Ladung zur Vermögensauskunft

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F.a.A
Neuankömmling
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Ladung zur Vermögensauskunft

Beitrag von F.a.A »

Hallo zusammen!

Mein außergerichtlicher Einigungsversuch wurde vor einiger Zeit gestartet und prompt erhalte ich eine Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft.

Es geht um eine Forderung aus einem Zivilprozess den ich leider verloren habe und wird aus rechtlichen Gründen nicht über die Schuldnerberatung geregelt...aber gut.

Folgendes Problem:
Der Termin fällt in meinen Jahresurlaub und ich befinde im Ausland ( Buchungsbestätigung kann vorgelegt werden).
Die Forderung kann vor dem Termin auch nicht beglichen werden, da ich noch auf einen Zahlungseingang warte.
Außerdem hat der Gläubiger, wahrscheinlich aufgrund der vorausgegangenen gerichtlichen Auseinandersetzung, die Ratenzahlung im Vollstreckungsauftrag explizit ausgeschlossen.

Frage:
Ist der Aufenthalt im Ausland ein Grund um den Termin zu verschieben?
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Registriert: 26. Jan 2020

Re: Ladung zur Vermögensauskunft

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Hi F.a.A,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Ladung zur Vermögensauskunft" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Ladung zur Vermögensauskunft

Beitrag von caffery »

F.a.A hat geschrieben: 19. Okt 2018, 15:51 Mein außergerichtlicher Einigungsversuch wurde vor einiger Zeit gestartet(...)
Es geht um eine Forderung aus einem Zivilprozess den ich leider verloren habe und wird aus rechtlichen Gründen nicht über die Schuldnerberatung geregelt...aber gut.
hm? Klingt nicht richtig. Wenn Du magst kannst Du das ja mal näher ausführen.
Aber das war ja nicht die Frage...
F.a.A hat geschrieben: 19. Okt 2018, 15:51 Frage:
Ist der Aufenthalt im Ausland ein Grund um den Termin zu verschieben?
Rufe den Vollstreckungsmenschen an der Dich eingelagen hat und bitte höflich um eine Verlegung des Termins.
Ein "Rechtsanspruch" oder ähnliches den Termin aus dem genannten Grund zu verschieben besteht m.E. nicht.
Dennoch bin ich sehr optimistisch, dass Dir eine Verschiebung des Termins mit einem freundlichen und kooperativen Anruf dort gelingen wird.
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F.a.A
Neuankömmling
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Beiträge: 2
Registriert: 19. Okt 2018, 15:50

Re: Ladung zur Vermögensauskunft

Beitrag von F.a.A »

Es wurde ein Vergleich geschlossen, somit käme unter Umständen der Einwand des "Eingehungsbetrugs" ins Spiel, das wollte ich im Vorfeld ausschliessen und dem Gläubiger keinen Angriffspunkt geben.

Die Änderung des Termins war kein Problem...mein Vollstreckungsmensch ist sehr nett und zuvorkommend.

Danke
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