kurz zur Situation:
Mir sind zwei Inkassoschreiben an ein und dem selben Tag zugegangen. Inkassobude "MediaFinanz". Hier wird erklärt, man wurde von einem bestimmten Gläubiger am 23.02.2024 mit dem Forderungseinzug beauftragt. In dem anderen Schreiben steht exakt das gleiche, auch das Datum ist identisch an dem Sie mit dem Forderungseinzug beauftragt wurden. Beide Schreiben tragen unterschiedliche Aktenzeichen in jedem dieser Schreiben werden die Inkassogebühren i.H.v. 27,-€ und zusätlich eine "Erstattung der vertraglich mit dem Auftraggeber vereinbarten Inkassoauslagen analog Nr. 7002 VV RVG" erhoben.
Die Hauptforderung jeweils 11,78€
der geforderte Gesamtbetrag jeweils: 44,18€
Dadurch werden aus der Hauptforderung von 2x 11,78€ = 23,56€
schlappe 2x 44,18 = 88,36€
die nun gefordert werden.
So lassen sich die Kosten auch künstlich in die Höhe treiben

Hier ging es um einen Onlinezugang und es waren damals diese beiden Rechnungen fällig, beide am 01.10.2023.
Die Hauptforderung ist also berechtigt.
Aufgrund dieser Situation werden die Kosten unnötig in die Höhe getrieben, und dies entspricht meiner Auffassung nach keineswegs der Schadensminderungspflicht.
Ich würde dem Inkasso genau das Schreiben und um Korrektur bitten.
Wie ist eure Meinung dazu?
LG