Schulden Gerichtsvollzieher

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Alex76
Neuankömmling
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Registriert: 19. Sep 2021, 19:28

Schulden Gerichtsvollzieher

Beitrag von Alex76 »

Hallo Gemeinde
Ich bräuchte mal eure Hilfe. Es geht um eine Freunden von mir. Sie hat Schulden und zwar setzt sich das so zusammen. Sie hatte 4500 € Miet Schulden. Da hat sie vom Amt Darlehen bekommen und zahlt in Raten ab. Hat wohl noch Schulden bei Eon weiß aber nicht wie viel. Jetzt hat sie ein Schreiben bekommen vom Gerichtsvollzieher. Ein Haftbefehl damit sie ihr Vermögen offenbart. Über 2450 €. Wie es aussieht sind es auch noch Miet Schulden. Wobei sie sagt das es nicht sein kann weil es begleichen ist. Wird morgen da anrufen und fragen. Ich denke das sie da die Schulden hat. So was noch dazu kommt, sie hat zwei Kinder. Eine ist 10 Jahre alt und die andere 7 Monate. Die 10 jährige ist seit drei Monaten in einer Wohngemeinschaft. Jetzt will das Kindergeld Stelle das Geld für drei Monate wieder zurück weil sie nicht zu lebt. Was ich aber nicht verstehe sie muß trotzdem für das Kind Sachen kaufen und in der Schule auch Klassen Kasse bezahlen. Jetzt hat sie natürlich über all Schulden. Ihr fehlt das Kindergeld und das Unterhalt Vorschuss. Natürlich hat sie auch Fehler gemacht. Da ich mich damit nicht auskenne wollte ich hier mal fragen was sie machen kann...
Ich bedanke mich schon mal im voraus.
Lg
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Schulden Gerichtsvollzieher

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Hi Alex76,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Schulden Gerichtsvollzieher" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Schulden Gerichtsvollzieher

Beitrag von caffery »

Hi Alex!

Bei so Sachen über 2 Ecken ist aus meiner Sicht zu viel Kaffeesatzleserei dabei um sich jetzt mit Details abzumühen. Wer weiß schon, ob Du alles richtig mitgeteilt bekommst und/oder ob die betreffende Dame überhaupt selbst versteht was da alles passiert.

Trotzdem mal so:

1. Die Mietschulden wurden natürlich nur für die Rückstände übernommen die bis zu dem Tag entstanden sind bei dem sie dem Jobcenter gegenüber die Notlage erklärt hat. Wenn sie danach weiterhin ihre Miete nicht bezahlt hat, etwa weil sie z.b. theoretisch gedacht hat "Das Jobcenter macht das schon!", dann schuldet sie diese natürlich weiterhin. Zumal die Jobcenter für solche Darlehen auch oft etwas Zeit brauchen und die Automatismen großer Wohnungsgesellschaften während dessen praktisch nicht aufzuhalten sind. (Allen voran die Heuschrecke des Grauens aus dem schönen Bochum)

2. Sollte das Kind in der stationären Jugendhilfe leben und diese die genannten Zahlungen als Kosten heranziehen, MUSS die Dame natürlich NICHT mehr für das Kind Klamotten, Klassenkasse etc. bezahlen.

3. Das Jobcenter sollte spätestens seit dem Darlehen die Miete direkt an den Vermieter zahlen.

4. Wenn man nicht mehr berechtigt ist für ein Kind Kindergeld entgegenzunehmen, etwa weil wie in diesem Falle ein Kind den Haushalt verlässt, ist man verpflichtet der Familienkasse dies umgehend mitzuteilen. Tut man das nicht, reagieren die regelmäßig ganz ausgesprochen "zickig" bei den Rückzahlungsbescheiden
(in Bezug auf Insolvenzverfahren übrigens gerne auch mal in Richtung § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO - das ist eher zur Info für die "alteingesessenen" Mitleser;)).

5. Die Dame möge doch bitte eine karitative Schuldnerberatungsstelle ihres Wohnortes aufsuchen. Dazu sollte sie ihre Fallmanagerin beim Jobcenter um einen Gutschein für eine Schuldnerberatung bitten. Hier

https://schuldner-community.de/schuldne ... ng-suchen/

kann sie eine entsprechende Beratungsstelle für ihren Wohnort raussuchen und Kontakt aufnehmen.
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