Hallo Zusammen,
mich würde mal eure Meinung interessieren, ob es Sinn macht Schulden aus dem privaten Umfeld titulieren zu lassen.
Kurze Hintergrundinfo:
Ich habe rund 90 T € Schulden bei Banken und Kreditkartenunternehmen und 45T € Schulden bei einer Privatperson. Die Rückzahlung bei den Banken ist nach Arbeitslosigkeit im Mai weggefallen die RZ der Privatschulden (bei meiner Mutter) läuft noch. Langsam melden sich die ersten Gläubiger mit Mahnbescheiden.
Jetzt bin ich drauf und dran meine Mutter aufzufordern mir ebenfalls einen Mahnbescheid + VB zu schicken zur Forderungssicherung.
Sie ist mit 45T € knapp mein größter Gläubiger. Wenn es zu Vollstreckungen kommt oder zu Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen dann ist mir natürlich lieber das sie vorrangig das Geld bekommt anstatt der Bank. Dazu muss ich sagen das ich aktuell über kein pfändbares Einkommen verfüge was sich aber wahrscheinlich in den nächsten paaren Monaten ändern wird.
Sollte es dann doch zu einer Insolvenz kommen hätte sie den anderen Gläubigern gegenüber keinen Nachteil wenn die Forderung tituliert und angemeldet ist.
Soweit meine Theorie…
Seht ihr, bis auf die Kosten für den MB (rund 300€), irgendwelche Nachteile -bzw. Gründe die Forderung nicht durch MB und VB abzusichern?
Danke euch im Voraus für eure Meinung!
Mahnbescheid – Bei Schulden aus privatem Umfeld -
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Re: Mahnbescheid – Bei Schulden aus privatem Umfeld -
Hi Leo-D83,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Mahnbescheid – Bei Schulden aus privatem Umfeld -" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Mahnbescheid – Bei Schulden aus privatem Umfeld -" geschaut?
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Re: Mahnbescheid – Bei Schulden aus privatem Umfeld -
Nein, im Gegenteil - sie sollte tatsächlich Ihre Forderung so schnell wie möglich sichern - mit Mahnbescheid und entsprechendem Vollstreckungsbescheid.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass sie vorrangig bedient wird - erst die Pfändungsmaßnahme deiner Mutter gegen dich (z.Bsp. die Lohnpfändung) lässt sie dann an der Stelle stehen an der die Pfändung eingegangen ist. (Also in deinem Fall an "gewünschter" erster Stelle).
Und es ist richtig: Wenn es zur Privatinsolvenz kommt, dann wird sie nicht vorrangig bedient.
Ich vermute aber, dass deine Mutter vom Insolvenzverwalter dann sehr genau unter die Lupe genommen wird - insbesondere, weil sie so eine große Forderung gegen dich hat.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass sie vorrangig bedient wird - erst die Pfändungsmaßnahme deiner Mutter gegen dich (z.Bsp. die Lohnpfändung) lässt sie dann an der Stelle stehen an der die Pfändung eingegangen ist. (Also in deinem Fall an "gewünschter" erster Stelle).
Und es ist richtig: Wenn es zur Privatinsolvenz kommt, dann wird sie nicht vorrangig bedient.
Ich vermute aber, dass deine Mutter vom Insolvenzverwalter dann sehr genau unter die Lupe genommen wird - insbesondere, weil sie so eine große Forderung gegen dich hat.
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Re: Mahnbescheid – Bei Schulden aus privatem Umfeld -
Wenn Deine Mutter keinen Titel für ihre Forderung gegen Dich vorlegen kann, dann wird im Falle eines Insolvenzverfahrens der Insolvenzverwalter ihre Forderung vermutlich bestreiten und damit ist sie 'raus' und bekommt gar nichts (sollte es was zu verteilen geben).
Eine 'Restschuldbefreiung' umfasst ihre Forderung dann allerdings auch.
Jedenfalls habe ich es hier so erlebt, dass der IV ALLE nicht-titulierten Forderungen 'bestritten' hat (auch, wenn sie vom Schuldner bestätigt wurden und z.B. Darlehnsverträge vorgelegt wurden).
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Re: Mahnbescheid – Bei Schulden aus privatem Umfeld -
Same bei mir
Bei mir wurden alle Forderungen bestritten, die ich angegeben habe - erst als der IV die Titel in Kopie erhalten hat wurden diese in die Tabelle aufgenommen
Du kannst sie natürlich aber am Ende trotzdem bezahlen - sie kann es halt nur nicht mehr "eintreiben"
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Re: Mahnbescheid – Bei Schulden aus privatem Umfeld -
Dann haben die Gläubiger ohne Titel bei euch vermutlich einfach nur aus aufwandsökonomischen Gründen keinen Bock mehr gehabt das weiter zu verfolgen. Natürlich kann ein Gläubiger der sich kümmert auch ohne Titel den Weg in die Insolvenztabelle finden obwohl seine Forderung vom Verwalter bestritten wurde - wenn er die Existenz der Forderung schlüssig darlegen kann.
Da bilden auch nahestehende Personen keine Ausnahme.
Dann würde die Frau Mama eben an der Verteilungsquote beteiligt werden. Das wäre doch sicher im Sinne des TE.
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Re: Mahnbescheid – Bei Schulden aus privatem Umfeld -
Wenn ich meiner Mutter vor dem Hintergrund einer sich abzeichnenden Insolvenz ein Darlehen nicht zurückzahlen kannb: Ab zum Notar. Dort ein Schuldndanerkenntnis mit Unterwerfungsklausel abgeben. Ist billiger als der MB mit VB und schneller.
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Re: Mahnbescheid – Bei Schulden aus privatem Umfeld -
das lohnt sich aber nur, wenn es im Insolvenzverfahren überhaupt etwas zu verteilen gibt, oder sehe ich das falsch?
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Re: Mahnbescheid – Bei Schulden aus privatem Umfeld -
Liebe Community,
habt ganz lieben Dank für eure ausführlichen Anmerkungen und Erfahrungen-
haben mir sehr geholfen!
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haben mir sehr geholfen!
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