Hallo zusammen!
Gibt es sowas wie eine mindest Höhe an Schulden die man haben muss, um überhaupt in eine PI gehen zu können, bzw. ist es abhängig vom Verhältnis der Schulden zum Einkommen?
Gruß arreis
Höhe der Schulden
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- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Höhe der Schulden
Hi, theoretisch nicht, Du kannst mMn auch mit 200 Euro Schulden in die Inso gehen - dass das kaum sinnvoll ist, steht dann auf einem anderen Blatt...
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- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 2
- Beiträge: 72
- Registriert: 5. Feb 2019, 20:10
Re: Höhe der Schulden
Wichtig ist in erster Linie, das alle Gläubiger aufgenommen werden, nicht das es später kompliziert wird.
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- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Höhe der Schulden
Das ist (natürlich) nicht in einer Summe vorgeschrieben.
Die Person muss entweder "Zahlungsunfähig"
§ 17 InsO
"Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. 2Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat."
oder
"drohend Zahlungsunfähig"
§ 18 InsO
"(1) Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund.
(2) Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen."
sein.
Die "Milchmädchenrechnung mit Glaskugel" die ich immer gerne als "unwirtschaftlichen Insolvenzantrag" bezeichne, stellt für mich die Schwelle zu einem wirtschaftlich sinnnvollen Antrag dar, hat aber mit o.g. direkt nichts zu tun.
Unwirtschaftlich ist ein Antrag dann, wenn die während der Insolvenzlaufzeit voraussichtlich pfändbaren Einkommensanteile + die vorhandenen Vermögenswerte die Höhe der Gesamtverschuldung übersteigen.
Die Person muss entweder "Zahlungsunfähig"
§ 17 InsO
"Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. 2Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat."
oder
"drohend Zahlungsunfähig"
§ 18 InsO
"(1) Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund.
(2) Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen."
sein.
Die "Milchmädchenrechnung mit Glaskugel" die ich immer gerne als "unwirtschaftlichen Insolvenzantrag" bezeichne, stellt für mich die Schwelle zu einem wirtschaftlich sinnnvollen Antrag dar, hat aber mit o.g. direkt nichts zu tun.
Unwirtschaftlich ist ein Antrag dann, wenn die während der Insolvenzlaufzeit voraussichtlich pfändbaren Einkommensanteile + die vorhandenen Vermögenswerte die Höhe der Gesamtverschuldung übersteigen.
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- Fortgeschrittener
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- Beiträge: 82
- Registriert: 30. Okt 2018, 13:58
Re: Höhe der Schulden
....... und ergänzend hinzu, wenn die Verfahrenskosten des Insolvenzverfahrens höher sein sollten als die zu Antragsbeginn bestehende Verschuldung.
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- praktischer Schuldnerberater
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- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Höhe der Schulden
Wenn ich so in mich gehe glaube ich, dass mein "kleinster" Antrag den ich je gemacht habe so um die 4000 Euro gewesen sein müsste.
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