Guten Abend Gemeinde,
ich benötige euer Schwarmwissen.
Ich habe leider einiges an Altlasten offen und befinde mich nun seit ca 4 Jahren in einer festen Arbeit bei denselben Arbeitgeber und habe locker seit 3 1/2 Jahren auch eine Lohnpfändung. Mittlerweile ist es die zweite oder dritte. Mit dem Geld was mir zur Verfügung steht komme ich klar, schließlich waren die Schulden zwar nicht immer selbstverschuldet aber doch immer meine Person betreffend, daher muss ich da durch. Seit ca einem Jahr habe ich aber auch eine zusätzliche Kontopfändung laufen, kann jeden Monat über meine 1500 Euro verfügen. Nun haben sich aber ein paar Fragen angesammelt, die ich gerne geklärt haben möchte. (Einfach nicht um zwingend gegenanzugehen denn wie schon gesagt, das Kind ist in dem Brunnen gefallen und ich möchte einfach nur schnellst hinter mir haben und gut, ich wäre nur gerne aufgeklärt) 1) Habe ich gehört, dass einige Lohnbestandteile wie Nachtzulagen etc. nicht nur beim Lohn sondern auch bei einer Kontopfändung pfändungsfrei bleiben? Muss ich das irgendwie beantragen? Das selbe zählt für die Frage beim Weihnachtsgeld. 2) Wo habe ich eine genaue Übersicht bzw. kann ich die irgendwo anfragen oder einsehen? Ich habe ein P-Konto was allerdings ein reines Internet-Konto ist daher keinen direkten Ansprechpartner bei der Bank (N-26). Würde also gerne wissen, wer mich gepfändet hat und wieviel noch über ist von der Pfändung. Bei der P-Konto-Übersicht in der App kann ich dagegen nur sehen, wieviel Freibetrag ich den Monat noch überhabe und was am Monatsende an den Gläubiger ausgezahlt wird. Nicht was noch offen ist und wer der Gläubiger ist. Ich habe noch locker 2000 Euro auf dem Konto was immer mehr wird, da immer weniger überwiesen wird an den Gläubiger als auf dem Konto ist. Warum bleibt das drauf und geht nicht direkt mit zum Gläubiger? Kann ich das Geld irgendwie "lockern" um das im ganzen den Gläubiger auszahlen zu lassen um vielleicht ein bisschen früher aus der Kontopfändung rauszukommen? Ich glaube das war alles an fragen und hoffe, das die nicht zu dumm sind. Klar kann ich googeln und dergleichen aber ich blicke da nicht so ganz durch und vielleicht gibt es ja hier den ein oder anderen, der das mir Laien vermitteln kann. Ich wünsche euch noch einen schönen Abend LG Paddy
Kontopfändung und Lohnpfändung - Ich blicke nicht ganz durch
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Re: Kontopfändung und Lohnpfändung - Ich blicke nicht ganz durch
Hi Hachiko1987,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kontopfändung und Lohnpfändung - Ich blicke nicht ganz durch" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kontopfändung und Lohnpfändung - Ich blicke nicht ganz durch" geschaut?
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Re: Kontopfändung und Lohnpfändung - Ich blicke nicht ganz durch
Ja, das musst Du beantragen, das heisst 'Quellenfreigabe' und z.B. hier gibt es ein Formular dafür:Hachiko1987 hat geschrieben: ↑16. Okt 2024, 21:14 ...
1) Habe ich gehört, dass einige Lohnbestandteile wie Nachtzulagen etc. nicht nur beim Lohn sondern auch bei einer Kontopfändung pfändungsfrei bleiben? Muss ich das irgendwie beantragen? Das selbe zählt für die Frage beim Weihnachtsgeld.
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sit ... betrag.pdf
Das Gericht sollte Deinen Antrag positiv bescheiden, d.h. dann, dass die Bank Dir alles, was von Deinem Arbeitgeber kommt, freigeben muss (denn er überweist Dir ja 'nur' den nicht-pfändbaren Teil Deines Lohns). Diesen Beschluss vom Gericht musst Du dann Deiner Bank schicken.
Übrigens: Sobald das Geld von Deinem Arbeitgeber auf Deinem Konto ist, ist es nur noch Geld, Kontoguthaben, kein Lohn, kein Nachtdienstzuschlag, kein Weihnachtsgeld ... einfach nur noch Kontoguthaben und es gelten dann dazu die P-Konto-Regeln.
'Normal' müsstest Du ja auch (wie Deine Bank) vom Gericht den PFÜB (Pfändung- und Überweisungsbeschluss) bekommen haben ? Und welcher Gläubiger zuerst bei der Bank war, der wird auch zuerst 'bedient' ... Wenn Du da keine Übersicht hast, dann frag doch mal freundlich bei Deiner Bank nach. Sie müssen Dir dazu, glaube ich, keine Auskunft geben - aber vielleicht tun sie es ja, wenn Du freundlich fragst ?Hachiko1987 hat geschrieben: ↑16. Okt 2024, 21:14 ...
2) Wo habe ich eine genaue Übersicht bzw. kann ich die irgendwo anfragen oder einsehen? Ich habe ein P-Konto was allerdings ein reines Internet-Konto ist daher keinen direkten Ansprechpartner bei der Bank (N-26). Würde also gerne wissen, wer mich gepfändet hat und wieviel noch über ist von der Pfändung.
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Und von den Gläubigern, deren Forderung inzwischen komplett bezahlt wurde, solltest Du dann den "Titel" zurückfordern. Nicht dass einer nach Jahr und Tag auf die Idee kommt, es (das Pfänden) damit nochmal zu versuchen. Soll immer mal wieder vorkommen.
Und zu Deiner letzten Frage: Normal überweist die Bank das gepfändete Geld, meines Wissens, immer erst nach drei Monaten an den Pfändungsgläubiger.
Wenn das alles keine Forderungen aus strafbaren Handlungen waren, wärst Du mit einem Insolvenzverfahren schneller wieder 'sauber'. Aber vermutlich hattest Du gute Gründe für Deine Entscheidung "alles bezahlen / kein Insolvenzverfahren" ?
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