adäquater Vergleichsvorschlag

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imker
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Re: adäquater Vergleichsvorschlag

Beitrag von imker »

und das fordert die Insolvenzverwalterin jetzt von wem zurück?? Von dem Schuldner oder von der 87 jährigen Person??
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caffery
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Re: adäquater Vergleichsvorschlag

Beitrag von caffery »

Wenn ichs richtig verstanden habe, soll das wohl eine Art "Ablass-Zahlung" sein. Wenn diese nicht geleistet wird wie sich die Verwalterin das vorstellt, werden rechtliche Weiterungen durch das Insolvenzgericht gegen die Seniorin einfach mal so in Aussicht gestellt.
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imker
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Re: adäquater Vergleichsvorschlag

Beitrag von imker »

aber die kann doch nur mit Auskünften eidesstattlichen Versicherungen zu nicht plausiblen Auskünften "drohen" und dann geht man zum Gericht halt hin

Unser Freund sollte mal schreiben, was mit dem Geld auf dem Konto der Schwiegermutter inzwischen passiert ist und was der Grund für die Überweisung war.

Mit Brille der Verwalterin sieht es doch auf den ersten Blick so aus, als sei das Schuldnerkonto gepflegt worden und dann die Auskunft verweigert worde

Dein Vorschlag, die Gründe mit einer lebensnahen Darstellung des Anlass für die Überweisung darzulegen, ist doch der einzige Weg aus so einer "Kiste"

Und ich würde auch bei weiteren Aktionen berücksichtigen, dass bei einer Strafanzeige die StA und dann die IV Informationen darüber erhält, ob das Geld noch auf dem Konto der Schwiegermutter geparkt wurde oder ob es zur Tilgung von Grundstückskosten von der Tochter der Schwiegermutter verwandt wurde
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caffery
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Re: adäquater Vergleichsvorschlag

Beitrag von caffery »

Da hast Du recht. Die Zahlung sieht natürlich erstmal so ganz ohne Erklärung der Umstände "doof aus".

Drum sollte man aus meiner Sicht erstmal damit anfangen die Umstände zu erklären - so sie denn sachdienlich erklärbar sind.
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Joki
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Re: adäquater Vergleichsvorschlag

Beitrag von Joki »

Das ganze habe ich der UV geschildert , das Geld ist ganz normal für unseren Lebensunterhalt verwendet worden . Wir haben das Geld dort „ geparkt „ , das es damals der Verschuldung war . Das habe ich am Anfang schon geschrieben, das ganze ging kurz nach meiner Scheidung los .Ich möchte kein Geld verstecken, habe auch nichts mehr davon . Es ist nur blöd das es das Kto meiner Schwiegermutter ist , meine jetzige Frau hat davon die Vollmacht, deswegen haben wir es dort geparkt. Ich möchte halt nicht das meine Schwiegermutter rechtliche Konsequenzen bekommt, und ich möchte meine vorzeitige Restschuldbefr. nicht gefährden .
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imker
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Re: adäquater Vergleichsvorschlag

Beitrag von imker »

dann sollte es doch ganz einfach sein, die einzelnen für den Lebensunterhalt erforderlich gewordenen Abbuchungen Tag für Tag, Woche für Woche und Monat für Monat aufzulisten und auf die 16.000 zu kommen

Dir wird ein ehebliche Mass an Irritation entgegenwehen - ungewöhnlicher Ablauf und ungewöhnliche Darstellung auch für mich in den Beiträgen

es ist nicht erforderlich 3,57 beim Bäcker und 29,98 bei Aldi aufzulisten

aber das Volumen von 16.000 wird nur verstandlich wenn öffentliche Stellen das Geld nicht bemerken sollen - das widerum kann beim IV ein verständliche Grund sein, das Geld beiseitezuschaffen und dann zusätzlich zu verbrauchen

aber ich kenne wirkich keinen Schuldner, der dies ohne anwaltliche Beratung im Hintergrund vernünftig aushalten kann

mE hast Du Bockmist gebaut oder zugelassen
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Joki
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Re: adäquater Vergleichsvorschlag

Beitrag von Joki »

Mit dem Bockmist gebe ich dir recht , habe mir damals aber nichts dabei gedacht..... es hört einfach nie auf , wenn man einmal in dieser sche....Spirale hängt .Wenn ich diese Sache „überlebe“ bin ich im Dezember ein „ freier Mensch „ .
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Graf Wadula
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Re: adäquater Vergleichsvorschlag

Beitrag von Graf Wadula »

Also die vorzeitige RSB hat doch damit rein gar nix zu tun. Da es anscheinend um eine Anfechtung geht, betrifft das rechtlich "nur" ihre Mutter. Das mit dem Konto ist tatsächlich ein Problem, denn in dem Moment, wo das Geld auf dem Konto gelandet ist, ist es Kontoguthaben der Dame. Und deshalb kann der Insolvenzverwalter natürlich Rückzahlung dieses Betrags fordern; unabhängig davon, wer das Geld dann verbraucht hat. Aber wie gesagt, das hat alles nichts mit Ihrer RSB zu tun.
Die einzige rechtliche Konsequenz wäre eben die Anfechtung und somit das Rückzahlungsverlangen gegenüber Ihrer Schwiegermutter. Und da ist möglicherweise eine Einigung drin (wenn sie denn dann nur eingeschränkt leistungsfähig ist). Das ist natürlich schwierig von außerhalb zu beurteilen.
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imker
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Re: adäquater Vergleichsvorschlag

Beitrag von imker »

Joki hat geschrieben: 16. Mär 2021, 13:27 Mit dem Bockmist gebe ich dir recht , habe mir damals aber nichts dabei gedacht..... es hört einfach nie auf , wenn man einmal in dieser sche....Spirale hängt .Wenn ich diese Sache „überlebe“ bin ich im Dezember ein „ freier Mensch „ .
Kannst Du bzw. die Schwiegermutter denn nachweisen, welcher Beträge wann zurückgeflossen sind?
Solange Du das nicht beantworten magst, bin ich hier aus dem Thema erst mal raus. Nicht weil ich keinen Bockmist aushalte, sondern weil die Tatsachen nicht offengelegt werden warum auch immer - weil meine Fragen unverständlich bleibe oder weil die Antwort schmerzen wird.

Wenn die IV die Mutter anschreibt, ist das ein normeler Vorgand, wie in der Graf Dir erläutert hat. Wenn die IV Dich anschreibt, dann zeige ihr, was noch da ist und wohin die Differenz geflossen ist.

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Witwe Bolte
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Re: adäquater Vergleichsvorschlag

Beitrag von Witwe Bolte »

16.000 ./. 24 Monate = 666,67 €/Monat.

Je nach Lebenssituation, je nach Einkommen in der Zeit, je nach Schuldentilgung und was weiß ich alles, könnte es ja nicht sooo schwer sein, einen glaubwürdigen Geldfluß zu belegen ?

Ist ja was anderes als zB 500 Tsd in drei Monaten oder so.
Also wo ist der "Bockmist" ?
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