Einen angenehmen Sommerabend wünsche ich...
Hatte heute Post von Gericht in Kasten (Warum schicken die eigentlich IMMER vorm Wochenende raus?! ). Ein s.g. Kostenfestlegungsbeschluss in Höhe von 920€. Sind Auslagen der Vertreterin der Nebenklägerin aus meinem Strafprozess.
Soweit, so gut...
Das da in dem "Beschluss" keine Zahlungsaufforderung bei war, schreibe ich mal einfach gewissen juristischen Fristen zu und stelle mich drauf ein, dass selbige in den nächsten Wochen eintrudelt.
Was mich jetzt aber brennend interessiert, wie gehe ich damit im laufenden Insoverfahren mit um?
Wieder dem IV melden?! Dem wieder das Blatt, was die Zahlung angeht, in die Hand geben?
(Zahlen ist definitiv nicht drin, selbst in Raten gibts bei knapp 1000€ Krankengeld nur sehr wenig SPielraum)
Mit Grüßen
Weitere Kosten (?) für Gerichtsverfahren (Kostenfestlegungsbeschluss)
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Re: Weitere Kosten (?) für Gerichtsverfahren (Kostenfestlegungsbeschluss)
Hi Ruhrpottmensch,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Weitere Kosten (?) für Gerichtsverfahren (Kostenfestlegungsbeschluss)" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Weitere Kosten (?) für Gerichtsverfahren (Kostenfestlegungsbeschluss)" geschaut?
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Re: Weitere Kosten (?) für Gerichtsverfahren (Kostenfestlegungsbeschluss)
Ist es denn eine Insolvenzforderung?
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Re: Weitere Kosten (?) für Gerichtsverfahren (Kostenfestlegungsbeschluss)
Nein, da bei Eröffnung (der Insolvenz) der Prozess noch lief und ich dem IV keine genau Summer mitteilen konnte. Hat ja erst in diesem Frühjahr nach der zweiten Instanz ein Ende gefunden und somit die "Mühlen" bei der Gerichtskasse in Bewegung gesetzt.
Geldstrafe und Auslagen des Gerichts wurden mir ja schon zugestellt, der IV darüber informiert und letztendlich ab sofort in einer kleinen, monatlichen Rate von Unpfändbaren bedient.
Diese Forderung ist (scheint?) jetzt nach Ende des Prozess noch oben drauf zu kommen...
Geldstrafe und Auslagen des Gerichts wurden mir ja schon zugestellt, der IV darüber informiert und letztendlich ab sofort in einer kleinen, monatlichen Rate von Unpfändbaren bedient.
Diese Forderung ist (scheint?) jetzt nach Ende des Prozess noch oben drauf zu kommen...
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Re: Weitere Kosten (?) für Gerichtsverfahren (Kostenfestlegungsbeschluss)
Dann wüsste ich nicht warum sich der Verwalter für den Zettel interessieren sollte.
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Re: Weitere Kosten (?) für Gerichtsverfahren (Kostenfestlegungsbeschluss)
Okay... Dann mache ich keine "Meldung" beim IV und kläre die Zahlungsunfähigkeit mit der Gerichtskasse...
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Re: Weitere Kosten (?) für Gerichtsverfahren (Kostenfestlegungsbeschluss)
weil die Arbeit zu Wochenbeginn aufgenommen wird - Montag erfasst/angeordnet/geschrieben, Donnerstag verschickt - oh, Freitag schon da, das ist schnell.Ruhrpottmensch hat geschrieben: ↑7. Jun 2019, 18:28Warum schicken die eigentlich IMMER vorm Wochenende raus?!
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Re: Weitere Kosten (?) für Gerichtsverfahren (Kostenfestlegungsbeschluss)
Dazu noch eine Frage...
Kann ich das also "liegen lassen" ohne dass es die Inso tangiert?!
Und falls die aufgrund der Zahlungsunfähigkeit irgendwann mal "die großen Geschütze" auffahren, dann ist es doch so, dass ich in der Inso "erstmal" sicher vor Zwangsmaßnahmen bin, die einen Titel in die Welt zimmern und dann nach der Inso erst wieder auf mich zukommen können?!
Kann ich das also "liegen lassen" ohne dass es die Inso tangiert?!
Und falls die aufgrund der Zahlungsunfähigkeit irgendwann mal "die großen Geschütze" auffahren, dann ist es doch so, dass ich in der Inso "erstmal" sicher vor Zwangsmaßnahmen bin, die einen Titel in die Welt zimmern und dann nach der Inso erst wieder auf mich zukommen können?!
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Re: Weitere Kosten (?) für Gerichtsverfahren (Kostenfestlegungsbeschluss)
Sorry für den Doppelpost...
Mir ist grad aufgefallen, dass im Beschluss steht die Kosten seien VOR Eröffnung der Inso entstanden (Da war die erste Verhandlung). Genauer: "...aufgrund des Urteils...vom 03/2018..."
Eröffnung war aber erst 09/2018...
D.h. doch rein theoretisch, dass die Summe doch mit zur Inso gehört (Weil eben vorher entstanden) und "nur" nachgemeldet werden müsste. Also morgen doch mal mit dem IV telefonieren...
Mir ist grad aufgefallen, dass im Beschluss steht die Kosten seien VOR Eröffnung der Inso entstanden (Da war die erste Verhandlung). Genauer: "...aufgrund des Urteils...vom 03/2018..."
Eröffnung war aber erst 09/2018...
D.h. doch rein theoretisch, dass die Summe doch mit zur Inso gehört (Weil eben vorher entstanden) und "nur" nachgemeldet werden müsste. Also morgen doch mal mit dem IV telefonieren...
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