Vorbereitung Schuldnerberatung

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Baxter
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Vorbereitung Schuldnerberatung

Beitrag von Baxter »

Hallo,

ich versuche mir gerade einen Überblick über meine Schuldensituation zu verschaffen und eine möglichst genaue Forderungsaufstellung zu schreiben.

Hierzu habe ich, auch dank der Tips hier im Forum, bisher folgendes erledigt.

- Die Post der letzten 2 Jahre endlich mal geöffnet
- Die Unterlagen nach Gläubigern und Datum sortiert

In den nächsten Schritten würde ich jetzt wie folgt vorgehen:

- Anschreiben der Gläubiger / Inkassounternehmen um eine aktuelle Forderungsaufstellung zu bekommen
- Anschreiben des GV um event. mir nicht bekannte Vollstreckungen zu erfahren
- Anschreiben des Vollstreckungsgerichtes vor Ort
- Anschreiben von Inkassounternehmen und Schufa zwecks Auskunft der gespeicherten Daten

So und jetzt habe ich natürlich noch Fragen:

1.) Ist mein Vorgehen soweit korrekt?

2.) Welche Inkassounternehmen sollte man üblicherweise anschreiben zwecks Auskunft?

3.) Ich würde mich gerne mit allen Gläubigern vergleichen. Das ich das nicht selber versuchen soll, habe ich soweit schon raus gelesen.

Zur Zeit habe ich (soweit ich das Überblicke) einen Schuldenstand von ca. 30.000 Euro bei 14 Gläubigern. Für den genauen Stand brauche ich die aktuellen Forderungsaufstellungen.

Durch eine Erbschaft hätte ich 15000 Euro zur Verfügung um mich zu vergleichen. An das Geld kommen die Gläubiger auch nicht so einfach dran da die Erbschaft auf ein Konto in England fließt und ich auch dort geerbt habe (Bin Deutsch/Britisch)

Wie realistisch ist ein Vergleich, die Forderungen sind fast alle von 2018.

4.) Gibt es eine Software/Excel Liste mit der man die Aufstellung vernünftig gestalten kann? (Im Zweifel muss ich die sonst selber schreiben)

5.) Mir ist aufgefallen das bei manchen Forderungen, die Briefwechsel zwischen Inkassounternehmen und Rechtsanwalt hin und her gehen.

Beispiel:
- Schreiben Inkassounternehmen
- Schreiben Anwalt mit Androhung MB/VB
- Nach MB wieder Inkassounternehmen
- Schreiben Anwalt mit Androhung VB
- Nach VB wieder Inkassounternehmen

Die Kosten werden wir natürlich jedes Mal drauf geschlagen, ist das so zulässig?

6.) Ebenfalls sind mir in vielen Forderungsaufstellungen Kosten für die Adressermittlung. Obwohl ich in den letzten Jahren überhaupt nicht umgezogen bin? Kann mir vielleicht jemand erklären was das soll und ob die überhaupt rechtlich sauber sind?

Das waren jetzt natürlich schon einige Fragen und ich freue mich über jeden Input den ich bekommen kann.

Danke und Gruß
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Re: Vorbereitung Schuldnerberatung

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Hi Baxter,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vorbereitung Schuldnerberatung" geschaut?
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tidus82
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Re: Vorbereitung Schuldnerberatung

Beitrag von tidus82 »

Hi, schön dass du da bist :-)

Grundsätzlich bin ich absolut auf deiner Seite die Schulden in den Griff bekommen zu wollen.
Jedoch würde ich dir eher bei 14 Gläubigern vorschlagen einen Schuldnerberater vor Ort aufzusuchen. Er kann dich nicht nur beraten, sondern eben auch entsprechende Schreiben fertig machen, ohne dass du am Ende vielleicht noch versehentlich durch dein „fehlwissen“ etwas akzeptierst was du nicht möchtest.
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tidus82
Admin
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Re: Vorbereitung Schuldnerberatung

Beitrag von tidus82 »

Und bezüglich deiner Fragen zu Kostendoppelung:
Dir wäre nicht geholfen, wenn wir dir schreiben: Nö, ist nicht erlaubt.
Du müsstest das ggf. selbst dann anfechten. Und allein da solltest du dir definitiv professionelle Hilfe vor Ort suchen.
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Baxter
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Re: Vorbereitung Schuldnerberatung

Beitrag von Baxter »

tidus82 hat geschrieben: 3. Okt 2020, 14:49 Grundsätzlich bin ich absolut auf deiner Seite die Schulden in den Griff bekommen zu wollen.
Jedoch würde ich dir eher bei 14 Gläubigern vorschlagen einen Schuldnerberater vor Ort aufzusuchen. Er kann dich nicht nur beraten, sondern eben auch entsprechende Schreiben fertig machen, ohne dass du am Ende vielleicht noch versehentlich durch dein „fehlwissen“ etwas akzeptierst was du nicht möchtest.
Danke für deine Antwort.

Schuldenberater habe ich vor, da spätestens bei dem Versuch der Einigung des Vergleiches, ich das nicht selber in die Hand nehmen möchte, aus den von Dir genannten Gründen.
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Baxter
Neuankömmling
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Re: Vorbereitung Schuldnerberatung

Beitrag von Baxter »

tidus82 hat geschrieben: 3. Okt 2020, 14:50 Und bezüglich deiner Fragen zu Kostendoppelung:
Dir wäre nicht geholfen, wenn wir dir schreiben: Nö, ist nicht erlaubt.
Du müsstest das ggf. selbst dann anfechten. Und allein da solltest du dir definitiv professionelle Hilfe vor Ort suchen.
Das interessiert mich eher persönlich. Weil meine persönlich Logik mir sagt: "das kann es wohl nicht sein"....
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Witwe Bolte
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Re: Vorbereitung Schuldnerberatung

Beitrag von Witwe Bolte »

Hallo Baxter, gut dass Du den Weg hierher gefunden hast.
" ... das kann doch wohl nicht sein ?"
Du siehst ja gerade selbst, dass das sehr wohl "sein kann".
Ob das sein darf, steht ja auf einem ganz anderen Blatt.

Und das ist ja genau das "Brotgeschäft" von Inkassobuden (und ihren RA-Kollegen): Den Schuldner schröpfen so gut es nur geht, da vervielfachen sich die Beträge schnell auf wundersame Weise.

Deswegen auch mein Rat: Nicht selbst mit Gläubigern reden oder schreiben oder sonstwie Kontakt aufnehmen. Das sind Profis - und ratzfatz hast Du was "anerkannt".
Lass das die Schuldnerberatung machen, die haben ihre Standardschreiben dafür und wissen, was und wie man da schreibt.

Hast Du denn schon einen Termin?
Es gibt übrigens auch "Schuldner-Berater" (die eigentlich Abzocker heißen sollten), die nur "Dein Bestes" (nämlich Dein Geld) wollen. Am besten, Du findest eine caritative (AWO, Caritas, Diakonie oder so), die nichts kostet.

Viel Glück!
Und frag hier weiter, wenn Du fragen hast.
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Baxter
Neuankömmling
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Re: Vorbereitung Schuldnerberatung

Beitrag von Baxter »

MrsRob hat geschrieben: 3. Okt 2020, 17:08 Hast Du denn schon einen Termin?
Es gibt übrigens auch "Schuldner-Berater" (die eigentlich Abzocker heißen sollten), die nur "Dein Bestes" (nämlich Dein Geld) wollen. Am besten, Du findest eine caritative (AWO, Caritas, Diakonie oder so), die nichts kostet.
Ja, nächsten Monat bei der Diakonie.... Hatte aber schon Kontakt zu einer der "Schuldner-Berater". Als er mir dann erzählte was der ganze Spaß kosten soll und der er zu 100% eine Einigung mit den Gläubigern erreicht habe ich Danke und Tschüss gesagt. So blöd bin ich dann doch nicht;-)
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tidus82
Admin
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Re: Vorbereitung Schuldnerberatung

Beitrag von tidus82 »

Ich empfinde, dass du im Grunde genommen schon ziemlich gut vorbereitet bist. Geh mit dem ganzen schreibkrams am besten zur Beratung und mach das alles mit denen zusammen - bevor nachher wirklich versehentlich das Geschrei groß ist.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Vorbereitung Schuldnerberatung

Beitrag von caffery »

Baxter hat geschrieben: 3. Okt 2020, 14:41
- Die Post der letzten 2 Jahre endlich mal geöffnet
- Die Unterlagen nach Gläubigern und Datum sortiert
Super!
Baxter hat geschrieben: 3. Okt 2020, 14:41 - Anschreiben der Gläubiger / Inkassounternehmen um eine aktuelle Forderungsaufstellung zu bekommen
Das machst du bitte nicht bzw. nur dann, wenn dich ein Berater o.ä. darum bittet dies nach seinen Hinweisen zu tun.
Baxter hat geschrieben: 3. Okt 2020, 14:41 - Anschreiben des GV um event. mir nicht bekannte Vollstreckungen zu erfahren
Das kannst du gerne tun.
Baxter hat geschrieben: 3. Okt 2020, 14:41 - Anschreiben des Vollstreckungsgerichtes vor Ort
Auch das
Baxter hat geschrieben: 3. Okt 2020, 14:41 - Anschreiben von Inkassounternehmen und Schufa zwecks Auskunft der gespeicherten Daten
Das machst du bitte nicht. Du schreibst bitte nur Auskunfteien an und keine Inkassobuden. Also Schufa, Infoscore, Bürgel, Creditreform etc. Dagegen ist nichts einzuwenden.
Baxter hat geschrieben: 3. Okt 2020, 14:41 3.) Ich würde mich gerne mit allen Gläubigern vergleichen. Das ich das nicht selber versuchen soll, habe ich
Durch eine Erbschaft hätte ich 15000 Euro zur Verfügung um mich zu vergleichen. An das Geld kommen die Gläubiger auch nicht so einfach dran da die Erbschaft auf ein Konto in England fließt und ich auch dort geerbt habe (Bin Deutsch/Britisch)
Mit sowas habe ich Schwierigkeiten. Zunächst mal kommt es ganz pragmatisch betrachtet darauf an, wie "offiziell" du das Geld geerbt hast. Wenn das Erbe ganz klar deinem Vermögen zuzuordnen ist - ganz unabhängig davon wie gut du es vor den Gläubigern "versteckt" hast - dann kann/darf man es nicht einfach so verschweigen und so tun als würde es für einen außergerichtlichen Einigungsversuch vom Himmel fallen.
Baxter hat geschrieben: 3. Okt 2020, 14:41 Wie realistisch ist ein Vergleich, die Forderungen sind fast alle von 2018.
Das hängt von zu vielen Faktoren ab um das so platt beantworten zu können.

Ganz grundsätzlich hört sich deine Geschichte anhand der genannten Informationen aber eher nach der Empfehlung Insolvenzeröffnung an. Vorbehaltlich deiner Einkommens-Pfändbarkeit natürlich. Wenn die nicht vorhanden ist, würde ich bei unübersichtlichen "Kraut und Rüben Überschuldungen" zunächst eher in Richtung Insolvenzverfahren tendieren wenn dies grundsätzlich wirtschaftlich erscheint. Denn nur eine Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Schulden. Eine außergerichtliche Regulierung nur gegen die Gläubiger die daran betiligt sind. "Vergessene" Gläubiger tauchen erfahrungsgemäß bei solchen Geschichten aber immer wieder irgendwann auf. Das kann zu never ending stories führen und einfach gegenüber einem klaren Schnitt durch eine Insolvenzeröffnung unverhältnismäßig langwierig und vor allem teuer werden.
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 1102
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Vorbereitung Schuldnerberatung

Beitrag von imker »

Hallo Baxter,

der Beitrag
Baxter hat geschrieben: 3. Okt 2020, 14:53
tidus82 hat geschrieben: 3. Okt 2020, 14:50 Und bezüglich deiner Fragen zu Kostendoppelung:
Dir wäre nicht geholfen, wenn wir dir schreiben: Nö, ist nicht erlaubt.
Du müsstest das ggf. selbst dann anfechten. Und allein da solltest du dir definitiv professionelle Hilfe vor Ort suchen.
Das interessiert mich eher persönlich. Weil meine persönlich Logik mir sagt: "das kann es wohl nicht sein"....
macht mich unruhig ... mach das, was Dir Caffery ganz höflich schreibt.

Unhöflich von mir dazu: das wirst Du nicht selbst und allein vorbereiten können, denn die Schulden- und Insolvenz-Logik ist nicht in allen Facetten deckungsgleich mit einer menschlichen und vermutlich daher Deiner persönlichen Logik.
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