Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

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hannah
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von hannah »

imker hat geschrieben: 8. Feb 2024, 12:22 Welches Aktenzeichen hast Du denn?
Und wessen Auto ist das, in dem Du sitzt?
Hallo Imker, ich hatte am Morgen meinen Sohn bei meiner Mutter abgegeben, da Sie frei hatte und durfte ihr Auto nutzen, da die Bahnen voll mit Karnevalisten waren (es war Weiberfastnacht in Köln). Ich finde es Wahnsinn, dass ich mich für jedes Detail rechtfertigen muss, als ob mir jegliches Recht entzogen wird.

Aktenzeichen habe ich natürlich vom Amtsgericht das zu meiner Privatinsolvenz und das von der Stadt Köln zum Elterngeldbezug.

Mir haben hier in den letzten Beiträgen doch auch Einige geraten, beim Amtsgericht einen Antrag auf Pfändungsschutz zu stellen, oder? Dann kann ich doch nicht so Falsch gelegen haben, dass jetzt alle sagen, die wären nicht zuständig.
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hannah
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von hannah »

Graf Wadula hat geschrieben: 8. Feb 2024, 13:10
hannah hat geschrieben: 8. Feb 2024, 11:13 Ich überlege nun, formlos schriftlich den Pfändungsschutz für mein ElterngeldPlus zu beantragen? Haltet ihr dies für sinnvoll und was müsste da alles rein?

Dies würde ich ans Amtsgericht und an die Stadt senden (die mein Elterngeld ja direkt an den IV überweist), somit erhoffe ich mir wenigstens per Post zu den richtigen Menschen durchzudringen, wenn ich sonst immer schon zuvor abgewimmelt werde.

Was denkt ihr?
Auf jeden Fall. Weil dann entschieden werden muss. So können sie nicht abgewimmelt werden.

Danke Graf Waldula. Hab gestern in meinem Frust alles aufgesetzt, Erforderliche Dokumente in Kopien beigefügt und alles via Einschreiben Rückschein ans Amtsgericht und die Stadt Köln gesendet. Berufen habe ich mich auf Pfändungsschutzantrag gemäß § 850k und darauf, dass das Existenzminimum im Insolvenzverfahren geschützt ist. Beim Schreiben ans Amtsgericht habe ich hinzugefügt, dass ich um einen gerichtlichen Beschluss butte, an den sich dann auch die Stadt und mein IV halten müssen. Ob das jetzt alles so korrekt ist keine Ahnung - ich bin ja total unbehelligt in den Gebiet und mir raucht der Schädel…

@Alle: Bitte vergesst nicht, dass ich Erzieherin und Mutter bin und nicht aus dem Gebiet komme. Vieles, was ihr schreibt, kann icj gar nicht nachvollziehen, da mir das rechtliche Hintergrundwissen fehlt. Ich versuche mir alles zu ergooglen oder bei verschiedenen Stellen zu erfragen, aber es ist echt alles sehr mühsam und kompliziert für mich.

Daher bitte ich um ein wenig Verständnis und Feingefühl.
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robo
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von robo »

Guten Morgen 'hannah', ich weiß jetzt nicht, wer Dir HIER geraten, beim Gericht einen Antrag auf Pfändungsschutz zu stellen. Hast Du nicht geschrieben, der Anwalt hätte Dir dazu geraten ?

Ich weiß nur, wenn z.B das Finanzamt oder eine gesetzliche Krankenkasse ein Konto pfändet (also eine KöR = Körperschaft öffentlichen Rechts), dass man vom Gericht dagegen keinen Pfändungsschutz bekommt, sondern (komischerweise) nur vom "Gläubiger" selbst (die sich dabei allerdings an die gesetzlichen Vorgaben analog zur ZPO halten müssen !!).

Solche "Gläubiger" können sich ja auch ihre eigenen "Titel" ausstellen und brauchen nicht den für "Normal-Gläubiger" üblichen Weg: Mahnbescheid+Vollstreckungsbescheid.

Deswegen meine Einschätzung, dass Du an der LuxemburgerStr. zwar einen Beratungshilfeschein hättest bekommen müssen, aber eben KEINEN Pfändungsschutz gegen die Stadt selbst.

Geh nochmal hin (sorry, das wird schwer, ich weiß) und beantrage einen 'Beratungshilfeschein'.
Oder mach das schriftlich, zB mit dem Formular hier:
https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf

Viel Erfolg!

Nachsatz: Ich weiß nicht, warum "Imker" die Frage nach dem Kfz gestellt hat und ich weiß erst recht nicht, warum Du sie beantwortet hast.
Ein Kfz hat mit der Sache hier m.E. nichts zu tun.
Aber vielleicht haben "Profis" hier (wie 'Imker') ähnliche Erfahrungen gemacht, wie sie mir ein Gerichtsvollzieher mal erzählt hat (dass der Schuldner, der gerade die "Eidesstattliche" bei ihm abgegeben hatte), in einem dicken Benz wegfuhr ... was der GV zufällig gesehen hat und dann von der Zulassungsstelle erfuhr, dass das Kfz tatsächlich auf eben diesen Schuldner zugelassen war).
Wie dumm kann man sein ???

Jedenfalls lassen sich "Profis" wohl auch nicht gern 'verarschen' ... (ich auch nicht).
Aber ich glaube nicht, dass das hier eine "Fake-Geschichte" ist.
Nach allem, was ich schon so zum Thema "Schulden" und "Gläubiger" schon erlebt habe.

Also ... wenn das stimmt, dass der Anwalt Dir geraten hat, beim Gericht Pfändungsschutz zu beantragen, dann such Dir besser gleich einen anderen Anwalt.
Aber erst dann, wenn Du vom Gericht eine Antwort auf Deinen Antrag auf Beratungshilfe hast.

Ich musste auf so einen Beratungshilfeschein übrigens schon mal sieben Wochen warten!
(Obwohl in irgendeinem Gesetz wohl steht, dass das bei Notlagen zügig zu erfolgen hat).
Mein "Gericht" (= Rechtspflegerin bei der Rechtsantragsstelle) hatte verlangt, dass man prinzipiell immer erst den (kostenlosen) Anwaltstermin bei diesem Gericht nutzen muss.
Und der war gerade am Vortag und fand nur einmal im Monat statt.

Ich wünsche Dir viel Glück!
Warum beantwortest Du hier eigentlich Imkers -sinnfreien- Fragen, aber meine nach der Schuldnerberatung, die mit Dir den Inso-Antrag gemacht hat, nicht ?
Die müssten sich, m.E., mit Deinem Thema doch besser auskennen, als irgendein Feld-Wald-und Wiesen-Anwalt.
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robo
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von robo »

Lese jetzt Deinen Beitrag von 8:42h ... oh jee ... da hast Du Dir wohl viel Arbeit (plus Kosten) umsonst gemacht, wenn Du jetzt wieder beim Gericht Pfändungsschutz beantragt hast.
Aber in der Antwort müssten dann die §§ stehen, warum Du in Deiner Sache keinen Pfändungsschutz vom Gericht bekommst. Nützt Dir aber nicht.

Wenn Du nicht zu Deiner vorherigen Beratungsstelle gehen willst, dann such Dir eine neue.
Achte nur darauf, dass es eine caritative ist = kostenlose (AWO, Caritas, Diakonie oder so).
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Graf Wadula
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von Graf Wadula »

Woher nehmen Sie das alles, dass auch doch garnix mit dem Fall zu tun hat?
Hier pfändet doch nicht die Stadt oder das FA und was hat das bitte schön mit Pfändungen im Verwaltungswege zu tun?
Die TE ist im Insolvenzverfahren und anscheinend wird vom Erziehungsgeld ein gewisser Teil auf das Sonderkonto im Insolvenzverfahren überwiesen, weil irgendjemand meint, es sei pfändbar und somit von der Insolvenzbeschlagnahme erfasst! Was hat das dann alles, was Sie jetzt geschrieben haben, mit dem Fall zu tun.

Wenn die TE mündlich abgewimmelt wird, dann muss sie einen Antrag stellen. da sie selber nicht genau weiß, was nun da wirklich los ist, stellt man einen allgemeinen Schutzantrag (gemäß § 36 InsO). Gerichte müssen die Anträge auslegen (§ 139 ZPO). D.h. das Gericht wird ihr wahrscheinlich schreiben, was nun los ist; entweder werden die ihren Antrag zurückweisen (und dann begründen, warum sie ihn zurückweisen) oder stattgeben. Und dann kann sie weitergehen. Aber sie war doch nun schon überall, warum sollte sie denn dann noch weiter rumlaufen?
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robo
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von robo »

Graf Wadula hat geschrieben: 9. Feb 2024, 09:37 ...
stellt man einen allgemeinen Schutzantrag (gemäß § 36 InsO).
...
Schade, dass dieser Hinweis nicht schon in Deiner ersten Antwort am 10.1. hier kam, Graf Wadula,
(ich habe von so einem allgemeinen Schutzantrag noch nie etwas gehört),
vielleicht hättest Du 'hannah' einiges 'Rumlaufen' damit erspart ?

Offensichtlich braucht 'hannah' Hilfe, denn sie kommt alleine ja nicht weiter,
weil 'irgendjemand' meint, Teile ihres Elterngeldes seien pfändbar.
Und dazu braucht sie, da sind wir uns hier ja wieder alle einig, professionelle Hilfe.
Bei einem Anwalt war sie schon - und ohne Schein macht der, so scheint es, nichts.

Also braucht sie einen Beratungshilfeschein - und genau den hätte sie mMn beantragen und bekommen müssen. Scheinbar hat das Gericht ihr Hilfeersuchen nicht so 'ausgelegt',
wie es das nach Deinen Worten wohl hätte tun müssen.

Aber, ich sach ja, am "wieverfastelovend" von einem Kölner Amt korrekte Arbeit zu erwarten,
ist wohl auch ein bisschen viel verlangt ...

Da ich mit Anwälten (insbesondere mit denen "auf Schein") auch nicht die besten Erfahrungen habe,
würde ich 'hannah' raten, nochmal zur Beratungsstelle zu gehen, die ihr bei den Inso-Vorbereitungen geholfen haben. Hier steht ja nirgends was von Regelinsolvenz.

Warum sie meine Fragen danach bisher nicht beantwortet hat, weiß ich natürlich nicht - aber damit bin ich hier jetzt auch raus.

Und , speziell an Dich, Graf Wadula, und auch an Imker:
Ich finde es echt prima, dass Ihr "Profis" Euch hier engagiert !!
Woher sollen wir 'Laien' das denn alles wissen ?
Wir können ja nur auf den eigenen Erfahrungsschatz zurückgreifen
(und daraus wollte ich 'hannah' und anderen Lesern hier nur erklären, warum ich glaubte,
dass sie vom Gericht keinen Pfändungsschutz gegen die Elterngeldkasse bekommt).

So, ich habe fertig hier ...
Und bitte: Frieden @ Imker und Graf W.
auch, wenn wir manchmal unterschiedlicher Meinung sind,
wir haben ja vermutlich auch sehr unterschiedliche Lebenserfahrungen,
also "voll normal", findet
"robo" alias MrsRobinson alias WitweBolte
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hannah
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von hannah »

:!: Update :!:

@robo: Ich hatte heute so eine Angst, mich hier wieder ins Forum einzuloggen, war dann aber so glücklich deinen nett geschriebenen Text zu lesen. Ich möchte direkt deine Frage beantworten (ich muss es wohl neben allen Anderen eher provokanten Nachfragen total überlesen haben): Meinen Insolvenzantrag hat auch eine Anwaltskanzlei mit mir erstellt, die darauf spezialisiert ist (in Köln populär und beginnt mit G). Dies hat mich fast 1000€ gekostet, dies konnte ich irgendwie stämmen, da ich ja dann die Gläubiger nicht mehr bedienen musste. Nun wollen sie aber für jede weitere Beratung wieder einiges an Geld haben (200€ und aufwärts) und da ich mittlerweile seit Dezember mittellos bin und nur von Leihgaben aus Freundes- und Familienkreis lebe, kann ich mir da keine Beratung mehr leisten.

Daher hatte ich mich ja an eine Schuldnerberatung und an den SKF gewendet, die mir die Sache mit dem Amtsgericht mit den Antrag auf Pfändungsschutz - so wie hier im Forum - empfohlen haben. Dies ist nun die frustrierende Antwort vom Amtsgericht:
Dateianhänge
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hannah
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von hannah »

Mist, ich wollte euch ein Dokument hochladen, die Antwort vom Amtsgericht auf meinen Antrag auf Pfändungsschutz, nun ist mein ganzer Beitrag hier weg (ein riesen Text :( ).

@robo: Ich hatte so eine Angst mich hier wieder einzuloggen und mich so provokanten und verurteilenden Nachfragen zu stellen. Umso glücklicher war ich, deinen Beitrag zu lesen. Nun kriegst du die Antwort - sorry, muss in allen Anderen untergegangen sein - meinen Insolvenzantrag habe ich ebenfalls mit einer Anwaltskanzlei gemacht und diese verlangt nun für eine weitergehende Beratung in meinen Fall einiges an Geld, was ich nun natürlich nicht mehr habe. Ich bin seit Dezember mittellos und komme nur durch Leihgaben von Freunden und Familien mit meinem Baby über die Runden….

Hier also mein Fazit, um diesen Fall abzuschließen: ich gebe auf! Ich war bei drei Anwaltskanzleien, beim SKF, hier im Forum, beim Amtsgericht. Habe vergeblich Pfändungsschutz beim Amtsgericht und der Stadt via Einschreiben erfragt und wurde abgewimmelt. Ich habe mir die Füße wundgelaufen und mein Ohr abtelefoniert, Stunden verbracht meinen Fall in diesem Forum zu erklären bzw. mich zu rechtfertigen. Ich bin Laie in diesem Gebiet und all dies ist so unkompliziert und undurchschaubar für mich…

Ich gebe nun auf.

Drückt mir die Daumen, dass ich das alles irgendwie überstehe. Ich fühle mich so ausgebrannt und kann einfach nicht mehr. Uner ganz nebenbei, mache ich nun weiter Schulden im privaten Umfeld, da ich sonst nicht überleben könnte mit meinem Kind…..
Unser System ist mehr als ungerecht.
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hannah
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von hannah »

P.S. Das Altweiber nicht der beste Tag fürs AG war, war mir klar. Natürlich habe ich im Vorfeld dort angerufen, ob sie normale Sprechstunde haben und das wurde bejaht. Für mich der einzige Tag, an dem meine Mutter mein Kind betreuen konnte, daher habe ich den Tag gewählt.
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robo
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?

Beitrag von robo »

Oh jee ...
Einerseits verständlich (dass Du aufgibst), nach dem ganzen Frust - andererseits natürlich superdoof, wenn Du jetzt ein Inso-Verfahren machst und dann hinterher wieder einen Haufen Schulden hast.
Und die dann auch noch bei Freunden und Familie ...
(natürlich gut, dass Du solche Freunde und Familie hast, die Dir was leihen können und wollen).

Ja, die Antwort vom Gericht war zu erwarten, denn es gibt ja keine "Pfändungen",
also auch keinen "Pfändungsschutz".

Mit Deinem Inso-Antrag hast Du eine "Abtretungserklärung" unterschrieben,
darin steht, dass Du den 'pfändbaren Teil Deines Einkommens' an den Insolvenzverwalter "abtrittst".
Der Insolvenzverwalter "pfändet" also nix, sondern legt die Abtretung offen.

Und die Elterngeldkasse meint bei Dir eben, Teile Deines Elterngeldes seien pfändbar
und somit von Deiner Abtretung umfasst und an den IV abzuführen.

Ich weiß es auch nicht, ob das wirklich richtig ist, denn es ist ja in der Tat äusserst ungerecht, dass Dir von dem "Mini-Einkommen" so viel weggenommen wird, Du es aber behalten dürftest, wenn es ein Mini-Job oder normaler Lohn wäre.
Sehr befremdlich, diese Rechtslage - wenn es denn wirklich so ist.

Wie wäre es denn, wenn Du trotz alledem noch einen Versuch startest und bei Deinem Inso-Gericht so einen "allgemeinen Schutzantrag gem. § 36 Inso" stellst ? Wie von Graf Wadula weiter oben vorgeschlagen.
Schriftlich, versteht sich, nicht persönlich hingehen.

Ich kann dem Gesetzestext zwar nicht entnehmen, dass so ein Schutzantrag möglich und in Deinem Fall hilfreich sein könnte - aber ein Versuch ( EIN -1- Brief!!) könnte es doch wert sein - nicht ?

Ich schätze die Kommentare von Graf Wadula hier sehr !
Er hat mir auch schon mal einen wirklich guten und sehr hilfreichen Hinweis gegeben.
Offensichtlich hat er als Profi echt Ahnung
(jedenfalls mehr als ich als Laie).

Dieser ganze §§-Dschungel ist für einen Laien wirklich schwer durchschaubar und man kann froh sein, wenn man in den Ämtern/Behörden auf Menschen trifft, die noch "Mensch" geblieben sind und nicht nur ihren Job abreissen und von den Menschen auf der anderen Seite des Schreibtisches nur abgenervt sind ...

Viel Glück !

Nachsatz: Danke, dass Du Deine Erfahrungen hier schilderst, denn es gibt hier ja viele Menschen, die nur still mitlesen, auch wenn sie nicht selbst schreiben.

Und wir sagen hier ja immer wieder:
Möglichst frühzeitig Termine bei caritativen Schuldnerberatungen machen (AWO, Caritas, Diakonie usw),
die sind kostenlos.
Anwälte wollen in aller Regel Geld sehen
(und die, die es "auf Schein" machen sind nicht unbedingt die besten ... ).
Es soll ja auch insolvente Anwälte geben, die gern alles mitnehmen, auch, wenn sie wenig Ahnung in der Sache haben ... aber dafür gern schnell einen Termin vergeben (um dann eine dicke Rechnung zu schreiben).
Es tut mir immer leid, wenn ich solche Geschichten wie Deine hier höre.
Ich hoffe, sie geht noch irgendwie gut aus.
Drei Jahre sind ja so schnell vorbei.
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