Hallo zusammen,
da ich vor einigen Jahren eine Pfändung hatte habe ich ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet.
Seit circa 4 Jahren bin ich schuldenfrei, mittlerweile verdiene ich auch ordentlich (>5000€).
Ich habe zwei Fragen:
1.
Auf Anfrage ob ich nun mein Basiskonto in ein normales Girokonto umwandeln kann, wurde mir gesagt ich ich muss erst mein jetziges Konto kündigen und dann ein neues beantragen. Das ist natürlich nicht optimal, da ich dann eine Zeitlang kein Konto habe(wohin mit dem Guthaben > 10K). Auch bin ich mir nicht sicher ob ich ein neues überhaupt bekomme.
Denn 2.:
Ich habe ein Girokonto bei anderen Bank beantragt, dies wurde abgelehnt, da angeblich bei Arvato etwas gespeichert ist. Eine Anfrage dort ergab das diese keine Daten von mir haben. Wie finde ich heraus wo noch etwas von mir gespeichert ist?
Mein Schufa Score liegt bei knapp 98%, dort sind nur mein Handyvertrag und eben dieses Basiskonto gespeichert.
Danke für eure Hilfe.
BG
Girokonto
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Re: Girokonto
Das ist falsch.Katzebruno hat geschrieben: ↑30. Mär 2023, 12:37 ...
1.
Auf Anfrage ob ich nun mein Basiskonto in ein normales Girokonto umwandeln kann, wurde mir gesagt ich ich muss erst mein jetziges Konto kündigen und dann ein neues beantragen.
...
Richtig ist, s. ZPO § 850k (5):
"Der Kontoinhaber kann mit einer Frist von mindestens vier Geschäftstagen zum Monatsende von dem Kreditinstitut verlangen, dass das dort geführte Pfändungsschutzkonto als Zahlungskonto ohne Pfändungsschutz geführt wird."
https://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html
Es sei mal dahingestellt, ob Dein Bankmensch Dich vorsätzlich vergraulen wollte - oder ob er seinen Job einfach nur schlampig macht und keine Ahnung von der aktuellen Rechtslage hat.
Gar nicht hingehen, gar nicht reden. Schriftlich die Rückumwandlung beantragen (ggf. mit Verweis auf den o.g. §) - und am fünften Tag ggf. bei der Bank auflaufen und freundlich nachfragen, wann sie gedenken, sich an Recht+Gesetz zu halten.
Wenn Du wirklich ein neues Konto bei einer anderen Bank willst, dann wäre der Weg in der Tat so:Katzebruno hat geschrieben: ↑30. Mär 2023, 12:37 ...
Auch bin ich mir nicht sicher ob ich ein neues überhaupt bekomme.
...
Erst das P-Konto kündigen und dann MUSS Dir jede Bank ein Konto geben (denn Du hast ja keins mehr).
Auch hier die Rechtsgrundlage:
https://www.buzer.de/gesetz/11992/a197969.htm
Dieses Zahlungskontengesetz (ZKG) gibt es seit 2016, weil viele Banken eben doch nicht an die "freiwillige" Zusage gehalten haben, dass jeder ein Konto bekommt, der eines will (und braucht!).
Viel Glück!
Und immer schön höflich zu den Bankmenschen bleiben, auch wenn sie Ihren Job so schlecht machen wie hier in Deinem Fall.
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Re: Girokonto
Hallo robo,
vielen Dank für deine Antworten.
Dann werde ich als erstes den Pfändungsschutz, schriftlich, entfernen lassen.
Damit dieser Eintrag aus der Schufa verschwindet.
Hast du eventuell noch ein Tipp was ich mit meinen Guthaben machen kann oder hilft nur abheben, zu Hause lagern(da grault es mir, was wenn dann damit etwas passiert(Einbruch, Brand etc....) und dann auf das neue Konto einzahlen.
Beim abheben und einzahlen muss ich sicher etwas beachten, da es über 10K sind, richtig?
Es gibt Services die bei allen Auskunfteien eine Anfrage stellen, ist davon abzuraten?
Ich würde nur gerne herausfinden wo den noch Eintrag vorhanden ist, der eventuell schon gelöscht sein müsste.
Bei der Schufa gibt es die Regelung das eine erledigte Sache nach drei Jahren gelöscht werden muss, gilt dies auch für andere Auskunfteien?
BG
vielen Dank für deine Antworten.
Dann werde ich als erstes den Pfändungsschutz, schriftlich, entfernen lassen.
Damit dieser Eintrag aus der Schufa verschwindet.
Hast du eventuell noch ein Tipp was ich mit meinen Guthaben machen kann oder hilft nur abheben, zu Hause lagern(da grault es mir, was wenn dann damit etwas passiert(Einbruch, Brand etc....) und dann auf das neue Konto einzahlen.
Beim abheben und einzahlen muss ich sicher etwas beachten, da es über 10K sind, richtig?
Ich denke, ist aber nur eine Vermutung, es liegt daran, weil das Pfändungsschutzkonto teurer ist, bei weniger Leistung.Es sei mal dahingestellt, ob Dein Bankmensch Dich vorsätzlich vergraulen wollte - oder ob er seinen Job einfach nur schlampig macht und keine Ahnung von der aktuellen Rechtslage hat.
Es gibt Services die bei allen Auskunfteien eine Anfrage stellen, ist davon abzuraten?
Ich würde nur gerne herausfinden wo den noch Eintrag vorhanden ist, der eventuell schon gelöscht sein müsste.
Bei der Schufa gibt es die Regelung das eine erledigte Sache nach drei Jahren gelöscht werden muss, gilt dies auch für andere Auskunfteien?
BG
Selbstverständlich!Und immer schön höflich zu den Bankmenschen bleiben, auch wenn sie Ihren Job so schlecht machen wie hier in Deinem Fall.
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Re: Girokonto
Warum nicht einfach auf dem (noch) P-Konto liegeblassen ?Katzebruno hat geschrieben: ↑30. Mär 2023, 13:23 ...
Hast du eventuell noch ein Tipp was ich mit meinen Guthaben machen kann oder hilft nur abheben
...
Ach so, Du meinst, wenn Du das kündigst, um bei einer anderen Bank ein Konto zu eröffnen ?
Tja ... alles Restgeld von der alten Bank abheben, dann Kündigung abgeben, auf der Kopie bestätigen lassen, zur neuen Bank Deiner Wahl gehen, Kontoeröffnungsantrag stellen und Dein Geld dort direkt einzahlen.
Dann hast Du es "nur" auf dem Weg in der Tasche.
Oder einer Person Deines Vertrauens überweisen ?
Tja ... bei Geld hört ja manchmal die Freundschaft auf ... also musst Du schon wirklich richtig großes Vertrauen haben, dass diese Person es Dir dann auch wirklich zurück überweist.
Sonst fällt mir auch nichts ein, sorry.
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