Hi,
ich habe da mal eine frage, werde dazu versuchen so kurz wie möglich etwas Hintergrund dazu zu geben...
in 1995 wanderte ich aus Deutschland in die USA aus, hinterließ dsbei einige schulden bei der Bank.
Ich meldete mich bei der Bank und bat um eine Zahlungs Pause von 1 Jahr und bat das mein Giro Konto mit in dem Darlehen mit inbegriffen werden würde.
Mein Plan war mich bei der Bank zu melden soweit ich ein neuen Job hatte.
Ich hatte mich bei der Bank nie wieder gemeldet, bin 2015 nach Deutschland gezogen und 5 Jahre später meldet sich die Bank mit der Forderung. Ich sprach die einrede der Verjährung da ich kein Titel von denen bekommen hatte, worauf die Antwort kam, die konnten keine Titulierung rechtens machen da ich in der USA unterwegs war, wohl gemerkt für die ersten 9 Monate war meine Anschrift bekannt.
Die haben nun auch die ganzen Zinsen weggelassen und wollen nur die Kapitalsumme haben, die betragen so um die 12000 die ich nicht einfach so rumliegen habe.
Nu meine Fragen...
1.
Es liegt kein Titel vor, haben die recht das sie kein Titel hätten bekommen können?
Wo ich in der USA war und die meine Anschrift hatten?
2.
Wenn kein Titel vor liegt, ist die Sache nicht schon Verjährt? Oder wird die Verjährung gehemmt wenn man kein Titel bekommen kann?
Ich bedanke mich schon mal im voraus für Ihre Antworten.
Danke
Verjährt oder nicht Verjährt
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Re: Verjährt oder nicht Verjährt
Moin,
ist das eine seriöse Bank? Oh, entschuldige, ich habe die "..." bei "seriös" vergessen
eigentlich sollte so eine Bank wissen, dass es, falls keine Zustellung direkt an den Schuldner möglich ist, auch eine "öffentliche Zustellung" gibt, wo das Schreiben dann in einen Schaukasten beim Gericht gehangen wird.
Du hast ja schon die Einrede der Verjährung erhoben, da würde ich jetzt erstmal ganz entspannt abwarten, solange kein Titel kommt...
Oder hat jemand der hier anwesenden eine bessere Idee?
ist das eine seriöse Bank? Oh, entschuldige, ich habe die "..." bei "seriös" vergessen
eigentlich sollte so eine Bank wissen, dass es, falls keine Zustellung direkt an den Schuldner möglich ist, auch eine "öffentliche Zustellung" gibt, wo das Schreiben dann in einen Schaukasten beim Gericht gehangen wird.
Du hast ja schon die Einrede der Verjährung erhoben, da würde ich jetzt erstmal ganz entspannt abwarten, solange kein Titel kommt...
Oder hat jemand der hier anwesenden eine bessere Idee?
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Re: Verjährt oder nicht Verjährt
Um es ganz platt im Internet-Juristensprech zu beantworten:
Auf Grundlage der angegebenen Informationen müsste die Forderung verjährt sein.
Auf Grundlage der angegebenen Informationen müsste die Forderung verjährt sein.
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Re: Verjährt oder nicht Verjährt
Eine öffentliche Zustellung bei einem Mahnverfahren ist nicht möglich.
Die Bank hätte, um den Anspruch sich zu sichern, eine Klage mit öffentlicher Zustellung (da geht das nämlich) durchführen müssen.
Hat sie dieses nicht getan, dürfte die Forderung in der Tat verjährt sein.
Grüße
Adonis
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