AG zahlt Inflationsausgleichsprämie nicht aus

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Drolli
Neuankömmling
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AG zahlt Inflationsausgleichsprämie nicht aus

Beitrag von Drolli »

Alle MA in meiner Firma haben 3.000€ Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt bekommen, nur ich nicht, weil ich das Geld sowieso nicht behalten kann laut meinem Chef.

Muss ich das meinem Verwalter melden und er kümmert sich um den Rest. Ich hab nur kein Bock, dass man mich als untätig bezeichnet und die Restschuldbefreiung versagt.
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Re: AG zahlt Inflationsausgleichsprämie nicht aus

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Hi Drolli,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "AG zahlt Inflationsausgleichsprämie nicht aus" geschaut?
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Drolli
Neuankömmling
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Registriert: 9. Mai 2023, 21:40

Re: AG zahlt Inflationsausgleichsprämie nicht aus

Beitrag von Drolli »

ist meine Frage zu schwierig oder bin ich nicht freundlich genug gewesen?
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robo
Allwissender
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Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: AG zahlt Inflationsausgleichsprämie nicht aus

Beitrag von robo »

Dein Chef ist in der Pflicht, Dein pfändbares Einkommen an Deinen IV/TH zu überweisen.
Nicht Du.
Und die IAP gehört leider dazu, s.
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... aemie.html
unten, Punkt 24.

Willst Du Deinen Chef jetzt bei Deinem IV 'anscheissen' ?
Kannste machen.
Kannste auch lassen.
Egal wie, es ist m.W. jedenfalls kein Grund zur Versagung der RSB.

Anders, wenn Dein Chef Dir die IAP bar in die Hand geben würde ... oder die Hälfte davon ...
s. InsO § 295
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: AG zahlt Inflationsausgleichsprämie nicht aus

Beitrag von Graf Wadula »

Eigentlich kommt es darauf an, ob Sie einen Anspruch auf diese Prämie haben. Einerseits ist es eine freiwillige Leistung des AG, andererseits kann ich mir arbeitsrechtlich nicht vorstellen, dass der AG bestimmte Arbeitnehmer rein aus diesen Gründen ausschließen kann. Ich denke mal, Sie könnten diesen Anspruch einklagen. Aber wenn Sie obsiegen, müsste der pfändbare Teil an die Masse gezahlt werden. Wenn Sie aber der Ansicht sind, Sie haben da keinen Anspruch, dann müssen Sie auch nix machen. Wenn Sie unsicher sind, teilen Sie den Sachverhalt einfach Ihrem TH mit.
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AdiDana
Wissender
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Registriert: 10. Jan 2019, 13:39

Re: AG zahlt Inflationsausgleichsprämie nicht aus

Beitrag von AdiDana »

Ich würde meinem TH/IV einfach kurz eine Mail schreiben, dass alle MA die Prämie bekommen haben, aber du nicht. Somit liegt es in der Hand des TH/IV den Arbeitgeber ggf. aufzufordern das Geld zu zahlen.
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robo
Allwissender
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Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: AG zahlt Inflationsausgleichsprämie nicht aus

Beitrag von robo »

Warum ?
Warum sollte Drolli dem IV / TH "den Mund wässerig machen" ?
Und warum sollte Drolli seinen / ihren Arbeitgeber verärgern ?

Mit der RSB hat das m.E. nichts zu tun!
Hier ist allein der AG in der Pflicht ... WENN überhaupt.
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: AG zahlt Inflationsausgleichsprämie nicht aus

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Ich würde ebenfalls keine Info an den IV/TV weitergeben. Das kann nur zu deinem Nachteil sein im Innenverhältnis zu deinem Arbeitgeber. Ich kann verstehen, das du die Coronaprämie auch haben möchtest. Einen anteiligen Betrag würde auch auf deinem Bankkonto landen, falls dein Nettogehalt unter 4077,72 Euro liegt. Ich würde also maximal mit dem Arbeitgeber freundlich sprechen, ob du diese Prämie auch bekommen könntest. Das Thema Gleichbehandlungsgrundsatz könnte angesprochen werden und du würdest davon auch profitieren.

Egal wie das Gespräch ausgeht, es wird für dich keinen Nachteil bei der RSB geben.
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