Arbeitssuche mit 4 kindern

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Amina
Neuankömmling
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Arbeitssuche mit 4 kindern

Beitrag von Amina »

Guten Morgen,ich bin neu hier und ich hatte gestern meinen ersten Termin beim IV,was im Gegensatz zu meinen Befürchtungen nicht so schlimm war…. Mir wurde mitgeteilt,dass ich verpflichtet bin zu arbeiten…aber mein Freibetrag des P Kontos ist relativ hoch durch 4 Unterhaltspflichtige Kinder und Ehemann….Ich werde niemals einen Job finden,bei dem ich soviel Verdiene,dass ich die Gläubiger bedienen kann….bin ich trotzdem verpflichtet mir eine Arbeit zu suchen,auch wenn ich trotzdem nicht zahlungsfähig bin?
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Beiträge: 263
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Re: Arbeitssuche mit 4 kindern

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Hi Amina,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Arbeitssuche mit 4 kindern" geschaut?
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tidus82
Admin
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Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Arbeitssuche mit 4 kindern

Beitrag von tidus82 »

Guten Morgen, du bist natürlich vom Grundsatz her verpflichtet dir Arbeit zu suchen und deine Bemühungen ggf. auch nachweisen zu können.
Dabei solltest du darauf achten, dass es während einer Insolvenz sogar mehr Bemühungen bedarf als du es kennst, wenn du z.Bsp. Bürgergeld oder ALG I beziehst.
Selbst wenn es keinen Job gibt, bei dem du über der Pfändungsfreigrenze verdienen würdest, solltest du dich dringend darum bemühen.

Denk daran: ein Insolvenzverfahren ist ein Gerichtsverfahren, was dir am Ende alle Schulden erlässt.
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Arbeitssuche mit 4 kindern

Beitrag von imker »

und schau mal beidem Beitrag aus NRW rein - dort ab Ziffer 3

https://www.verbraucherzentrale.nrw/sit ... tudium.pdf

bei Dir wird es wohl auf das Alter der Kinder ankommen und auf die bisherige berufliche Lage - ohne Ausbildung oder Röntgenarzt....

Praktisch zu empfehlen ist mE, sich ständig zu bewerben und das auch nachzuweisen.
Wenn das nicht gemacht wird, kommt es auf die Frage an, die Du stellst: Da ist doch nichts zu pfänden - was soll das denn??
Der IV scheint aber diese letzte Stufe der Ergebnisse-Kontrolle der Erwerbsobliegenheit bei Dir aber nicht in den Vordergrund stellen zu wollen.

Was hat Dir denn die Beratungsstelle bei der Antragstellung dazu mit auf den Weg gegeben?
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