Anhörungsfrist

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Arnold565
Neuankömmling
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Registriert: 10. Mär 2025, 20:58

Anhörungsfrist

Beitrag von Arnold565 »

Moin zusammen, meine PI ( 3 Jahre ) endete am 10.01.2025.
Am 13.01.2025 habe ich ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen mit den Beschluss vor der Erteilung der Rsb wird den Treuhändern und den Insolvenzgläubigern 2 Wochen Zeit gegeben zur schriftlichen Stellungnahme. Anträge auf Versagung liegen bislang nicht vor. Meine Frage wie lange dauert den die Anhörungsfrist? Auf Insolvenzbekanntmachung
habe ich auch nicht meinen Eintrag gefunden.
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Registriert: 26. Jan 2020

Re: Anhörungsfrist

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Hi Arnold565,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Anhörungsfrist" geschaut?
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Anhörungsfrist

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Bei mir (NRW) hat sie 4 Wochen gedauert. Aber das kann natürlich von Gericht zu Gericht variieren.
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Arnold565
Neuankömmling
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Beiträge: 4
Registriert: 10. Mär 2025, 20:58

Re: Anhörungsfrist

Beitrag von Arnold565 »

Also erst wenn es auf Insolvenzbekanntmachung öffentlich ist dann wird denen die Zeit gegeben ? Sind ja jetzt fast 2 Monate vergangen und nix passiert.
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 564
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Anhörungsfrist

Beitrag von Graf Wadula »

Es muss nicht unbedingt öffentlich bekannt gemacht sein. Die Anhörung kann auch ohne Bekanntmachung erfolgt sein, in dem jedem Gläubiger die Anhörung zugesandt wird (wäre aber in der tat ungewöhnlich). Ungewöhnlich ist aber auch, dass Sie bereits dieses Schreiben erhalten haben und es nicht bekannt gemacht wurde. Ich würde da beim Gericht mal nachfragen (nicht, dass das versehentlich nicht erfolgt ist).
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