Wenn das so wäre, dann müsste jegliches Geld die letzten Jahre zurück verfolgt werden.
Mach dir bitte nicht so viele Gedanken. Wenn du dich besser fühlst melde es nach, so wie der Graf es gesagt hat - ansonsten müsste man dir wirklich Vorsatz (und bei 7 bzw. 40 Cent sehe ich weder Vorsatz, noch irgendwas, was dir schaden könnte) nachweisen.
Bitte mach dir keine so großen Sorgen
Angaben Insolvenzantrag Differenzen
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derPendler
- Zwischendurchposter
- Beiträge: 7
- Registriert: 15. Feb 2026, 12:34
Re: Angaben Insolvenzantrag Differenzen
Ok, ich versuchs. Ich werde sobald zumindest der Insolvenzantrag durchgeht, eh alles dem Insolvenzverwalter erzählen und werde dann sehen was passiert.tidus82 hat geschrieben: ↑16. Feb 2026, 11:47 Wenn das so wäre, dann müsste jegliches Geld die letzten Jahre zurück verfolgt werden.
Mach dir bitte nicht so viele Gedanken. Wenn du dich besser fühlst melde es nach, so wie der Graf es gesagt hat - ansonsten müsste man dir wirklich Vorsatz (und bei 7 bzw. 40 Cent sehe ich weder Vorsatz, noch irgendwas, was dir schaden könnte) nachweisen.
Bitte mach dir keine so großen Sorgen
Danke euch.
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Graf Wadula
- praktischer Schuldnerberater
- Beiträge: 638
- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Angaben Insolvenzantrag Differenzen
Sehen Sie; vorsätzlich bzw. grob fahrlässig wäre es nur, wenn Sie es entweder verschweigen oder hätten es auf jeden Fall wissen müssen.derPendler hat geschrieben: ↑16. Feb 2026, 10:29Nein, bisher macht kein Gläubiger Probleme, aber ich hatte bis Mitte Dezember noch alle Raten beglichen und so langsam fangen z.B. erst die Inkassoverfahren an.Graf Wadula hat geschrieben: ↑16. Feb 2026, 10:19 Die Versagung der Restschuldbefreiung erfolgt nur auf Antrag eines Gläubigers und Sie müssen vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben machen oder Auskünfte nicht erteilen! Ich sehe nicht, wo das bei Ihnen nach den o.g. Angaben der Fall sein soll. Wenn Sie auf sicher gehen wollen, dann teilen Sie das, was Ihnen Unbehagen bereitet, dem Gericht als Ergänzung Ihres Vermögensverzeichnisses mit; denn solange kein Versagungsantrag gestellt wurde, können Sie selbständig alle "vergessenen" Vermögensgegenstände nachmelden. Sie können es auch dem Verwalter im Erstgespräch mitteilen.
Und dann muss es auch einen Gläubiger geben, der überhaupt einen Antrag stellt. Haben Sie denn einen Gläubiger, der Ihnen bereits jetzt "Probleme macht"? Denn die "normalen" Gläubiger stellen nie einen Versagungsantrag, auch wenn tatsächlich Gründe vorliegen.
Ich habe halt das Problem, dass ich die Krypto-Geschichten nicht mehr zu 100% nachvollziehen kann. Und da ich bei einem Konto noch 40 Cent drauf habe und bei einem anderen 7 Cent, habe ich leider doch noch Guthaben als Kryptowährung und weil dass der Fall ist, gehe ich malk sehr stark davon aus, dass man den kompletten Transaktionsweg zurückverrfolgen will, dass aber nicht mehr möglich ist, da schon 8 Jahre her und ich viel rum experimentiert habe.
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Neuling2025
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Re: Angaben Insolvenzantrag Differenzen
derPendler hat geschrieben: ↑15. Feb 2026, 12:44 Hallo zusammen,
ich stehe kurz vor der Privatinsolvenz und mein Antrag wurde vom Anwalt auch schon übermittelt. Leider lassen mich ein paar Dinge keine Ruhe und ggfs. ist es auch nicht so schlimm wie befürchtet.
Und zwar musste ich vorab ein Formular zur Stundung ausfüllen, dort habe ich soweit das wertvollste eingetragen was ich habe. z.B. einen eingebau Gaming PC. Dieser wurde aber dann von der Kanzlei beim tatsächlichen Insolvenz-Antrag rausgelassen.
Die Frage ist in so einem Fall, weil ich davon ausgehe, dass trotz Vertretung durch die Kanzlei, ich mich mit dem Insolvenzverwalter persönlich auseinandersetzen muss, ob es konsequenzen hat, wenn meine Angaben beim Insolvenzverwalter sich vom Antrag unterscheiden?
Mir geht es nicht darum, Dinge auf Teufel komm raus behalten zu wollen. Von mir aus kann er alles verwerten was er will. Ich will nur dass die Insolvenz für mich positiv verläuft und ich will sie nicht durch Formfehler in Gefahr bringen. Leider hatte ich mit der Kanzlei nur ein einziges Gespräch und alles andere läuft schriftlich ab, es kam aber auch schon mal vor dass die ein oder andere Frage unbeantwortet blieb (z.B. ab welchen Wert ich alles angeben muss z.B. 50€, 100€ oder erst ab 1000€) und ich deswegen recht unsicher bin.
Grüße
Das ist eine absolut verständliche Sorge, aber ich kann dich beruhigen: Solange du ehrlich bist, ist dein Verfahren nicht in Gefahr. Dass deine Kanzlei den PC im Hauptantrag weggelassen hat, liegt oft an einer rechtlichen Einschätzung zur Pfändbarkeit, nicht an böser Absicht.
Hier sind die wichtigsten Punkte für deine Situation:
1. Widerspruch zwischen Stundungsantrag und Insolvenzantrag
Es ist kein Problem, wenn der Insolvenzverwalter (IV) dich auf den PC anspricht. Der Stundungsantrag dient primär dazu zu prüfen, ob du die Gerichtskosten (ca. 2.000–3.000 €) sofort zahlen kannst oder ob der Staat diese vorerst übernimmt. Wenn du dort den PC angegeben hast, hast du deine Offenlegungspflicht bereits erfüllt.
Keine negativen Konsequenzen: Wenn der IV fragt, sagst du einfach die Wahrheit: "Ich habe den PC im Vorblatt zur Stundung angegeben, mein Anwalt hat ihn im Hauptantrag offenbar als nicht verwertbar eingestuft." Das zeigt Kooperationsbereitschaft, was für die Restschuldbefreiung essenziell ist.
2. Warum wurde der PC weggelassen?
Kanzleien lassen Gegenstände oft weg, wenn sie als unpfändbar gelten (§ 36 InsO i.V.m. § 811 ZPO). Ein Computer gehört heute oft zum bescheidenen Hausrat oder wird für die Jobsuche/Fortbildung benötigt.
Geringer Verwertungswert: Gebrauchte Gaming-PCs verlieren extrem schnell an Wert. Wenn der IV für den Verkauf (Gutachter, Abholung, Auktion) mehr ausgeben müsste, als er einnimmt, lässt er ihn als "masseunzulänglich" ohnehin bei dir.
Austauschpfändung: In seltenen Fällen (sehr teures Neugerät) könnte eine Austauschpfändung stattfinden – du bekommst ein günstiges Ersatzgerät und der IV verwertet das teure.
3. Ab welchem Wert muss man Dinge angeben?
Es gibt keine starre gesetzliche Grenze wie "50 €", aber in der Praxis konzentrieren sich Verwalter auf Dinge, die einen nennenswerten Erlös (oft ab ca. 200–500 € auf dem Gebrauchtmarkt) versprechen.
Normale Möbel, Kleidung oder Küchengeräte musst du nicht einzeln auflisten.
Wichtig: Der IV wird dich nach Eröffnung des Verfahrens ohnehin anschreiben oder besuchen. Erwähne den PC dort einfach proaktiv. Damit heilst du jeden potenziellen "Formfehler" im Antrag sofort.
Dein Fahrplan
Keine Panik: Ein vergessener Gegenstand führt nicht direkt zur Versagung, solange du ihn nicht vorsätzlich verheimlichst.
Transparenz beim IV: Sobald der Insolvenzverwalter bestellt ist, schickst du ihm eine kurze Liste deiner wertvollsten Gegenstände (inkl. PC), falls er nicht danach fragt. Damit bist du rechtlich auf der sicheren Seite.
Anwalt nerven: Fordere von deiner Kanzlei schriftlich eine kurze Bestätigung an, warum der PC im Hauptantrag nicht auftaucht. Das beruhigt die Nerven und dient als Beleg für deine Sorgfalt.
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derPendler
- Zwischendurchposter
- Beiträge: 7
- Registriert: 15. Feb 2026, 12:34
Re: Angaben Insolvenzantrag Differenzen
Ich danke dir für die Informationen. Ich versuch mal das ganze mit der Kanzlei zu klären. Leider muss ich sagen, dass ich grad in Detailfragen bzgl. der Insolvenz völlig unvorbereitet bin und das macht mich aktuell irgendwie nervös.