P-Konto

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Icke26
Wissender
Beiträge: 211
Registriert: 25. Feb 2025, 15:22

P-Konto

Beitrag von Icke26 »

Hallo,

in der Hoffnung das auch ich Antworten bekomme:
Ein Bekannter von mir war lange arbeitslos. Arbeitet nu seit einen Monat wieder, und hat heute seinen ersten Lohn bekommen.
Er hat ein P-Konto bei der Postbank, auf den eine Pfändung in Höhe von ca. 350 Euro ist.
Geldeingang heute ca. 2500 Euro.
Klar ist, das diese 350 Euro einbehalten werden, was auch OK ist.
Was passiert jetzt mit den restlichen 2150 Euro?
Er ist Alleinstehend ohne Kinder. Stehen im diesen Monat (Juli 2026) nun ca. 1580 Euro zu, und ab 01.08.26 kann er dann die restlichen ca. 570 Euro zur Verfügung?
Bis wann muss er dieses Geld abheben, da noch einige Abbuchungen für Netflix, Handy abgehen. Und wie geht es dann nächsten Monat weiter, wenn am 28.08.26 der nächste Gehaltseingang gebucht wird?
Letzte Frage, was passiert mit der Pfändung, wird die nach dem bezahlen von der Postbank gelöscht?
Ich weiß, viele Fragen, hab beim suchen keine verständlichen Antworten gefunden.
Wäre klasse wenn das jemand konkret beantworten könnte. Ist für meinen Bekannten.
Vielleicht shopgirl??
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: P-Konto

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Hi Icke26,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P-Konto" geschaut?
caffery
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 2907
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: P-Konto

Beitrag von caffery »

Er kann der Bank mitteilen, dass die Pfändung umgehend komplett bedient werden möge.

Danach dürfte das Konto nach deinen hier gemachten Angaben ja wieder frei und unbehelligt sein.
Icke26
Wissender
Beiträge: 211
Registriert: 25. Feb 2025, 15:22

Re: P-Konto

Beitrag von Icke26 »

Dankeschön.
Muss die Bank nach begleichen der pfändung das Konto wieder freigeben?
robo
Guru
Beiträge: 1122
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: P-Konto

Beitrag von robo »

Was Banken müssen und was Banken machen können schon mal zwei verschiedene Sachen sein ...

Meine Bank hat mir damals gesagt (nachdem erst eine Pfändung und dann genügend Geld einging):
"Nein, über das Konto darf niemand verfügen, auch wir nicht, so lange eine Pfändung darauf liegt.
Weisen Sie uns nach, dass der Betrag bezahlt ist, dann geben wir das Konto wieder frei."

Dein Bekannter soll bei der Bank anrufen und dort freundlich fragen, wie nun das weitere Verfahren gehen soll, es wäre ja jetzt genügend Geld auf dem Konto.
Dann weiß er es aus erster Hand - was nützt ihm die Aussage aus einem Forum:
"Die Bank muss aber ... " ?

Viel Glück !
Icke26
Wissender
Beiträge: 211
Registriert: 25. Feb 2025, 15:22

Re: P-Konto

Beitrag von Icke26 »

Hast recht robo.
Auch dir ein dickes Dankeschön
Shopgirl
Guru
Beiträge: 1360
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: P-Konto

Beitrag von Shopgirl »

Wenn die Pfändung beglichen ist, wird natürlich das Konto freigegeben. Für wen soll das denn gesperrt bleiben? Und wohin soll abgeführt werden? Gibt doch keinen Gläubiger mehr.
Icke26
Wissender
Beiträge: 211
Registriert: 25. Feb 2025, 15:22

Re: P-Konto

Beitrag von Icke26 »

Auch dir ein Danke.
Du musdt es ja eigentlich sicher wissen als Bankfrau.
Muss mein Bekannter der Bank bescheid sagen das sie die Pfändung begleichen, oder geht das automatisch.
Hab mal was von einer 4 Wochen Frist gelesen.
Shopgirl
Guru
Beiträge: 1360
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: P-Konto

Beitrag von Shopgirl »

Es geht deutlich schneller, wenn dein Bekannter das selbst der Bank mitteilt (bei vielen Banken kannst du den Auftrag auch direkt im Onlinebanking erteilen - aber Vorsicht: Eine Überweisung wird nicht klappen, es muss explizit die Begleichung der Pfändung als Menüpunkt vorhanden sein).

Die Bank führt nur selbst ab, wenn Geld separiert wurde und entsprechende Fristen abgelaufen sind.
Icke26
Wissender
Beiträge: 211
Registriert: 25. Feb 2025, 15:22

Re: P-Konto

Beitrag von Icke26 »

Danke
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