Wiederkommendes Problem bei Altlast

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Premutos1982
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Registriert: 26. Mär 2024, 15:55

Wiederkommendes Problem bei Altlast

Beitrag von Premutos1982 »

Moin zusammen,

ich hoffe, hier kann mir jemand einen Rat geben:

Ich war vor ca. 12 Jahren komplett überschuldet. 14 Gläubiger (gesamt knapp 20.000 €). Mit Hilfe des Internets habe ich mich durchgerungen, alle Papiere zu sortieren, alle Gläubiger anzuschreiben und eine ordentliche Forderungsaufstellung zu fordern und dann versucht, mich mit so vielen Gläubigern zu vergleichen. Die dicksten Posten wurde ich los und in 3 Jahren war ich raus aus der Schufa und konnte wieder normale Geschäftsbeziehungen pflegen.

Leider haben damals nicht alle Gläubiger auf vergleiche reagiert und es ist demnach noch bei 2 Gläubigern (tituliert) was offen. Der 1. Gläubiger schickt mir alle paar Monate einen Brief mit den üblichen Drohungen, macht aber keine Anstalten und hetzt mir den GV auf den Hals. Der 2. Gläubiger verhielt sich seit 10 Jahren ähnlich, aber jetzt hat er einen GV beauftragt. Ich muss ab 9. April bei ihm EV ablegen, wenn ich nicht bis dahin 361,05 € zahle.

Vollstreckt wird eine Teilforderung und das ist der Punkt, den ich nicht verstehe:

TITEL:
Hauptforderung: 253,95 €
Kosten wie Nebenstehend: 48,00 €
Nebenforderung: Kontoführungskosten 19,20 €, Inkassokosten 45,00 €, Mahnkosten 10,00 €

Gesamt: 375,45€

Der GV will jetzt von mir 318 € Teilforderung des Gläubigers und 43,05 € bisherige Kosten. Wieso Teilforderung? Ich kapiere es nicht. Der Titel wäre damit dann ja nicht erledigt, richtig? Wieso vollstreckt er nicht direkt alles?

Ich kann und werde das natürlich bezahlen, weil ich mir nicht wieder die Schufa ruinieren will. Frage ist, wie ich dann vorgehe? Inkasso anschreiben mit Einrede der Verjährung und um eine neue Forderungsaufstellung bitten?

1000 Dank bis hierhin schon Mal.
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Re: Wiederkommendes Problem bei Altlast

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Hi Premutos1982,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wiederkommendes Problem bei Altlast" geschaut?
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robo
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Re: Wiederkommendes Problem bei Altlast

Beitrag von robo »

Premutos1982 hat geschrieben: 26. Mär 2024, 17:21 ...
Vollstreckt wird eine Teilforderung und das ist der Punkt, den ich nicht verstehe:

TITEL:
Hauptforderung: 253,95 €
Kosten wie Nebenstehend: 48,00 €
Nebenforderung: Kontoführungskosten 19,20 €, Inkassokosten 45,00 €, Mahnkosten 10,00 €

Gesamt: 375,45€

Der GV will jetzt von mir 318 € Teilforderung des Gläubigers und 43,05 € bisherige Kosten. Wieso Teilforderung? Ich kapiere es nicht. Der Titel wäre damit dann ja nicht erledigt, richtig? Wieso vollstreckt er nicht direkt alles?
...
Erstmal klingt das (für eine Inkassobude) erstaunlich "human" ...
Keine Zinsen ? Keine weiteren Gebühren ? Komisch, komisch.

Deswegen vermutlich nur 'Teilforderung' - da kommt noch was nach !
Vielleicht so: Wenn Du jetzt die komplette Hauptforderung plus o.g. Nebenkosten direkt an den Gläubiger überweist, im Verwendungszweck "vorrangig zur Verrechnung mit der Hauptforderung" (damit das schon mal weg ist), dann Überweisungsträger/Kontoauszug dem GV vorlegen und ihn nach seinen Kosten fragen. Die bezahlst Du dann direkt dem GV.
Und dann abwarten, was noch kommt.
Das wäre meine Idee dazu.
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Premutos1982
Neuankömmling
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Beiträge: 2
Registriert: 26. Mär 2024, 15:55

Re: Wiederkommendes Problem bei Altlast

Beitrag von Premutos1982 »

Wenn ich die komplette Hauptforderung (375,45) jetzt direkt an die Inkassobude zahle und dem GV seine 43,05 dann bin ich raus und die Inkassobude hat mir den Titel auszuhändigen? Ich will nicht, dass die Bude den Titel einbehält und dann noch irgendwelche Märchengebühren berechnet. Maximal sind ja meiner Meinung nach nur die Zinsen der letzten 3 Jahre aus der Hauptforderung berechtigt. Stimmt das?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Wiederkommendes Problem bei Altlast

Beitrag von caffery »

Premutos1982 hat geschrieben: 26. Mär 2024, 22:27 Maximal sind ja meiner Meinung nach nur die Zinsen der letzten 3 Jahre aus der Hauptforderung berechtigt. Stimmt das?
Falls es keine notwendigen Vollstreckungskosten gab, würde ich das mal so sehen - ja.

Obwohl ich bei solchen "Kostennachgeburtsentscheidungen" mittlerweile vorsichtig geworden bin.

Ich habe mal jede Menge Fortbildungen zu dem Thema Forderungsprüfung besucht und eine Zeit lang ohne Ende Teilwidersprüche - Gegenklagen und Erinnerungen zu überhöhten Kosten, saftigen Nachgeburten und anderem offensichtlichen Spesenkäse in die Welt gesetzt. Mittlerweile bin ich damit deutlich vorsichtiger geworden weil ich die Erfahrung machen musste, dass Richter in solchen Sachen auf den unteren Ebenen (zumindest in meinem Dunstkreis) meist genervt reagieren, sich überhaupt nicht die Mühe machen wollen sich durch seitenlange Kostenrechnungen zu wühlen und scheinbar eher dazu neigen gläubigerfreundliche Schnellentscheidungen zu treffen.

Den nächsten Schritt ist dann kaum noch jemand bereit zu gehen, viele Mandanten waren dann ärgerlich weil sie auf mich gehört haben (außer Spesen nix gewesen) und ich hatte jede Menge unerfreuliche Arbeit. Mittlerweile mache ich sowas - außer in absoluten Extremfällen - eigentlich aus Gründen der Aufwandsökonomie immer anders.

Robs Vorschlag ist ersma nicht schlecht - allerdings wird das Institut Dir dann mit hoher Sicherheit eine "Nachgeburt" präsentieren. Nicht ganz unwahrscheinlich sogar eine weitere Vollstreckung hinterherschieben. Das wird sehr wahrscheinlich der taktische Grund für die Teilvollstreckung sein - das sehe ich auch so.

Von daher würde ich mir überlegen ob ich den Konfrontationskurs (gegen weitere Vollstreckungen klagen oder mich bis zum Sanktnimmerleistag mit denen rumschlage weil die ja noch den Titel da liegen haben) wähle - oder aber proaktiv auf die zugehe und denen vielleicht für ein paar Euro ihren Forderungskadaver mit einem salomonischen Vergleich aus den Rippen leier.
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