Hallo zusammen!
Eine Bekannte hat mich gerade angerufen und mir gesagt, dass ihr kompletter Lohn gepfändet worden ist. Ich habe sie leider nicht richtig verstehen können, weil sie total verheult war.
Geht so etwas überhaupt? Was kann sie jetzt machen, dass sie ihr Geld wiederbekommt?
Sie muss ja ihre laufenden Sachen wie Miete oder Strom zahlen.
Gruß Arreis
Kompletten Lohn gepfändet!
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Re: Kompletten Lohn gepfändet!
Klar geht das. Zum Beispiel wenn man kein P-Konto hat und auch 4 Wochen lang keine Umwandlung durchführt nachdem der Beschluss eingezimmert ist.
Da aber den allerallerallermeisten Menschen innerhalb dieser 4 Wochen auffallen würde, dass "etwas" nicht stimmt und sie umgehend entsprechend irgendwie reagieren würden, dürfte ein solches Szenario wohl die absolute Ausnahme sein.
Ich gehe also ins Grüne hinein davon aus, dass ihr Geld gesperrt wurde und nicht gepfändet.
Ansonsten gibt es auch immer mal wieder so "worst case" Geschichten. Etwa wenn ein Gemeinschaftskonto existiert oder jemand sein Gehalt auf ein Tagesgoldkonto oder Sparbuch fließen lässt (alles schon erlebt). Oder auch gern genommen: Das Geld auf das Konto eines Dritten fließt der dann den PfÜB kriegt oder am besten auch noch selbst überschuldet ist.
Bei Vorgenanntem wirds natürlich richtig kompliziert. Gehen wir aber erstmal davon aus, dass soetwas hier nicht zutrifft.
Da aber den allerallerallermeisten Menschen innerhalb dieser 4 Wochen auffallen würde, dass "etwas" nicht stimmt und sie umgehend entsprechend irgendwie reagieren würden, dürfte ein solches Szenario wohl die absolute Ausnahme sein.
Ich gehe also ins Grüne hinein davon aus, dass ihr Geld gesperrt wurde und nicht gepfändet.
Ansonsten gibt es auch immer mal wieder so "worst case" Geschichten. Etwa wenn ein Gemeinschaftskonto existiert oder jemand sein Gehalt auf ein Tagesgoldkonto oder Sparbuch fließen lässt (alles schon erlebt). Oder auch gern genommen: Das Geld auf das Konto eines Dritten fließt der dann den PfÜB kriegt oder am besten auch noch selbst überschuldet ist.
Bei Vorgenanntem wirds natürlich richtig kompliziert. Gehen wir aber erstmal davon aus, dass soetwas hier nicht zutrifft.
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Re: Kompletten Lohn gepfändet!
Wie gesagt, so richtig konnte ich sie nicht verstehen, soweit ich aber verstanden habe, ist beim Arbeitgeber gepfändet worden und ein P-Konto ist vorhanden. Die Bank weiß von nichts.
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Re: Kompletten Lohn gepfändet!
Tjo, da kann ich jetzt nur schwer was zu sagen.
Die Menschheit soll ja auch schonmal von völlig birnigen Arbeitgebern gehört haben, die beim Aufschlagen einen PfÜBs einfach mal alles überwiesen haben - weil sies nicht besser wussten.
Aber solche Spekulationen führen ja hier zu nichts. Rufe sie doch nochmal an wenn sie sich beruhigt hat. Suche schonmal die Kontaktdaten einer ihr nahen karitativen Beratungsstelle heraus bei der sie sich morgen früh melden möge.
Die Menschheit soll ja auch schonmal von völlig birnigen Arbeitgebern gehört haben, die beim Aufschlagen einen PfÜBs einfach mal alles überwiesen haben - weil sies nicht besser wussten.
Aber solche Spekulationen führen ja hier zu nichts. Rufe sie doch nochmal an wenn sie sich beruhigt hat. Suche schonmal die Kontaktdaten einer ihr nahen karitativen Beratungsstelle heraus bei der sie sich morgen früh melden möge.
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Re: Kompletten Lohn gepfändet!
So, jetzt ist die Angelegenheit etwas klarer.
Es handelte sich nicht um eine Pfändung, sonder um ein vorläufiges Zahlungsverbot.
Wenn ich den Sinn des vorläufigen Zahlungsverbots richtig verstanden habe, ist die gegebene Vorgehensweise dann doch etwas verwirrend.
Ich habe das jetzt so verstanden, dass die Voraussetzung für die Erteilung eines vorläufigen Zahlungsverbots, ein Antrag auf PfÜBs ist. Der Sinn liegt wohl darin, dass der Rang des Gläubigers gesichert ist, die Zeit zwischen Antrag und Zustellung überbrückt wird und der Schuldner kein Vermögen mehr zur Seite Schaffen kann.
Der Fall stellt sich jetzt so dar, dass der Gläubiger den Lohn wieder freigegeben - und einer Ratenzahlung zugestimmt hat. Müsste der Gläubiger in dem Fall dann nicht auch den Antrag auf PfÜBs zurücknehmen, wenn nicht könnte es ja zu einer doppelten Zahlung kommen, sobald der Drittschuldner den PfÜBs vorliegen hat.
Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann ist, dass der Gesetzgeber dies so zulässt. Nach meiner Ansicht, sollte sich das Zahlungsverbot doch ausschließlich auf den Pfändbaren Teil des Einkommens beziehen und nicht auf die volle Summe.
Es handelte sich nicht um eine Pfändung, sonder um ein vorläufiges Zahlungsverbot.
Wenn ich den Sinn des vorläufigen Zahlungsverbots richtig verstanden habe, ist die gegebene Vorgehensweise dann doch etwas verwirrend.
Ich habe das jetzt so verstanden, dass die Voraussetzung für die Erteilung eines vorläufigen Zahlungsverbots, ein Antrag auf PfÜBs ist. Der Sinn liegt wohl darin, dass der Rang des Gläubigers gesichert ist, die Zeit zwischen Antrag und Zustellung überbrückt wird und der Schuldner kein Vermögen mehr zur Seite Schaffen kann.
Der Fall stellt sich jetzt so dar, dass der Gläubiger den Lohn wieder freigegeben - und einer Ratenzahlung zugestimmt hat. Müsste der Gläubiger in dem Fall dann nicht auch den Antrag auf PfÜBs zurücknehmen, wenn nicht könnte es ja zu einer doppelten Zahlung kommen, sobald der Drittschuldner den PfÜBs vorliegen hat.
Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann ist, dass der Gesetzgeber dies so zulässt. Nach meiner Ansicht, sollte sich das Zahlungsverbot doch ausschließlich auf den Pfändbaren Teil des Einkommens beziehen und nicht auf die volle Summe.
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Re: Kompletten Lohn gepfändet!
Natürlich ist es auch genau so.
Die komplette Auszahlung des Lohns zu verbieten bzw. zu verweigern ist selbstverständlich nicht möglich bzw. im Sinne des Erfinders.
Der Arbeitgeber hat sich hier also scheinbar falsch verhalten.
Die dadurch "erzwungene" Ratenvereinbarung ist natürlich - wie soll ich sagen? - aus Sicht des Gläubiger "günstig gelaufen".
Sollte er - "Müsste" er nicht. Wenn er es nicht macht dann macht er es halt nicht. Dann würde es natürlich keinen Sinn machen die Raten weiter zu bedienen (wobei das wahrscheinlich ob des Gesamtzusammenhangs ohnehin eigentlich keinen Sinn macht).
Sollte der Gläubiger die Maßnahme in dem Szenario nicht beenden, könnte die Dame Vollstreckungserinnerung einlegen und sich dabei auf die rechtsverbindliche Ratenvereinarung beziehen. Ich bezweilfe aber auch hier ob der dargestellten Sachlage, dass soetwas in schriftlicher Form und/oder in für die Schuldnerin sinnvollem Inhalt existiert.
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Re: Kompletten Lohn gepfändet!
PS:
Falls ich es noch nicht deutlich genug gesagt haben sollte: Die Dame sollte tout de suite eine Beratungsstelle aufsuchen!
Falls ich es noch nicht deutlich genug gesagt haben sollte: Die Dame sollte tout de suite eine Beratungsstelle aufsuchen!
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Re: Kompletten Lohn gepfändet!
Das ist mir auch schon passiert sogar auf meinem P-Konto. Dies kann beispielsweise in Monaten des doppelten Gehaltseingangs erfolgen. Beispielsweise erhält ein Angestellter seinen Lohn am 1. und am 28. Februar. Am 1. Februar ging der Januar-Lohn ein. In diesem Fall ist der komplette Lohn vom 28. Februar, also der Februar-Lohn zunächst komplett weggepfändet. Die Bank, die das P-Konto zur Verfügung stellt, ist aber verpflichtet zum 1. März gemäß Par. 850 k Absatz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) diesen gepfändeten Lohn umgehend wieder zur Verfügung zu stellen.
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