Schuldnerberatung / Insolvenzantrag / P-Konto

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UnsUwe
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Re: Schuldnerberatung / Insolvenzantrag / P-Konto

Beitrag von UnsUwe »

Icke26 hat geschrieben: 4. Jun 2025, 09:17
Pacdodik hat geschrieben: 2. Jun 2025, 19:24 Danke Dir für die Antworten, dann mache ich ein P-Konto.

Wenn eh keine Pfändungen vorliegen, dann kann ich ja über den Gesamten Betrag verfügen, richtig? Wann wird denn der Betrag freigegeben, jeden Monat zum 1. oder solange keine Pfändung vorliegt ist das Konto über die gesamte Summe zu verfügen?
Ich glaube du verstehst hier was falsch.
Sobald du dich in der Insolvenz befindest musst du alles was über 1500 Euro ist, an den Insolvenzverwalter abgeben.
Es sei denn du hast Kinder, oder bist verheiratet, oder beides.
Weißt du das?
Weil ich glaube du denkst in der Insolvenz kann nicht mehr gepfändet werden, was auch stimmt, und alles Geld gehört dir, was falsch ist.
Hallo,
Meiner Erkenntnis ist diese Aussage nicht richtig. Z.b sagte mir die Schuldnerberatung dass bei Insolvenzverfahren in der Pfändungstabelle geschaut wird welcher Betrag 3 Jahre lang an den Insolvenzverwalter geht. Z.b in meinem Fall würde von 2030 € Gesamteinkünfte ca 363 € monatlich abgeführt. Wie gesagt es wird in der Pfändungstabelle nach ZPO geschaut welcher Betrag abgeführt wird. Somit kann auch ein Verfügbarer Betrag über 1500 € verbleiben. Natürlich nur wenn das Verfahren eröffnet ist. Insolvenzverfahren darf nicht mit P-Konto vermischt werden.
Ich gehe davon aus dass dieses so in etwa richtig ist.
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Pacdodik
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Re: Schuldnerberatung / Insolvenzantrag / P-Konto

Beitrag von Pacdodik »

Danke für eure Antworten, ich habe nun das Konto in ein P-Konto umgewandelt, und nein ich dachte nicht, dass mir der Gesamtbetrag in der Inso bleibt, Muss ja nach Tabelle abführen oder wird abgeführt. Mir ging es nur darum, da ich aktuell NOCH alle Raten bedient habe und aktuell weder eine Pfändung oder Mahnungen ansteht (Zeitnah) Und wenn mein Gehalt kommt, will ich nicht nur über die 1500,- Verfügen. Die Bank kann ja nicht einfach alles darüber sperren, FALLS was kommt. Denn in der Inso wäre dann alles was immer über die 1500,- gelegen hat und gesperrt wurde, weg.

Aber dass ist aus meiner Sicht von der Bank etwas doof formuliert, weil so wie es dort steht, verstehe ich es so: Du hast Zugriff auf die 1500,- EURO egal ob Pfändung, Inso oder sonst was ansteht, mehr wie 1500 gibt es nicht. Sogar ChatGPT spuckt das genau so aus, dass hat mich verunsichert.
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Icke26
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Re: Schuldnerberatung / Insolvenzantrag / P-Konto

Beitrag von Icke26 »

Alles gut.
Du hast jetzt ein P Konto. Sehr gut.
Solange du nun nicht in der Insolvenz bist, kannst du über dein komplettes eingegangenes Geld verfügen.
Pfändet aber nun ein Gläubiger dem du Geld schuldest, dein Konto, weil du ja jetzt keine Raten mehr zahlen sollst, dann kannst du nur noch, je nachdem wieviel du dem Gläubiger schuldest, über weniger verfügen, aber mindestens aktuell ca.1500 Euro lt Tabelle.
Bei Eröffnung der Insolvenz, wird auch nach Tabelle monatlich Geld an dem Insolvenzverwalter abgeführt.
Ich hoffe das dass einigermaßen verständlich ist.
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