eine Aufrechnung mit einer vorinsolvenzlich entstandenen Forderung hat viele Ecken und Kanten und ich kann mir nicht vorstellen, dass das für Normalbürger und Normal-RAe leichte Kost ist, Inso und SGB richtig anzuwenden
Lauf selbst zum Gericht. Klage erheben uend einstweilige Anordnung wegen der ungekürzten Auszahlung beantragen und abwarten.
zuviel sozialleistungen erhalten vor der Insolvenz, Rückzahlung?
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Re: zuviel sozialleistungen erhalten vor der Insolvenz, Rückzahlung?
Seh ich wie Imker.
Mach das nicht mit einem Anwalt,
selbst wenn Du PKH bekommst.
An jedem Gericht gibt es eine ‚Rechtsantragsstelle‘, ruf da an, frag, wann sie Sprechstunde haben, geh hin, nimm die Schreiben mit und erklär dem Rechtspfleger:in da, wie Du es hier geschrieben hast: Das Jobcenter will „aufrechnen“, Du bist aber im Insoverfahren und bist der Meinung, das JC dürfe nicht aufrechnen. Das JC sieht das anders, deswegen müsstest Du jetzt Klage einreichen, damit Du Dein Geld bekommst.
Der Rechtspfleger wird das dann schon richtig für Dich formulieren.
Viel Glück !
Mach das nicht mit einem Anwalt,
selbst wenn Du PKH bekommst.
An jedem Gericht gibt es eine ‚Rechtsantragsstelle‘, ruf da an, frag, wann sie Sprechstunde haben, geh hin, nimm die Schreiben mit und erklär dem Rechtspfleger:in da, wie Du es hier geschrieben hast: Das Jobcenter will „aufrechnen“, Du bist aber im Insoverfahren und bist der Meinung, das JC dürfe nicht aufrechnen. Das JC sieht das anders, deswegen müsstest Du jetzt Klage einreichen, damit Du Dein Geld bekommst.
Der Rechtspfleger wird das dann schon richtig für Dich formulieren.
Viel Glück !
0