Mahlzeit zusammen,
ich habe folgende Frage: Darf ich eine Abschlagszahlung meines unpfändbaren Gehaltanteils auf ein Fremdkonto machen lassen wären ich im IV bin?
ich befinde mich seit Dezember 24 im Insolvenzverfahren. Der pfändbare Anteil meines Gehaltes wird direkt beim Arbeitgeber eingezogen.
Nun ist es bei mir auch so, wie bei einigen Anderen hier, das mein unpfändbares Gehalt über der Pfändungsfreigrenze des P-Kontos liegt. Dürfte ich das so mit der Abschlagszahlung machen?
Meine Abrechnung muss ich sowieso monatlich beim Insolvenzverwalter einreichen. Die Pfändung erfolgt ja schon beim Arbeitgeber.
LG
Marcel
Abschlagszahlung vom AG auf ein anderes Konto bei IV
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Re: Abschlagszahlung vom AG auf ein anderes Konto bei IV
Hi Smoker1988,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Abschlagszahlung vom AG auf ein anderes Konto bei IV" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Abschlagszahlung vom AG auf ein anderes Konto bei IV" geschaut?
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Re: Abschlagszahlung vom AG auf ein anderes Konto bei IV
1. Lass das.
2. Beschaff Dir einen Beschluss, dass sämtliche Zahlungen des Arbeitgeber auf dem p-Konto den Freibetrag erhöhen - ist hier häufiger besprochen worden.
3. Grund: Diese Entscheidung
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 16315.html
2. Beschaff Dir einen Beschluss, dass sämtliche Zahlungen des Arbeitgeber auf dem p-Konto den Freibetrag erhöhen - ist hier häufiger besprochen worden.
3. Grund: Diese Entscheidung
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 16315.html
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