahren aufgehoben wird, was ist dann mit den zwischenzeitlich abgeführten Geldern ?
Streng genommen bin ich am Monatsende wegen Wegfall Unterhaltspflichten im Verfahren schlechter raus, als mit "normaler Pfändung" über P Konto mit 2 Unterhaltspflichten.
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TomH
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Registriert: 9. Sep 2025, 18:24

Re: Auf welcher Sachlage sind bereits Versagensgründe beschlossen worden?

Beitrag von TomH »

Danke für die Erfahrungswerte @caffery . Damit hätte ich so nicht gerechnet.
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@Knibbels79 vergebene "Liebesmühe"?
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