Schuldnerberatung will Berechtigungsschein vom JC

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Apfelliebe
Neuankömmling
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Registriert: 11. Jul 2022, 14:52

Schuldnerberatung will Berechtigungsschein vom JC

Beitrag von Apfelliebe »

Hallo Zusammen,

Ich habe über Jahre x Schulden aufgebaut und nie gehandelt…
Nun hatte ich endlich den Mut um zu reden und habe mich an eine Schuldnerberatung gewandt… keine private oder ein Anwalt
Sondern eine öffentliche bei der es halt nix kostet.

Nun kam nachdem ich unter zittern dort angerufen habe aber sofort ein Problem auf. Sie könnten mir erst einen Termin zuordnen wenn ich einen Berechtigungsschein vom Jobcenter vorweise…

Ist das normal ? Dachte da kann jeder hin der Probleme hat ?
Muss das Jobcenter mir den denn geben oder kann es sein das die mir erzählen das wäre jetzt mein Problem ? Ich hab mega Angst das ich jetzt endlich Hilfe annehmen möchte und es dann einfach nicht klappt…

Danke und Grüße
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Registriert: 26. Jan 2020

Re: Schuldnerberatung will Berechtigungsschein vom JC

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Hi Apfelliebe,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Schuldnerberatung will Berechtigungsschein vom JC" geschaut?
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Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Schuldnerberatung will Berechtigungsschein vom JC

Beitrag von Witwe Bolte »

Guten Morgen!

Was spricht denn dagegen ?
Schreib Deinem JobCenter ne kurze Email, sie möchten Dir bitte so einen Berechtigungsschein für eine Schuldnerberatung schicken. Und fertig.

Vielleicht bekommen solche Schuldnerberatungen dann aus dem "JobCenter-Topf" zusätzliche Einnahmen ?

Wovor hast Du Angst ? Was könnte denn passieren ?

Lies mal Deine Post vom JobCenter ganz durch, steht da nicht irgendwo etwas von "Schuldnerberatung" ?

Ich meine, dass Du nach dem SGB II ein Recht darauf hast.
Es verbessert doch auch Deine beruflichen Chancen.
Welcher Arbeitgeber will schon einen Arbeitnehmer, bei dem er zusätzlichen Aufwand mit Lohnpfändungen usw. erwartet ?

Viel Glück !!
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