Privatinsolvenz oder selbst tilgen?

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Privatinsolvenz oder selbst tilgen?

Beitrag von Witwe Bolte »

Ja, ist klar.
Wenn es beim Arbeitgeber eine Lohnpfändung gibt, muss der Arbeitgeber den pfändbaren Anteil vom Lohn gem. ZPO korrekt berechnen und an den Gläubiger überweisen.

Es gilt aber das Prinzip: Wer mehr verdient, der soll auch mehr von seinem Lohn behalten dürfen
(damit er motiviert ist, weiter zu arbeiten und nicht einfach den Job hinzuschmeissen).

Wenn es ausserdem nun bei der Bank eine Kontopfändung gibt, dann muss die Bank erstmal nur den "Grundfreibetrag" (=z.Zt 1.178,59 Euro) auszahlen, wenn der Schuldner ein P-Konto (=Pfändungsschutzkonto) beantragt hat.

Also kann sich daraus (wie hier bei Denno93) ergeben, dass der nicht-pfändbare Teil des Arbeitslohns höher ist als der Grundfreibetrag auf dem P-Konto.
Nun sollte der Schuldner (=Arbeitnehmer = Kontoinhaber) seiner Bank eine Bescheinigung gem. ZPO § 850k (5) vorlegen (z.B. des Arbeitgebers, der Familienkasse, des Sozialleistungsträgers oder einer 'geeigneten Person oder Stelle' oder vom Gericht), dass auf dem Konto nur der nicht-pfändbare Teil des Lohns eingeht.
Dann muss die Bank auch den Differenzbetrag freigeben.

Das hatte caffery weiter oben schon geschrieben.
Also auf, Denno93, besorg Dir so eine Bescheinigung, dann bekommst Du auch den Differenzbetrag (hier wohl 126,00 Euro) von Deiner Bank.

Viel Glück!
0
Antworten