Abfindung Antrag 850i ZPO Beschwerde

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Graf Wadula
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Re: Abfindung Antrag 850i ZPO Beschwerde

Beitrag von Graf Wadula »

Nee, warum sollten die das zurückfordern? Das ist Ihnen zugesprochen und gut ist. Dann hätte auf Antrag der Verwalterin das AG das vorläufig beim Arbeitgeber belassen müssen. das steht Ihnen frei zur Verfügung und Sie können es auch ausgeben.
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Schuldner86
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Re: Abfindung Antrag 850i ZPO Beschwerde

Beitrag von Schuldner86 »

Also final habe ich gerade nochmal dem Amtsgericht telefonisch mitgeteilt was ich zu beanstanden habe. Sie meinte das es dann ans Landgericht geht und eventuell könnte auch passieren das mir weniger zugesprochen wird und auch die Verfahrenskosten nicht gerade wenig sei. Es gibt keine andere Rechenformel TG wird zu 100% angerechnet die Verteilung auf 6 Monate sei fair weil auch TG solange geht. Das ich keine Ausbildung habe und psychische Probleme habe kann sie nicht berücksichtigen. Sie meinte ich soll es mir sehr gut überlegen weil sie anscheinend schon sehr zu meinen gunsten gerechnet hab. Jetzt bin ich komplett verzweifelt und nehme glaub lieber das was ich schon habe.
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Schuldner86
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Re: Abfindung Antrag 850i ZPO Beschwerde

Beitrag von Schuldner86 »

Aber trotzdem ihr seit super das ihr mir hilft!!!
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Abfindung Antrag 850i ZPO Beschwerde

Beitrag von Graf Wadula »

Das sind ja mal schöne Aussagen! Ich kann natürlich nicht inhaltlich etwas dazu sagen, ich entscheide es ja auch nicht. Aber die erste Aussage ist falsch (es sei denn, dann legt auch der Insoverwalter Beschwerde ein)
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