Hallo zusammen,
ich habe eine GmbH als Schuldner, die mir 200 € schuldet. Nachdem sie sich während des gesamten Verfahrens nicht gemeldet hat und auch dem gerichtlichen Mahnbescheid nicht widersprochen ist, wurde die Forderung mittlerweile tituliert.
Das ganze Mahnverfahren hat mir jedoch eine Menge Zeit und Nerven gekostet, vor allem weil kein Anwalt bereit war, sich für diese "kleine" Forderung zu engagieren. Es war also eher ein mühsamer Eigenaufwand. Aus Prinzip würde ich die Forderung jetzt gerne bei der SCHUFA melden, aber ehrlich gesagt bin ich mir nicht sicher, wie genau ich das anstellen soll.
Falls jemand Erfahrungen damit hat oder weiß, wie der Ablauf ist, wäre ich sehr dankbar für ein paar Hinweise!
Hilfe bei der Meldung an die SCHUFA nach gerichtlichem Mahnverfahren
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Re: Hilfe bei der Meldung an die SCHUFA nach gerichtlichem Mahnverfahren
Hi rotschopf,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Hilfe bei der Meldung an die SCHUFA nach gerichtlichem Mahnverfahren" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Hilfe bei der Meldung an die SCHUFA nach gerichtlichem Mahnverfahren" geschaut?
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Re: Hilfe bei der Meldung an die SCHUFA nach gerichtlichem Mahnverfahren
Falsches Forum - oder ?
Hier wird doch den Schuldnern geholfen, nicht den Gläubigern.
Und Du bist, so scheint es, der klassische Fall des angepissten Gläubigers, der seinem Schuldner jetzt gern noch an die Karre fahren möchte, richtig ?
Menschlich ja durchaus verständlich.
Lies Dich hier ein, dann wirst Du die Lösung schon finden.
Hier wird doch den Schuldnern geholfen, nicht den Gläubigern.
Und Du bist, so scheint es, der klassische Fall des angepissten Gläubigers, der seinem Schuldner jetzt gern noch an die Karre fahren möchte, richtig ?
Menschlich ja durchaus verständlich.
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Re: Hilfe bei der Meldung an die SCHUFA nach gerichtlichem Mahnverfahren
Um Daten zu übermitteln, muss man - so weit ich das in Erinnerung habe - Vertragspartner der SCHUFA sein. Wie man das wird und was das kostet, wird die SCHUFA am besten selbst beantworten können.
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Re: Hilfe bei der Meldung an die SCHUFA nach gerichtlichem Mahnverfahren
Genau so ist es - man muss Vertragspartner dort sein.
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