Pfändungs und Überweisungsbeschluß

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Witwe Bolte
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Re: Pfändungs und Überweisungsbeschluß

Beitrag von Witwe Bolte »

Wenn es ein P-Konto ist, dann gilt jedenfalls der Grundfreiberag von 1.178,59 Euro/Monat.
Darüber kann sie jeden Monat verfügen, egal, woher das Geld kommt, was da auf dem Konto eingeht
(ob Kindergeld oder Lohn oder ALG oder Rente oder aus selbständiger Arbeit usw).

Die Antwort ist also NEIN, die Bank sperrt das Geld nicht
(oder hat Deine Frau bei dieser Bank Schulden? Das klang nicht so).

Wenn es ein P-Konto ist, dann sollte man es zum Monatsende auch immer schön auf Null bringen
(also alles abheben) und nichts in den nächsten Monat übertragen.
Merke: Ein P-Konto ist kein Sparkonto.
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joker56
Neuankömmling
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Re: Pfändungs und Überweisungsbeschluß

Beitrag von joker56 »

Rede mit dem Vermieter und las das Guthaben mit der
Miete verrechnen,so kann es nicht gepfändet werden.Mache es schon Jahrelang so.
Gruß
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