Guten Tag ,
theoretisch denkbar wäre,das ich nachdem schon längere Zeit nach meinem Antrag auf vorzeitige RSB vergangen ist
das mir diese auch erteilt wird nachdem ich meine Obliegenheiten auch nachgekommen bin.
Da kein Mensch wissen kann wann das genau ist,könnte es aber durchaus so sein, das es diesen Monat noch der Fall ist
und mir der Drittschuldner wieder den vollen Betrag überweist.
Das hätte zur Folge, das mein geschützter Betrag auf dem P Konto überschritten wird und dann die Bank wohl
diesen Betrag an den pfändenden Gläubiger (übrigens ein Inkasso das eine Titulierte Forderung einer Bank gegen mich aufgekauft hat) auskehrt.
Es handelt sich aber um eine Forderung die definitiv vor der PI entstanden ist und somit nach meinem Verständniss von der evtl RSB mit erfasst werden würde.
Ich bin mir schon bewusst, das es eine gewisse “Unschärfe“ in meinen Formulierungen gibt,ich bitte um etwas Nachsehen.
Kurzum,wie könnte ich vermeiden das die Bank etwas an den Gläubiger auskehrt dessen Forderung unter die RSB fallen würde.
Vielleicht weiß ja jemand hier Rat.
Pfändung nach evtl. RSB
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Re: Pfändung nach evtl. RSB
Wenn der Gläubiger die Pfändung nicht freiwillig zurück nimmt glaube ich, hilft nur der Wechsel zu einer anderen Bank.
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Re: Pfändung nach evtl. RSB
Daran hatte ich auch schon mal gedacht.
Wird wohl aber nicht so einfach sein,
den TH müßte ich auch darüber informieren denke ich.
Ich glaube es wird wohl das Beste sein den Gerichtsbeschluss abzuwarten und danach ein kleines Wettrennen
zur Bank zu starten
Wird wohl aber nicht so einfach sein,
den TH müßte ich auch darüber informieren denke ich.
Ich glaube es wird wohl das Beste sein den Gerichtsbeschluss abzuwarten und danach ein kleines Wettrennen
zur Bank zu starten
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Pfändung nach evtl. RSB
Grundsätzlich ist es meiner Erfahrung nach tatsächlich so, dass (Vorsicht Lanze!) selbst die meisten Inkassobuden ihre Altpfändungen nach erteilter RSB zumindest nach einer freundlichen Aufforderung entfernen.
Es gibt also meines Eindruckes nach relativ wenige Buden die da alle Viere von sich strecken, in der Hoffnung so noch unrechtmäßig etwas "abzugreifen".
In Fällen in denen dies so ist (oder mit einiger Sicherheit zu befürchten ist, da die Bude einschlägig berüchtigt ist) gibt es die pragmatische Lösung des Kontowechsels.
Andernfalls kann man nur noch das Gericht darum bitten die Maßnahme zu beenden - dabei sollte man natürlich die obligatorische Aussetzung der Vollstreckung bis zur Entscheidung nicht vergessen. Unser Gericht hat es aber z.b. gern, wenn man in solchen Fällen darlegt, dass der (Ex-)Gläubiger zuvor erfolgslos samt Fristsetzung (ich würde mal so höchstens 2 Wochen ansetzen) zur Beendigung der Maßnahme aufgefordert wurde.
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