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Bernd111 hat geschrieben: ↑28. Okt 2023, 20:42
Es spricht nichts dagegen, dem Gläubiger aus Gründen der Nettigkeit einmal kurz und sachlich mitzuteilen, was passieren wird.
Negative Folgen, falls du das nicht tust, wirst du allerdings auch keine haben
Danke, das war auch meine Vorstellung, denn das ist keiner von den " Eintreibern" mit denen man nicht reden kann. Darum finde ich das fair, wenn er weiß, warum ich nicht mehr zahlen kann und nun ja auch nicht mehr darf.
Spart er sich vielleicht die Anwaltskosten, denn er bekommt ja auf jeden Fall nichts mehr.
Jetzt hatte ich den nächsten Termin bei der SB. Da ich zwei Rentenzahlungen meiner verstorbenen Mutter zrückzahlen muß (sie waren ja nicht, wie angenommen, rückwirkend gezahlt), sagte mir der SB-Berater, es kann sein, daß sie den Gesamtbetrag nicht pfänden ( da meine Rente unter dem Freibetrag liegt) aber sie können, wenn es ganz dumm kommt, meine eigene Rente kürzen bis zum Sozialteil. Er kann dann nichts machen, die dürfen das einfach. Da frage ich mich, wozu macht man dann eine Insolvenz? Das hattte ich bisher noch nie gehört. Ist das schon mal bei jemandem gemacht worden?
Also wenn das bei mir so kommen sollte, kommen wir im Monat kaum noch klar - das kann doch nicht der Sinn der Sache sein oder?
Sorry, bin da gerade etwas verstört und verunsichert.
Ansonsten liegt denen in der SB soweit alles vor und ich muß nun erst einmal abwarten, denn er meinte, das ist jetzt sein Part wegen eines evtl. Schuldenbereinigungsplanes.
Wieso musst du die Ratenzahlungen deiner Mutter übernehmen? Und wenn das eine Forderung ist, die durch eine verpasste Ausschlagung des Erbes an dich übergeht, wird die doch auch restschuldbefreit und ist Teil des Verfahrens.
@shopgirl: Es geht hier jetzt um Rentenzahlungen, nicht um die Ratenzahlungen.
@lohba30: Heutzutage wird die Rente doch tatsächlich rückwirkend bezahlt,
aber das gilt wohl erst seit 2003, also bekam Deine Mutter schon seit vor 2003 Rente ?
Hast Du schonmal mit einer Beratungsstelle der DRV gesprochen ?
Ich würde da mal anrufen und nachfragen.
Eine "zweite Meinung" ist oft gut (nichts gegen Deinen Schuldnerberater ... aber wie oft hatte der die Situation schon und wie oft kommt sie bei der RV vor ? Da hat die RV vermutlich deutlich mehr Erfahrung ...)
Danach darf die DRV "aufrechnen" ... aber ob sie das in einem Inso-Verfahren dann
tatsächlich auch noch darf ?
Das Finanzamt darf ... dann wird es die DRV vermutlich auch dürfen ... ?
Vielleicht kann man ja die Höhe der Rückzahlungsrate verhandeln ?
Wenn man gute Gründe dafür nennen kann, warum mehr zZt nicht geht.
"Versuch macht kluch"
Ich kann doch keine Raten an den Einen zahlen und an andere nicht? Ich muß jetzt erst einmal abwarten, ob und was da etvtl. kommt. Er wird sich ja auch noch mit denen in Verbindung setzen.
Die Rente war für uns immer rückwirkend bei ihr und wir haben darüber nie gesprochen. Auch im Heim sagten sie, na, die Rente können Sie ja jetzt behalten, die ist ja rückwirkend. War sie aber leider nicht.
Und ja, sie bekam schon sehr viel länger ihre Rente.
@robo:
Ich verhandel da selbst erst einmal nicht - hatte schon ein Schreiben damals hingeschickt deswegen und mit einem Angebot. Was kam? Nichts!
Ich warte jetzt doch mal ab.
lohba30 hat geschrieben: ↑9. Nov 2023, 17:01
Ich kann doch keine Raten an den Einen zahlen und an andere nicht?
...
Na ja ... Du zahlst ja nicht, sondern die DRV wird sich von Deiner Rente vermutlich einen Teil nehmen ...
und das darf sie vermutlich auch, auch wenn Du im Insolvenzverfahren bist.
Das darf übrigens jeder andere Insolvenzgläubiger auch (gem. § 94 InsO), nur wird kaum ein privater oder gewerblicher Gläubiger Gelegenheit dazu haben, anders eben Finanzamt, DRV, GKV usw.
Du hast völlig recht, lass den Schuldnerberater das machen.