Hi,
ich habe eine kurze Frage:
Guthaben aus Stromabrechnungen zählen ja zur Insolvenzmasse. Jetzt ist es bei mir aber der Fall, dass der Vertrag mit dem Energielieferanten nur über meine Frau läuft. Wie verhält es sich dann?
Gruß
kickerfreund
Stromguthaben
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Re: Stromguthaben
Hallo kickerfreund,
Guthaben deiner Frau aus Verträgen deiner Frau zählen nicht in deine Insolvenzmasse.
Guthaben deiner Frau aus Verträgen deiner Frau zählen nicht in deine Insolvenzmasse.
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Liebe Grüße von der Hummel
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Re: Stromguthaben
Ich will mal ketzerisch eine These in den Raum stellen:
Geht ein Ehegatte Verbindlichkeiten zur Deckung des angemessenen Familienbedarfs ein (z.B. Anschaffung von angemessener Kleidung, Auftrag für notwendige Reparaturen in der Wohnung, Energielieferverträge usw.) also alles was der durchschnittlichen Konsumgewohnheit einer Familie entspricht, werden grundsätzlich beide Ehegatten aus dem Geschäft berechtigt und verpflichtet (= Schuldner gem. § -> 1357 Abs.1 S.2 BGB).
Gerade Energieliefervertrag gugge hier: BGH, Beschluss vom 24. April 2013 - XII ZR 159/12
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... lank=1.pdf
Wenn beide Ehegatten z.B. im Schuldverhältnis verpflichtet werden gilt das dann umgekehrt nicht auch für Guthaben aus solchen Verträgen?
Geht ein Ehegatte Verbindlichkeiten zur Deckung des angemessenen Familienbedarfs ein (z.B. Anschaffung von angemessener Kleidung, Auftrag für notwendige Reparaturen in der Wohnung, Energielieferverträge usw.) also alles was der durchschnittlichen Konsumgewohnheit einer Familie entspricht, werden grundsätzlich beide Ehegatten aus dem Geschäft berechtigt und verpflichtet (= Schuldner gem. § -> 1357 Abs.1 S.2 BGB).
Gerade Energieliefervertrag gugge hier: BGH, Beschluss vom 24. April 2013 - XII ZR 159/12
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... lank=1.pdf
Wenn beide Ehegatten z.B. im Schuldverhältnis verpflichtet werden gilt das dann umgekehrt nicht auch für Guthaben aus solchen Verträgen?
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