Unterschied Gesichtsvollzieher und Vollzugsbeamten?

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Sonnenschein1713
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Unterschied Gesichtsvollzieher und Vollzugsbeamten?

Beitrag von Sonnenschein1713 »

Hallo Ihr Lieben,

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Am Wochenende hatte ich Post im Briefkasten von einem Vollziehungsbeamten der KK.
So ganz verstehe ich den Unterschied nicht.
Ich hatte die letzten Jahre ziemliche Probleme mit meiner Erkrankung (Bipolare Störung etc) da hat sich leider mein ganzes Leben, sagen wir Mal ich habe mir mein Leben in dieser Zeit ziemlich versaut.
Langer Rede kurzer Sinn, ich habe vor einem Monat eine EV bei dem Zuständigen Gerichtsvollzieher abgegeben.
Jetzt kam eben das Schreiben des Vollzugsbeamten...
Ich rief ihn heute ab und teilte ihm mit, dass ich die Summe nicht auf einen Schlag zahlen kann... Und dass ich bereits vor ein paar Wochen eine EV abgegeben hätte. Das schien ihm egal zu sein. Er machte einen Termin mit mir aus uns sagte, er als Vollzugsbeamten hätte ganz andere Mittel und Wege an sein Geld zu kommen. Er dürfte alles Pfänden (ich bin selbstständig) und bei mir in Wohnung und Firma gäbe es sicherlich genug pfändbares. Auch könne er mich in Haft nehmen, wenn ich nicht bezahlen könnte. Daher interessiere ihn das nicht, was beim Gerichtsvollzieher vor ein paar Wochen war - seine Mittel wären da viel größer.

Jetzt meine Frage: darf er Gegenstände meiner Selbstständigkeit pfänden?
Darf er im Haus pfänden? Es gehört meinem Partner, ich lebe hier nur. Gehören an sich tut mir aber nix bis auf Kleinigkeiten wie Mal ein Mixer etc.
Kann er mich tatsächlich verhaften wenn ich den Betrag nicht auf einen Schlag zahlen kann?
Ist meine EV echt wertlos ihm gegenüber?

Vielen Dank
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Re: Unterschied Gesichtsvollzieher und Vollzugsbeamten?

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Hi Sonnenschein1713,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Unterschied Gesichtsvollzieher und Vollzugsbeamten?" geschaut?
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Witwe Bolte
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Re: Unterschied Gesichtsvollzieher und Vollzugsbeamten?

Beitrag von Witwe Bolte »

Na, da bist Du ja an ein "nettes" Exemplar seiner Gattung geraten ... *Ironie*

"Normal" kommt von den gesetzlichen Krankenkassen ein Mensch vom zuständigen Hauptzollamt zum Vollstrecken, die GKV brauchen übrigens auch keinen 'Titel' (MB, VB usw), sie erlassen einfach einen 'Bescheid' und selbst dann, wenn dieser nicht korrekt ist, können sie bei Überfälligkeit allein damit vollstrecken (lassen).
Die privaten Krankenkassen PKV schicken übrigens ggf. den normalen Gerichtsvollzieher.

Im Prinzip hat Dein 'Vollzugsbeamter' auch nur die gleichen Möglichkeiten wie ein normaler GV,
sprich: Was nicht pfändbar ist, das kann auch er nicht pfänden.

Aber genau das ist bei Selbständigen ja schon mal das Problem ... was ist "nicht pfändbar" ?
Hast Du/brauchst Du für Deine Arbeit einen guten Rechner?
Dann tut es ja vielleicht auch nur ein halb so guter ??
Hast Du für Kundenbesuche ein schickes Auto ?
Dann tut es vielleicht auch ein halb so schickes ??

Er will Dich unter Druck setzen ... na ja, es ist nun mal sein Job, das Geld von Dir zu holen ...
und Angestellte und Beamte unterstellen Selbständigen ja schon mal gern, dass diese die Goldbarren unterm Bett liegen haben ...

Meines Wissens ist er tatsächlich nicht daran gebunden, die EV vom GV einfach zu übernehmen.
Also füllst Du bei ihm sein Formular aus, es entspricht ziemlich genau dem Vermögensverzeichnis gem. ZPO, und das wars.

Lass Dich nicht verrückt machen.
Bleib höflich, beantworte seine Fragen - und es wäre natürlich gut, wenn Dein Partner Dir die Belege (Quittungen, Kaufverträge usw) für alle 'wertvollen' Gegenstände kopieren könnte.

Nein, er kann Dich nicht verhaften, damit Du bezahlst.
Das ist (meines Wissens) Quatsch.
"Erzwingungshaft" gibt es nur, wenn Du Dich weigerst, das Vermögensverzeichnis abzugeben.

Nerven behalten!
Viel Glück.
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Sonnenschein1713
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Re: Unterschied Gesichtsvollzieher und Vollzugsbeamten?

Beitrag von Sonnenschein1713 »

Vielen Dank, da bin ich schon Mal etwas erleichtert.
Wirklich wertvolles haben wir nicht. TV usw. Sind schon etwas älter im Schnitt 5-8 Jahre... Mein Laptop mit dem ich arbeite ist auch schon gut 6 Jahre alt...
Ich habe aber Recht teure Arbeitsgeräte... Die lassen sich allerdings nicht wirklich ersetzen nur durch etwa gleich teure gerade von anderen Firmen... Und ohne die kann ich meiner Tätigkeit unmöglich nachgehen.
Wie ist das eigentlich mit den Kinderzimmern... Darf er dort auch zb den PC pfänden? Der Tower wurde für etwa 150€ letztes Jahr fürs Homeschooling erworben... ?
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Witwe Bolte
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Re: Unterschied Gesichtsvollzieher und Vollzugsbeamten?

Beitrag von Witwe Bolte »

Lies Dir das hier mal durch:
"ZPO § 811 Unpfändbare Sachen
(1) Folgende Sachen sind der Pfändung nicht unterworfen:
...
5. bei Personen, die aus ihrer körperlichen oder geistigen Arbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Erwerb ziehen, die zur Fortsetzung dieser Erwerbstätigkeit erforderlichen Gegenstände;
... "
Zitat Ende, siehe zB hier:
https://dejure.org/gesetze/ZPO/811.html

Nr. 10 dort ist auch ganz interessant:
Zitat:
"10. die Bücher, die zum Gebrauch des Schuldners und seiner Familie in der Kirche oder Schule oder einer sonstigen Unterrichtsanstalt oder bei der häuslichen Andacht bestimmt sind;
... " Zitat Ende

Wenn Schulbücher nicht pfändbar sind, dann sind es (normale) Rechner insbesondere in Corona-homeschooling-Zeiten vermutlich auch nicht.

Deswegen nochmal: Lass Dich nicht verrücktmachen.
Der Pfändungsschutz gem. ZPO gilt bei anderen Vollstreckern analog.

Macht Deine GKV Dir eigentlich keinen Streß wegen der rückständigen Beiträge ?
Normal kommen die doch gern mit Leistungsverweigerung ...

'Normal' musst Du Deinen Vollstreckungsbeamten übrigens eigentlich noch nicht einmal in die Wohnung lassen. (Aber dann kommt er vermutlich mit der Polizei wieder - und DANN musst Du.)

Also lass ihn rein, sei höflich, biete ihm ein Tässchen Kaffee oder so an ... er macht ja auch nur seinen Job und hat vermutlich auch schon so einiges mit seiner "Kundschaft" erlebt ...
Wie zB: "Sorry, ich hab nix, hier gehört alles meinem Bruder, Neffen, Cousin ..." - und vorm Haus steht das dicke Kfz, mit dem der 'Schuldner' dann vor den Augen des Vollstreckers davonfährt.

Auch Dein am Telefon so unhöfliche Zeitgenosse wird seine Pappenheimer schon kennen.
Lass Dich bloss nicht verleiten, von Deinem Unpfändbaren DOCH etwas zu zahlen!
Oder gar Partner, Freunde oder Familie anzupumpen!

Viel Glück!
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Sonnenschein1713
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Re: Unterschied Gesichtsvollzieher und Vollzugsbeamten?

Beitrag von Sonnenschein1713 »

Das Problem mit der GKV war etwas schwierig. Ich war nach meinem Zusammenbruch erst einmal arbeitsunfähig. Da ich Zuhause bei den Kindern war - aber keine Leistungen wie Hartz4 etc bezogen habe, zahlte ich den GKV Beitrag in Höhe von 164€ jeden Monat. Dann wollte die GKV immer Belege über mein Einkommen... Ich rief wieder an und sagte, ich habe keine Belege darüber, dass ich Zuhause bin... Es hieße: ok wir notieren das... Dann kam plötzlich ein Schreiben in d mein Beitrag wegen nicht einreichen der Belege auf irgendwas um die 700€ erhöht wurde... Ich rief wieder an - es hieß, die Sache wird geklärt... Ich bezahlte weiter meinen Beitrag von 164€ und dachte alles gut... Durch meine Probleme die ich aber mit mir hatte, hab ich nicht weiter an die KK gedacht... Dann machten sie das gleiche Spiel wieder.... Ich hatte keine Lust mehr und wechselte mit Beginn meiner Selbstständigkeit die KK. Dann wollten sie erst meine Kinder nicht kündigen und ich sollte für die Kinder voll bei denen weiter bezahlen... Und jetzt kommen sie mit den Forderungen bzw der Differenz zwischen den 164 und den etwa 700€

Ich hatte mich da viel eher intensiver darum kümmern müssen aber das hab ich voll vergeigt...
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Witwe Bolte
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Re: Unterschied Gesichtsvollzieher und Vollzugsbeamten?

Beitrag von Witwe Bolte »

Tja ... das kann teuer werden, wenn man sich nicht rechtzeitig um die GKV kümmert,
gerade für Selbständige.
Fehler No.1.: Am besten gar nicht mit denen reden.
Jedenfalls nicht alles glauben, was einem jemand am Telefon erzählt
(der ist morgen möglicherweise gar nicht mehr da oder kann sich nicht erinnern oder erinnert sich ganz anders als Du oder oder oder) - wenigstens IMMER um eine schriftliche Bestätigung bitten.

Legst Du nicht rechtzeitig die verlangten Belege vor (Steuerbescheid), kommen sie gern und schnell mit dem Höchstbeitrag. Plus Zinsen, Gebühren und Kosten für was weiß ich alles, da sind sie sehr "kreativ" ...

Hattest Du denn überhaupt einen "gelben Schein" vom Arzt für die Zeiten Deiner Arbeitsunfähigkeit ?
Meines Wissens sind diese Zeiten dann wenigstens beitragsfrei.

Eine Lösung wäre auch die Nachricht (schriftlich, versteht sich!!) an Deine GKV gewesen:
"Ich bin z.Zt. bis auf weiteres nicht mehr hauptberuflich selbständig tätig."

"Nebenberuflich" hättest Du Deine Selbständigkeit beitragsfrei beibehalten können
(wenn Du Dich z.B. bei der Agentur für Arbeit als "arbeitssuchend" gemeldet hättest,
auch wenn Du keinen Anspruch auf ALG1 hattest).

Es gibt nämlich gar keine richtige Definition von "haupt-" oder "neben-" beruflicher Selbständigkeit.
Die Krankenkassen fragen dann schon mal gern nach der investierten Arbeitszeit
('richtige' Antwort: "Unter 15 Wochenstunden").

Tja ... dumm gelaufen. Jetzt hast Du wohl einen Haufen Schulden bei denen am Hals.

Aber da Du ja bereits auch schon eine "EV" abgegeben hast, gibt es offensichtlich auch andere Schulden.

Hast Du schon mal einen Termin bei einer Schuldnerberatung ins Auge gefasst ?
Ja, ich weiß, ist schwierig für Selbständige.

Oder schon mal einen Gedanken an ein Insolvenzverfahren gehabt ?
Sind ja jetzt nur noch drei Jahre.

In einem Inso-Verfahren hat der Insolvenzverwalter die Option, Deine selbständige Tätigkeit "freizugeben", gem. InsO § 35 (2) s. hier:
https://dejure.org/gesetze/InsO/35.html

Dann kannst Du quasi weitermachen wie bisher, müsstest Deine Gläubiger nur so stellen, als ob Du angestellt wärst.

Wäre evt. mal ne Überlegung wert ?
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Käsebrot
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Re: Unterschied Gesichtsvollzieher und Vollzugsbeamten?

Beitrag von Käsebrot »

MrsRob, dein Wissen in allen Ehren, aber jetzt noch in der Wunde rumzubohren hilft der TE wirklich nicht weiter. Niemand sucht es sich aus, an einer Depression oder Bipolaren Störung zu erkranken. Da hilft es reichlich wenig, jetzt nochmal nachzuschlagen, nachdem das Selbstbewusstsein offensichtlich eh schon sehr gelitten hat.
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Witwe Bolte
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Re: Unterschied Gesichtsvollzieher und Vollzugsbeamten?

Beitrag von Witwe Bolte »

Wie man doch missverstanden werden kann ... erstaunlich.
Nichts läge mir ferner als "in Wunden rumzubohren"!

Wenn es 'Sonnenschein1713' jetzt nichts mehr hilft (wirklich nicht ? ),
dann vielleicht anderen, die hier mitlesen, in ähnlichen Situationen ?
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Käsebrot
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Re: Unterschied Gesichtsvollzieher und Vollzugsbeamten?

Beitrag von Käsebrot »

Dann solltest du deine Wortwahl vielleicht beim nächsten Mal überdenken ;)

Inhaltlich hast du sicherlich vollkommen recht, aber für mich liest sich das sehr vorwurfsvoll. Kann aber auch einfach sein, dass ich selber momentan sehr sensible Antennen hab.
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Sonnenschein1713
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Re: Unterschied Gesichtsvollzieher und Vollzugsbeamten?

Beitrag von Sonnenschein1713 »

Das ist in der Tat einfacher als gesagt in einer Manischen oder auch in einer schwer Depressiven Phase. Ich war um ehrlich zu sein schon froh dort überhaupt anrufen haben zu können.

Nein weder noch... Ich war 6 Wochen krank dann hab ich gekündigt weil ich nicht mehr könnte. Mein Partner verdient soweit sehr gut und ich habe ihm in der Zeit nur die Steuer und Buchhaltung mit gemacht... Soweit mir dies möglich war. Ich war weder Krank geschrieben noch arbeitslos gemeldet
Ich war einfach bei den Kids und Familie Zuhause...

Die Sache mit der EV ist relativ ähnlich wie das mit der KK... Aber eigentlich überschaubar.
Mir ist klar, dass ich dafür alleine die Schuld trage... Wer nicht reagiert - der hat das nachsehen... Es ist nur tatsächlich nicht einfach - wenn man zb 3 Monate schon alleine vor der größten Herausforderung steht aufzustehen... Kaffee zu kochen... Die einfachsten Dinge eben nicht schafft als ob man einen Stein auf sich liegen hat... Oder dann gefolgt von der Manie in der man alles andere macht und routiert Teilweile nächtelang nicht schläft weil man an einem Plan für irgendwas sitzt... Der Kopf nicht mehr aufhören kann zu arbeiten... Man auf die dümmsten Ideen kommt... etc.

Keine Sorge, ich fühle mich nicht angegriffen. Mir ist ja bewusst, dass das alles ein riesen Mist ist... Und eine Krankheit entschuldigt da auch wenig... Hab ja auch davon gewusst nur seit dem letzten großen Ausbruch mit 16 sind halt viele Jahre vergangen in denen es mir gut ging und ich weder auf Therapie noch auf Medis angewiesen war... Mein Partner wusste davon auch nix... Erst als es dann richtig heftig wurde und ich den Höhepunkt meiner Manischen Phase erreicht habe hat er die Reißleine gezogen. Bis dahin dachte er - ich hätte ein Burnout
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