Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung

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imker
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Re: Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung

Beitrag von imker »

..ich habe nicht so richtig sicher verstanden, was denn zur Beschreibung der Forderung im Mahnbescheid vom Arbeitgeber für eine Formulierung benötigt wird. Schreib das mal - gern auch ohne den Betrag - wobei meine praktische aktuellste Erfahrung mit einer Kassiererin in einem inzwischen verschwundenen Baumarkt-Imperium auch sehr glimpflich ausgegangen ist - sie hatte an der Kasse gearbeitet und dann rd. 30.000 notariell anerkannt und das inwischen im Insolvenzverfahren gut "behandelt" - aber wann sind denn die drei jahre nach Kenntnis des Arbeitgebers von der Straftat um? Gab es ein Strafverfahren mit Verfall und solchen Dingen...
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Sawyer30
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Re: Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung

Beitrag von Sawyer30 »

@imker: das ist nun ein ganz normaler MB mit der offenen Restsumme sowie den Zinsen von meinem ehemaligen Arbeitgeber. Hatte im letzten Jahr auf Anraten eine Erklärung abgeben, dass ich auf die Einrede der Verjährung verzichte. Hatte sogar durch einen Kontakt mit einem Anwalt reden können, der meinte, dass ich das ruhig schreiben kann, ich aber sowieso durch Zahlung der Raten die Verjährung hemmen würde.
Angefangen hat das, was ich gemacht habe, Mitte 16,war bis 17. In 2018 wurde es "offiziell", in 2019 ging dies vor Gericht. Aus 2016 würde ein Teil verjähren, würden sie den Anspruch nicht geltend machen oder ich zahle Raten oder oder.

@caffery: danke für die Tipps. Ich fühle mich eh schon mies dabei. Ich will es nicht runterspielen, aber ich habe einen materiellen Schaden verursacht, den ich nach und nach wieder gut machen will. Dazu habe ich eben Leute getäuscht, von meiner ehemaligen Arbeit.
Hinzu habe ich einen sicheren Job verloren, wurde gestraft, hatte dazu 120 Sozialstunden hinter mich gebracht und es steht im Arbeitszeugnis drin. Hinzu kommen Kontakte, die ich verloren hatte, nachdem sie es mitbekommen hatte, obwohl ich denen nie was gemacht habe.

Habe jemand bei Gericht, der auch hilft. Hab mit ihm auch schon darüber gesprochen und er war sich sicher, dass sie nicht mehr machen würden gerade, da ich ja immer 100 Euro zurückgezahlt hatte und das schon seit Bekanntwerden in 2018. Zahle schon über ein Jahr und wenn sie die Pfändung in den Vorrechtsbereich gewollt hätten, hätten sie ja damals direkt schon loslegen können.
Wie gesagt, es wurde mir weder angedroht bisher noch sonst was. Es kam nach dem Gerichtstermin nur ein Schreiben, wie ich die Restsumme zahlen will und ich teilte damals mit, dass ich, bis ich noch keinen Job habe, eben nicht mehr als 100 Euro zahlen kann. Wenn ich wieder arbeite, bin ich auch bereit, mehr zu zahlen. Das haben sie auch schriftlich.
Der Mahnbescheid kam denke ich nur, dass sie wirklich wegen der Verjährung auf der sichersten Seite sind.
Habe auf den Mahnbescheid ja auch mit denen geschrieben und mitgeteilt, dass ich nun ab diesem Monat ALG 1 erhalte und ich normal weiter zahlen will.
Mal abwarten, was noch kommt. Die wissen auch, dass ich von knapp 1180 Euro lebe.

Der Helfer vom Gericht sagte mir auch schon, dass er im Falle eines Falles mit denen Kontakt aufnehmen würde, sollte es Probleme geben. Aber man zerbricht sich den Kopf.
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Sawyer30
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Re: Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung

Beitrag von Sawyer30 »

Es sind auch so Kleinigkeiten im Leben. Wohne in einem Mehrfamilienhaus, ist fast wie eine große WG, an jeder Wohnungstür hängt ein Schlüssel, man ist auch viel bei anderen. Noch nie ist da was weggekommen oder ich hätte privat die Idee gehabt, da was zu nehmen.
Zuletzt hatte ich 10 Euro im Hof gefunden. Hätte es locker einstecken können, habe aber im Haus gefragt, ob jemand Geld verloren hat. Hab es dann in einen Behälter gelegt, derjenige, wo es will, sollte es nehmen.
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Sawyer30
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Re: Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung

Beitrag von Sawyer30 »

Ich bin ja noch nicht in der Insolvenz. Hat sich bei mir alles etwas verzögert. Wollte, wenn ich in die WVP kommen würde das, was ich bei einem potentiellen Arbeitgeber verdiene und was mir nach Pfändung des Gehalts bleibt, dann an Raten zurückzahlen. Angenommen ich hätte noch 1330 Euro übrig (je nachdem), könnte ich auch meinetwegen 200 Euro zahlen. Trotz Inso und allem.
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imker
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Re: Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung

Beitrag von imker »

steht im Strafurteil etwas von "Verfall" des Geldbetrages, um den es im Strafverfahren ging.....
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Sawyer30
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Re: Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung

Beitrag von Sawyer30 »

Ne stand nix drin.
Hatte ja mit denen zumindest zivilrechtlich ein Jahr vor dem Gerichtstermin eine Ratenzahlung vereinbart.
Egal wie es läuft. Ich werde und will es zurückzahlen, nur eben im Rahmen meiner Möglichkeiten.
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caffery
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Re: Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung

Beitrag von caffery »

Eine kleine Klugscheißeritis:

Der Begriff "Verfall" ist ein seit etwa drei Jahren nicht mehr existenter, veralteter Rechtsbegriff den es in Deinem Fall schon nicht mehr gab. Was der werte Imker meint, müsste ggf. dort mit dem Begriff "Einziehung" benamt worden sein.
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Sawyer30
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Re: Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung

Beitrag von Sawyer30 »

Weder Verfall, noch Einziehung waren bei mir aufgeführt.

Ich hatte lediglich neben Sozialstunden noch die Auflage, den Betrag im Rahmen meiner Möglichkeiten zurückzuzahlen. Nach Rücksprache mit dem Helfer vom Gericht ist das eine sehr weit ausgelegte Vorgabe, die sich eben den aktuellen Lebens und Einkommensverhältnissen anpassen würde.

Ich könnte ja auch jetzt sagen "Ey Leute, ich hab nur den unpfändbaren Betrag. Ihr bekommt 10 Euro oder gar nichts" - Solche Leute gibt es leider.
Dann könnte ich es nachvollziehen, wenn man dann mit Pfändungsbemühungen in den Vorrechtsbereich ankäme.
Aber ich hatte bereits früh Zahlungswillen gezeigt und auch schon in dem mehr als einem Jahr mehr als 1.000Euro zurückgezahlt.
Insofern hoffe ich, dass es nicht anders läuft.
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imker
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Re: Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung

Beitrag von imker »

mal ne Frage an Caffery zurück: wie kann es dazu kommen, dass bei einer Vermögensstraftat weder Einziehung noch Verfall angeordnet wird?? Nichts für die Straftat eingesetzt und nichts erlangt?? Da bin ich verwundert.
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Sawyer30
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Re: Mahnbescheid nach unerlaubter Handlung

Beitrag von Sawyer30 »

Ich wusste gar nicht, was damit gemeint war mit der Begrifflichkeit. Hab mich mal im Internet schlau gemacht.
Es ist nicht so, dass ich hier durch entnommenes Geld einen schönen Lenz gemacht habe, sondern hatte damit, so wurde es auch im Urteil festgehalten, meine Schulden begleichen wollen bzw hatte "Löcher gestopft".
Es war sozusagen eine Unterschlagung in einem "nicht so hohen" Fall. Soll ja Leute geben, die das nie wieder abbezahlen können in ähnlichen Fällen. Bei mir ist es relativ absehbar.
Ich hatte auch nichts mit eingefrorenen Konten oder dass ich mir große Autos oder Fernseher gekauft hätte, die dann eingezogen werden sollten. Mein Fall war schon blöd, aber für materielle Dinge wäre ich viel blöder gewesen.
Das Verfahren ist schon ein Jahr her, hatte meine Auflagen erfüllt und zahle monatlich ab.
Mein Termin bei Gericht dauerte 20 Minuten mit Urteilsverkündung. Hatte schon von Leuten gehört, bei denen ein riesen Prozess geführt wurde.
Es wurde auch über mich nichts veröffentlicht.
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