Vorgehen bei Vergleich

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Hansdiegeige
Neuankömmling
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Registriert: 10. Mär 2020, 18:50

Vorgehen bei Vergleich

Beitrag von Hansdiegeige »

Hallo,

vielen Dank erstmal dafür dass es dieses Forum gibt.

Ich möchte kurz meinen Sachverhalt erklären.
Also ich war Student und habe 2 Studienkredite gehabt und zusätzlich noch einen Dispo bei der Hausbank.

Ich habe dann allen einen Brief geschrieben, dass ich die Raten nicht mehr bedienen kann und bin für mehrere Jahre ins Ausland gezogen.

Bin seit letztem Jahr zurück und hatte vorige Woche Post von einer Bank, dass ich doch bis Freitag den kompletten Betrag zahlen soll, da sie ansonsten den Kreditvertrag kündigen.
War also noch nicht gekündigt gewesen.

Es geht insgesamt um geschätzt 50.000€
Könnte auch ein bisschen weniger sein.

Bin verheiratet 1 Kind Frau arbeitet nicht, ich bin noch 1,5 Jahre in Ausbildung.
Wir bekommen zusätzlich noch ALG II Leistungen.


Wie gehe ich denn jetzt am besten vor? Allen Gläubigern erstmal schreiben um die Gesamtforderung zu ermitteln?
ODer lieber warten bis sich die beiden anderen von allein melden?

Nun möchte ich das aber alles hinter mir lassen.
Und eigentlich auch die Insolvenz vermeiden.

Wenn man der Bank monatlich ne Vergleichsrate anbietet könnte das funktionieren?
Oder sollte man sich grundsätzlich Hilfe vond er Schuldnerberatung holen?
Habe da heute angerufen die haben 6 Monate Warteliste wenns nicht dringend ist.

Ich wäre erstmal für alle Hinweise dankbar.
Beste Grüße
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Registriert: 26. Jan 2020

Re: Vorgehen bei Vergleich

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Hi Hansdiegeige,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vorgehen bei Vergleich" geschaut?
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Witwe Bolte
Guru
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Re: Vorgehen bei Vergleich

Beitrag von Witwe Bolte »

Warum sollte sich eine Bank auf einen Vergleich einlassen, wenn Du jung und gesund bist und demnächst (nach Deiner Ausbildung) ein pändbares Einkommen zu erwarten ist ?

Wovon willst Du jetzt mit ALG2 eine Zahlung auf einen Vergleich anbieten?
Von Deinem/Euren Einkommen (plus ALG2 ?) ist vermutlich nichts pfändbar.

Also bleibt doch nur: Aussitzen bis ausreichndes Einkommen reinkommt oder Insolvenzverfahren mit RSB = Restschuldbefreiung.

Warum willst Du die Insolvenz vermeiden?

Den Gläubigern zu schreiben macht wenig Sinn - wozu?
Die wollen ihr Geld und sind vermutlich nicht sehr entgegenkommend.
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Hansdiegeige
Neuankömmling
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Re: Vorgehen bei Vergleich

Beitrag von Hansdiegeige »

Danke für deine Antwort.

Die Forderungen der Bank sind eben schon 7 Jahre alt.
Und wenn ich meine Ausbildung fertig habe und dann arbeiten gehe. Dann ist durch die Familie eben auch nichts pfändbar im Anschluss. Bzw nur ein mimimaler Betrag.

Deshalb die Idee lieber der Bank was anbieten und hoffen das sie darauf eingehen.
Insolvenzverfahren würde auch gehen aber sollte ja das letzte Mittel sein.
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tidus82
Admin
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Beiträge: 1562
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Re: Vorgehen bei Vergleich

Beitrag von tidus82 »

Deine Idee wird voraussichtlich nicht funktionieren. Denn wie MrsRob schon geschrieben hat: welchen Grund hätte die Bank sich darauf einzulassen?
Dass nichts pfändbar ist ist kein Argument - in den nächsten 30 Jahren wird ziemlich wahrscheinlich etwas pfändbares herumkommen.
Ich würde - da du unpfändbar bist - den Termin bei der Schuldnerberatung wahrnehmen (ja, auch wenn er erst in 6 Monaten ist) und dann mit denen das weitere Vorgehen besprechen. Bei 50.000 Euro Schulden könnte ich mir durchaus vorstellen, dass du dich mit dem Thema Insolvenz mal zumindest grundsätzlich innerlich anfreunden solltest.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Vorgehen bei Vergleich

Beitrag von caffery »

Abgesehen von bereits gesagtem, gibt es vor Insolvenzanträgen grundsätzlich einen außergerichtlichen Einigungsversuch im Rahmen der Insolvenzordnung durch die betreffende geeignete Stelle oder Person. Dieser Einigungsversuch hat aus vielen Gründen vielfach höhere Erfolgsaussichten als jeder eigengepröttelte Verhandlungsversuch. Ich würde also empfehlen, für diesen Versuch nach Möglichkeit Mittel zu akquirieren.
Wenn der nicht funktioniert, funktioniert gar nichts und Du kannst einen Insolvenzantrag stellen.

Die Hauptaufgabe für Dich sollte sein, Deiner Familie wirtschaftlich ein anständiges Leben zu gewährleisten. Das tust Du nicht, in dem Du Leistungen, die ausschließlich dafür gedacht sind, euer Existenzminimum zu sichern in einen Windmühlenkampf gegen ein 50k Schuldengebirge ins Feld schickst. Du würdest nur mit Brot auf Besatzer schießen;)
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Hansdiegeige
Neuankömmling
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Registriert: 10. Mär 2020, 18:50

Re: Vorgehen bei Vergleich

Beitrag von Hansdiegeige »

Danke für eure Auskünfte.
Nachdem ich nochmal die Beratung genervt habe, habe ich nächste Woche nen Termin.

Werde euch auf dem Laufendem halten.
Wird aber wohl erstmal ne Weile dauern bis ich alle Infos zusammengebastelt habe.
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