Pfändungsfreigrenze

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
gabor
Zwischendurchposter
Reaktionen: 0
Beiträge: 7
Registriert: 24. Aug 2021, 00:38

Pfändungsfreigrenze

Beitrag von gabor »

N´abend an die Experten,

meine Pfändungsfreigrenze liegt bei StKl. 1 zur Zeit bei etwa 1250,00 Euro.
Alles darüber hinaus schnappt sich das Finanzamt. Anders, als andere Gläubiger, sind die nicht bereit eine
Ratenzahlung zu vereinbaren. Nun wird mein Abschlag für Gas ab Mai um 150 Euro erhöht, sowie der für Strom um 45 Euro. Zudem erhöht sich meine Medikamentenzuzahlung von 70 auf 105 Euro. Ich bin so nicht mehr lebensfähig, geschweige denn, dass ich meinen Mietzins bedienen kann.
Frage: kann man einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrages stellen, und wenn ja: wo?

Danke vorab.
Gabor
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Pfändungsfreigrenze

Werbung

Hi gabor,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändungsfreigrenze" geschaut?
0
mucel
Fortgeschrittener
Reaktionen: 11
Beiträge: 99
Registriert: 14. Aug 2018, 12:22

Re: Pfändungsfreigrenze

Beitrag von mucel »

Du kannst beim Vollstreckungsgericht einen Antrag nach §850f ZPO stellen, dass dein Pfändungsfreibetrag erhöht wird. An eine Entscheidung des Gerichtes wäre das Finanzamt nach §319 AO gebunden.

https://dejure.org/gesetze/ZPO/850f.html
https://dejure.org/gesetze/AO/319.html

Mach also eine Aufstellung über alle Einnahmen und notwendigen Ausgaben, mach Kopien von Nachweisen (Mietvertrag, Abschläge Gas und Strom etc.). Dein Vollstreckungsgericht sollte eigentlich eine Stelle haben, bei der du den Antrag dann zur Niederschrift stellen kannst.
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 86
Beiträge: 1241
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Pfändungsfreigrenze

Beitrag von imker »

wird "nur" das Kontoguthaben gepfändet? Pfändet das FA oder ein Driiter auch beim Arbeitgeber den Lohn?

Du musst mit Anträgen oder Gestaltungen Deines Lebens erreichen, dass "nur" der Betrag gepfändet wird, der auch bei einer Pfändung beim Arbeitgeber gepfändet werden würde.
0
Antworten